Begrenzung des Ausgabenwachstums im Aufgabengebiet Entwicklungshilfe
- ShortId
-
00.3602
- Id
-
20003602
- Updated
-
10.04.2024 12:45
- Language
-
de
- Title
-
Begrenzung des Ausgabenwachstums im Aufgabengebiet Entwicklungshilfe
- AdditionalIndexing
-
08;Sparmassnahme;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Legislaturplanung 1999-2003 hat der Bundesrat den Willen bekundet, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, um längerfristig dem Ziel von 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes (BSP) näher zu kommen.</p><p>Diese Absicht hat er im Rahmen des Legislaturfinanzplanes umgesetzt, der ab 2002 ein jährliches Wachstum der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit um 4,25 Prozent vorsieht. Dieser Prozentsatz entspricht der Zunahme des BSP plus 1 Prozent.</p><p>Aufgrund der jüngsten vertieften Analysen, die der Bundesrat im Rahmen des Berichtes zur Aussenpolitik 2000 vorgenommen hat, ist er zur Überzeugung gelangt, dass die für das nächste Jahrzehnt geplante Politik der Öffnung nicht ohne ein verstärktes finanzielles Engagement machbar sein wird. Dieses verstärkte Engagement wird sich vor allem in der Entwicklungszusammenarbeit zeigen müssen, die einen der Hauptpfeiler der Aussenpolitik darstellt und deren oberstes Ziel die Armutsbekämpfung ist. Der Bundesrat bekräftigt deshalb im Bericht seine Absicht, das erklärte Ziel - d. h. Leistungen in diesem Bereich in der Höhe von 0,4 Prozent des BSP - im Laufe des nächsten Jahrzehntes zu erreichen.</p><p>Die Begrenzung der Erhöhung der Entwicklungshilfeausgaben auf die Teuerung, wie sie die Motion verlangt, läuft diesen Absichten zuwider, da sie zu einer systematischen Abnahme des prozentualen Anteils der Entwicklungszusammenarbeit am BSP führen würde. Sie widerspricht ausserdem dem Willen der Parlamentsmehrheit, die den Bundesrat mit einem Richtlinienpostulat eingeladen hat, die Möglichkeiten zu prüfen, wie das Ziel von 0,4 Prozent des BSP bis 2011 erreicht werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Wachstum des Aufgabengebietes Entwicklungshilfe im Finanzplan 2002-2004 auf die Teuerung (1,75 Prozent) zu begrenzen.</p>
- Begrenzung des Ausgabenwachstums im Aufgabengebiet Entwicklungshilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der Legislaturplanung 1999-2003 hat der Bundesrat den Willen bekundet, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, um längerfristig dem Ziel von 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes (BSP) näher zu kommen.</p><p>Diese Absicht hat er im Rahmen des Legislaturfinanzplanes umgesetzt, der ab 2002 ein jährliches Wachstum der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit um 4,25 Prozent vorsieht. Dieser Prozentsatz entspricht der Zunahme des BSP plus 1 Prozent.</p><p>Aufgrund der jüngsten vertieften Analysen, die der Bundesrat im Rahmen des Berichtes zur Aussenpolitik 2000 vorgenommen hat, ist er zur Überzeugung gelangt, dass die für das nächste Jahrzehnt geplante Politik der Öffnung nicht ohne ein verstärktes finanzielles Engagement machbar sein wird. Dieses verstärkte Engagement wird sich vor allem in der Entwicklungszusammenarbeit zeigen müssen, die einen der Hauptpfeiler der Aussenpolitik darstellt und deren oberstes Ziel die Armutsbekämpfung ist. Der Bundesrat bekräftigt deshalb im Bericht seine Absicht, das erklärte Ziel - d. h. Leistungen in diesem Bereich in der Höhe von 0,4 Prozent des BSP - im Laufe des nächsten Jahrzehntes zu erreichen.</p><p>Die Begrenzung der Erhöhung der Entwicklungshilfeausgaben auf die Teuerung, wie sie die Motion verlangt, läuft diesen Absichten zuwider, da sie zu einer systematischen Abnahme des prozentualen Anteils der Entwicklungszusammenarbeit am BSP führen würde. Sie widerspricht ausserdem dem Willen der Parlamentsmehrheit, die den Bundesrat mit einem Richtlinienpostulat eingeladen hat, die Möglichkeiten zu prüfen, wie das Ziel von 0,4 Prozent des BSP bis 2011 erreicht werden könnte.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Wachstum des Aufgabengebietes Entwicklungshilfe im Finanzplan 2002-2004 auf die Teuerung (1,75 Prozent) zu begrenzen.</p>
- Begrenzung des Ausgabenwachstums im Aufgabengebiet Entwicklungshilfe
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