Ungünstige Ämterzuteilung
- ShortId
-
00.3593
- Id
-
20003593
- Updated
-
24.06.2025 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Ungünstige Ämterzuteilung
- AdditionalIndexing
-
Organisation der Bundesverwaltung;Energiepolitik (speziell);Bundesamt für Kommunikation;Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie;Kommunikationspolitik;Bundesamt für Energie
- 1
-
- L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
- L04K08040702, Bundesamt für Kommunikation
- L04K08040701, Bundesamt für Energie
- L04K08040104, Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- L03K120204, Kommunikationspolitik
- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- <p>Es versteht sich von selbst, dass die Zuteilung der einzelnen Ämter auf die verschiedenen Departemente sinnvoll und sachgerecht sein soll. Die gegenwärtige Ämterzuteilung entstammt zu grossen Teilen jedoch noch einer Zeit, in der ein anderes Umfeld herrschte und Charakter und Folgen der einzelnen Geschäfte anders geartet waren. Allein schon der technologische Fortschritt hat vieles verändert.</p><p>Mit dem Beschluss zur Verlagerung des Bundesamtes für Raumplanung unter dem neuen Namen Bundesamt für Raumentwicklung vom EJPD ins UVEK wurde zu Beginn dieses Jahres ein erster Schritt zur Aktualisierung der Ämterverteilung getan. Mit einer Verlagerung des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Kommunikation ins EVD und des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie ins UVEK fände die Aktualisierung ihre logische Fortsetzung. </p><p>Im Bundesamt für Energie sind zurzeit wichtige Geschäfte in Arbeit (Elektrizitätsmarktgesetz, Gasmarktgesetz, Kernenergiegesetz und die beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus" usw.), die nicht nur unter dem Aspekt Umwelt betrachtet werden können, sondern über die Zukunft der Schweizer Energieversorgung und Energiepreise entscheiden. Ausreichende und preisgünstige Energie ist der Lebensnerv für eine florierende Schweizer Wirtschaft und damit für den allgemeinen Wohlstand. Dabei ist es entscheidend, dass dem wirtschaftlichen Aspekt der Energie für die Schweiz in Zukunft grössere Bedeutung zugemessen wird. Der in der Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas) bevorstehende Wechsel vom Monopol zum Markt gibt Anlass zur Überprüfung der Zuteilung des Bundesamtes für Energie. Wirtschaftsfragen stehen mit der Marktöffnung im Vordergrund. Anstehende und künftige Energievorlagen sollten deshalb immer mit Blick auf die Wirtschaft ausgearbeitet werden. Eine Verschiebung des Bundesamtes für Energie ins EVD ist deshalb sinnvoll.</p><p>Der Telekombereich erfährt ebenfalls einen grossen Wandel, der für die Zukunft der Schweiz und ihrer Wirtschaft prägend sein wird. Auch hier wird der Wirtschaftsaspekt an Bedeutung zunehmen. Damit diese Interessen besser aufeinander abgestimmt werden können, ist es sinnvoll, das Bundesamt für Kommunikation dem EVD zu unterstellen.</p><p>Aus sachlichen Gründen ist es andererseits angezeigt, dass das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem UVEK unterstellt wird.</p>
- <p>Die Empfehlung lädt den Bundesrat zur Neuzuteilung des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Kommunikation sowie des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie ein. Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vom 21. März 1997 (SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Das Gesetz überträgt dem Bundesrat damit die Organisationsautonomie für den Bereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform die Aufgaben ausgewogener auf die Departemente verteilt.</p><p>Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform hat der Bundesrat die Zuteilung der Bundesämter geprüft. Zwischen den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Raumordnung besteht ein erheblicher Koordinationsbedarf. Die Zusammenfassung dieser Bereiche im UVEK sichert daher die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung und erfüllt dadurch ein zentrales Ziel der Regierungs- und Verwaltungsreform. Eine Zuweisung der Bundesämter für Kommunikation und Energie zum UVEK ist somit gerechtfertigt. Die Zuweisung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie zum EDI entspricht dem Bedürfnis nach Kohärenz und Synergie mit den Aufgaben und Dienstleistungen der übrigen Institutionen (ETH-Bereich) und Forschungsanstalten, die diesem Departement zugeordnet sind. Sowohl im UVEK als auch im EDI wurden und werden in allen drei Aufgabenfeldern die gesetzlichen Grundlagen angepasst und auf neue politische, technologische und wirtschaftliche Anforderungen ausgerichtet. In den erwähnten Bundesämtern wurden und werden die entsprechenden führungsmässigen und organisatorischen Anpassungen vorgenommen. Zwei der drei Ämter (Bundesamt für Kommunikation und Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie) werden mit Leistungsauftrag und Globalbudget ("Flag") geführt. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf für eine Neuzuteilung der erwähnten Bundesämter.</p><p>Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt der Bedarf für weitere organisatorische Anpassungen ergeben, wird der Bundesrat von sich aus gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) vom 25. November 1998 in die Wege zu leiten, um die mit der Umsiedlung des Bundesamtes für Raumplanung begonnene Aktualisierung der Ämterverteilung sinnvoll weiterzuführen. Insbesondere sind das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Kommunikation dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) zu unterstellen und das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</p>
- Ungünstige Ämterzuteilung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es versteht sich von selbst, dass die Zuteilung der einzelnen Ämter auf die verschiedenen Departemente sinnvoll und sachgerecht sein soll. Die gegenwärtige Ämterzuteilung entstammt zu grossen Teilen jedoch noch einer Zeit, in der ein anderes Umfeld herrschte und Charakter und Folgen der einzelnen Geschäfte anders geartet waren. Allein schon der technologische Fortschritt hat vieles verändert.</p><p>Mit dem Beschluss zur Verlagerung des Bundesamtes für Raumplanung unter dem neuen Namen Bundesamt für Raumentwicklung vom EJPD ins UVEK wurde zu Beginn dieses Jahres ein erster Schritt zur Aktualisierung der Ämterverteilung getan. Mit einer Verlagerung des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Kommunikation ins EVD und des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie ins UVEK fände die Aktualisierung ihre logische Fortsetzung. </p><p>Im Bundesamt für Energie sind zurzeit wichtige Geschäfte in Arbeit (Elektrizitätsmarktgesetz, Gasmarktgesetz, Kernenergiegesetz und die beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus" usw.), die nicht nur unter dem Aspekt Umwelt betrachtet werden können, sondern über die Zukunft der Schweizer Energieversorgung und Energiepreise entscheiden. Ausreichende und preisgünstige Energie ist der Lebensnerv für eine florierende Schweizer Wirtschaft und damit für den allgemeinen Wohlstand. Dabei ist es entscheidend, dass dem wirtschaftlichen Aspekt der Energie für die Schweiz in Zukunft grössere Bedeutung zugemessen wird. Der in der Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas) bevorstehende Wechsel vom Monopol zum Markt gibt Anlass zur Überprüfung der Zuteilung des Bundesamtes für Energie. Wirtschaftsfragen stehen mit der Marktöffnung im Vordergrund. Anstehende und künftige Energievorlagen sollten deshalb immer mit Blick auf die Wirtschaft ausgearbeitet werden. Eine Verschiebung des Bundesamtes für Energie ins EVD ist deshalb sinnvoll.</p><p>Der Telekombereich erfährt ebenfalls einen grossen Wandel, der für die Zukunft der Schweiz und ihrer Wirtschaft prägend sein wird. Auch hier wird der Wirtschaftsaspekt an Bedeutung zunehmen. Damit diese Interessen besser aufeinander abgestimmt werden können, ist es sinnvoll, das Bundesamt für Kommunikation dem EVD zu unterstellen.</p><p>Aus sachlichen Gründen ist es andererseits angezeigt, dass das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem UVEK unterstellt wird.</p>
- <p>Die Empfehlung lädt den Bundesrat zur Neuzuteilung des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Kommunikation sowie des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie ein. Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vom 21. März 1997 (SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Das Gesetz überträgt dem Bundesrat damit die Organisationsautonomie für den Bereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform die Aufgaben ausgewogener auf die Departemente verteilt.</p><p>Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform hat der Bundesrat die Zuteilung der Bundesämter geprüft. Zwischen den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Raumordnung besteht ein erheblicher Koordinationsbedarf. Die Zusammenfassung dieser Bereiche im UVEK sichert daher die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung und erfüllt dadurch ein zentrales Ziel der Regierungs- und Verwaltungsreform. Eine Zuweisung der Bundesämter für Kommunikation und Energie zum UVEK ist somit gerechtfertigt. Die Zuweisung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie zum EDI entspricht dem Bedürfnis nach Kohärenz und Synergie mit den Aufgaben und Dienstleistungen der übrigen Institutionen (ETH-Bereich) und Forschungsanstalten, die diesem Departement zugeordnet sind. Sowohl im UVEK als auch im EDI wurden und werden in allen drei Aufgabenfeldern die gesetzlichen Grundlagen angepasst und auf neue politische, technologische und wirtschaftliche Anforderungen ausgerichtet. In den erwähnten Bundesämtern wurden und werden die entsprechenden führungsmässigen und organisatorischen Anpassungen vorgenommen. Zwei der drei Ämter (Bundesamt für Kommunikation und Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie) werden mit Leistungsauftrag und Globalbudget ("Flag") geführt. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf für eine Neuzuteilung der erwähnten Bundesämter.</p><p>Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt der Bedarf für weitere organisatorische Anpassungen ergeben, wird der Bundesrat von sich aus gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) vom 25. November 1998 in die Wege zu leiten, um die mit der Umsiedlung des Bundesamtes für Raumplanung begonnene Aktualisierung der Ämterverteilung sinnvoll weiterzuführen. Insbesondere sind das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Kommunikation dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) zu unterstellen und das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).</p>
- Ungünstige Ämterzuteilung
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