Administrative Entlastung von Unternehmen. Einführung eines vereinfachten Lohnabrechnungsverfahrens
- ShortId
-
00.3596
- Id
-
20003596
- Updated
-
25.06.2025 01:46
- Language
-
de
- Title
-
Administrative Entlastung von Unternehmen. Einführung eines vereinfachten Lohnabrechnungsverfahrens
- AdditionalIndexing
-
15;12;Lohn;Buchführung;Sozialabgabe;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L05K0702010103, Lohn
- L04K07030201, Buchführung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K01040117, Sozialabgabe
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, bis Ende 2001 zu prüfen und den eidgenössischen Räten zu berichten, inwiefern ein vereinfachtes Lohnabrechnungsverfahren zur administrativen Entlastung von Unternehmen führen kann, wobei allfällige Massnahmen keine Verschlechterung der sozialen Absicherung zur Folge haben dürfen.</p><p>Dabei soll der Bundesrat insbesondere prüfen: </p><p>1. ob der Arbeitgeber seine Pflichten zur Abrechnung mit dem Beschäftigten und mit den Sozialversicherungen neu zu schaffenden Abrechnungsstellen übertragen können soll;</p><p>2. ob solche Stellen den Arbeitgeber bei diesen Arbeiten mit rechtsverbindlichen Auskünften wirksam unterstützen können sollen; und</p><p>3. ob ein System eingeführt werden kann, in dem sehr tiefe Löhne von der AHV-Abrechnungspflicht befreit werden. </p><p>Die Erleichterung der Abrechnungsverfahren für den Arbeitgeber durch eine dritte Stelle soll: </p><p>- auf befristete oder teilzeitliche Anstellung von Personal ausgerichtet werden; </p><p>- sich über alle Branchen erstrecken (also auch eine Erleichterung des Verkehrs mit den Sozialversicherungen für Arbeitgeber von Hausdienstangestellten vorsehen); </p><p>- den heute geltenden Arbeitnehmerschutz nicht schmälern; </p><p>- Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen nicht gefährden; </p><p>- eine offene Organisationsform für diese dritten Stellen vorsehen.</p>
- Administrative Entlastung von Unternehmen. Einführung eines vereinfachten Lohnabrechnungsverfahrens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, bis Ende 2001 zu prüfen und den eidgenössischen Räten zu berichten, inwiefern ein vereinfachtes Lohnabrechnungsverfahren zur administrativen Entlastung von Unternehmen führen kann, wobei allfällige Massnahmen keine Verschlechterung der sozialen Absicherung zur Folge haben dürfen.</p><p>Dabei soll der Bundesrat insbesondere prüfen: </p><p>1. ob der Arbeitgeber seine Pflichten zur Abrechnung mit dem Beschäftigten und mit den Sozialversicherungen neu zu schaffenden Abrechnungsstellen übertragen können soll;</p><p>2. ob solche Stellen den Arbeitgeber bei diesen Arbeiten mit rechtsverbindlichen Auskünften wirksam unterstützen können sollen; und</p><p>3. ob ein System eingeführt werden kann, in dem sehr tiefe Löhne von der AHV-Abrechnungspflicht befreit werden. </p><p>Die Erleichterung der Abrechnungsverfahren für den Arbeitgeber durch eine dritte Stelle soll: </p><p>- auf befristete oder teilzeitliche Anstellung von Personal ausgerichtet werden; </p><p>- sich über alle Branchen erstrecken (also auch eine Erleichterung des Verkehrs mit den Sozialversicherungen für Arbeitgeber von Hausdienstangestellten vorsehen); </p><p>- den heute geltenden Arbeitnehmerschutz nicht schmälern; </p><p>- Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen nicht gefährden; </p><p>- eine offene Organisationsform für diese dritten Stellen vorsehen.</p>
- Administrative Entlastung von Unternehmen. Einführung eines vereinfachten Lohnabrechnungsverfahrens
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