Reduktion der Staatsquote

ShortId
00.3611
Id
20003611
Updated
25.06.2025 01:46
Language
de
Title
Reduktion der Staatsquote
AdditionalIndexing
24;Reduktion;Staatsquote
1
  • L04K11080109, Staatsquote
  • L04K08020224, Reduktion
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Stossrichtung der Motion verfolgt das gleiche Ziel, wie es der Bundesrat auch in seinem Finanzleitbild festgehalten hat.</p><p>Auf der Basis des Finanzplanes 2002-2004 können die Anliegen der Motion für den Zeitraum 2000-2004 als erfüllt angesehen werden: Die Ausgaben wachsen unter Ausklammerung des Demographieeinflusses auf die AHV/IV um durchschnittlich rund 2,5 Prozent pro Jahr. Die Bundesstaatsquote als Anteil der Bundesausgaben am Bruttoinlandprodukt bildet sich (VA 2000: 11,7 Prozent) dank der Sanierungsmassnahmen und dem strikten Ausgabengebaren schrittweise zurück; sie beträgt am Ende des Planungshorizontes noch 11,2 Prozent.</p><p>Diese günstige Entwicklung und diese Beurteilung werden durch Entscheide und Forderungen getrübt, welche Mehrausgaben und Mindereinnahmen zum Gegenstand haben: Der Bundesrat beabsichtigt, in einem Zusatzbericht zur Botschaft zur Schuldenbremse mögliche Entwicklungen zu thematisieren und eine haushaltspolitische Standortbestimmung vorzunehmen.</p><p>Mit der Vorlage zur Schuldenbremse will der Bundesrat die Ausgaben an die von konjunkturellen Einflüssen bereinigten Einnahmen koppeln. Auf diese Weise soll der Ausgleich der Finanzrechnung über einen Konjunkturzyklus sichergestellt und die Bundesstaatsquote auf tiefem Niveau gehalten werden. Ausserordentliche Investitionseinnahmen, einmalige Erträge aus Regalien und Konzessionen sowie konjunkturelle Mehreinnahmen sollen zur Tilgung der Bundesschuld eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat hat im Finanzleitbild Ziele, Grundsätze und Instrumente für eine nachhaltige Steuerung des Bundeshaushaltes festgelegt. Ein zentrales Instrument ist in diesem Zusammenhang die bereits erwähnte Schuldenbremse, welche sich in der parlamentarischen Beratung befindet. Dies trifft auch für die Grundlagen zur Finanzierung der AHV und IV zu. Gesetzgeberisch besteht deshalb zurzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat hat das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005 so zu konzipieren, dass sich die Staatsquote unter Ausklammerung des Demographieeinflusses auf die AHV/IV merklich reduziert. Soweit hierzu Gesetzesänderungen nötig sind, sind diese zu skizzieren.</p>
  • Reduktion der Staatsquote
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000063
  • 20003600
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stossrichtung der Motion verfolgt das gleiche Ziel, wie es der Bundesrat auch in seinem Finanzleitbild festgehalten hat.</p><p>Auf der Basis des Finanzplanes 2002-2004 können die Anliegen der Motion für den Zeitraum 2000-2004 als erfüllt angesehen werden: Die Ausgaben wachsen unter Ausklammerung des Demographieeinflusses auf die AHV/IV um durchschnittlich rund 2,5 Prozent pro Jahr. Die Bundesstaatsquote als Anteil der Bundesausgaben am Bruttoinlandprodukt bildet sich (VA 2000: 11,7 Prozent) dank der Sanierungsmassnahmen und dem strikten Ausgabengebaren schrittweise zurück; sie beträgt am Ende des Planungshorizontes noch 11,2 Prozent.</p><p>Diese günstige Entwicklung und diese Beurteilung werden durch Entscheide und Forderungen getrübt, welche Mehrausgaben und Mindereinnahmen zum Gegenstand haben: Der Bundesrat beabsichtigt, in einem Zusatzbericht zur Botschaft zur Schuldenbremse mögliche Entwicklungen zu thematisieren und eine haushaltspolitische Standortbestimmung vorzunehmen.</p><p>Mit der Vorlage zur Schuldenbremse will der Bundesrat die Ausgaben an die von konjunkturellen Einflüssen bereinigten Einnahmen koppeln. Auf diese Weise soll der Ausgleich der Finanzrechnung über einen Konjunkturzyklus sichergestellt und die Bundesstaatsquote auf tiefem Niveau gehalten werden. Ausserordentliche Investitionseinnahmen, einmalige Erträge aus Regalien und Konzessionen sowie konjunkturelle Mehreinnahmen sollen zur Tilgung der Bundesschuld eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat hat im Finanzleitbild Ziele, Grundsätze und Instrumente für eine nachhaltige Steuerung des Bundeshaushaltes festgelegt. Ein zentrales Instrument ist in diesem Zusammenhang die bereits erwähnte Schuldenbremse, welche sich in der parlamentarischen Beratung befindet. Dies trifft auch für die Grundlagen zur Finanzierung der AHV und IV zu. Gesetzgeberisch besteht deshalb zurzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat hat das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005 so zu konzipieren, dass sich die Staatsquote unter Ausklammerung des Demographieeinflusses auf die AHV/IV merklich reduziert. Soweit hierzu Gesetzesänderungen nötig sind, sind diese zu skizzieren.</p>
    • Reduktion der Staatsquote

Back to List