Verwendung der Mobutu-Gelder
- ShortId
-
00.3617
- Id
-
20003617
- Updated
-
10.04.2024 14:05
- Language
-
de
- Title
-
Verwendung der Mobutu-Gelder
- AdditionalIndexing
-
24;Sorgfaltspflichtvereinbarung;Demokratische Republik Kongo;Kapitalflucht;Korruption
- 1
-
- L05K1106020106, Kapitalflucht
- L05K0501020104, Korruption
- L04K11040212, Sorgfaltspflichtvereinbarung
- L04K03040302, Demokratische Republik Kongo
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Vermögen der Familie Mobutu in der Schweiz, das Guthaben in der Höhe von rund 6 Millionen Franken sowie eine Villa in Savigny umfasst, wurde im Mai 1997 gesperrt, d. h. einige Monate vor dem Tod des Marschalls. Die Schweiz war schliesslich das einzige Land, das restlos alle bekannten Guthaben der Familie Mobutu sperren liess. Hinsichtlich der Differenz zwischen der 1997 vom kongolesischen Justizminister genannten Schätzung von 11 Milliarden Franken, die sich angeblich in der Schweiz befinden sollen, und der Höhe der in der Schweiz gesperrten Guthaben besteht derzeit keine Veranlassung, von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht zu sprechen, umso weniger, als die kongolesischen Behörden bislang keine Beweise oder Indizien zur Untermauerung ihrer Schätzung liefern konnten.</p><p>Eine Delegation aus der Demokratischen Republik Kongo, unter der Leitung des kongolesischen Generalstaatsanwaltes, ist am 7. November 2000 in Bern empfangen worden. Gegenstand der Gespräche bildeten die zwischen den beiden Staaten hängigen Rechtshilfefälle, wobei insbesondere der Fall des früheren Präsidenten Mobutu im Vordergrund stand. Die Schweizer Behörden haben ihre Bereitschaft bekräftigt, im Rahmen des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen mit den kongolesischen Behörden zusammenzuarbeiten. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren den ersuchenden Staat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass dieser das auf seinem eigenen Staatsgebiet vorzunehmende Verfahren im Zusammenhang mit der Blockierung von Geldern und der Beschlagnahmung von Vermögenswerten innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes einzuleiten und abzuschliessen hat. Die Vertreter der Schweizer Behörden haben ihren kongolesischen Gesprächspartner daran erinnert, dass die Schweiz ohne ein derartiges Verfahren nicht imstande ist, auf unbestimmte Zeit an den Sperrmassnahmen festzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Regierenden aus dem früheren Zaire haben seit ihrem 1997 gestellten Rechtshilfeansuchen immer noch keine präziseren Angaben über Vermögenswerte der Familie Mobutu geliefert. Die Gelder des Ex-Diktators befinden sich folglich immer noch in der Schweiz. Leider scheint die Regierung Kabila derjenigen von Mobutu um nichts nachzustehen, sodass es undenkbar ist, dem derzeitigen Diktator Vermögenswerte zu übertragen, die sein Vorgänger dem kongolesischen Volk gestohlen hat. Kann uns der Bundesrat sagen, was mit den Geldern Mobutus geschehen wird?</p><p>Die in der Schweiz deponierten Mobutu-Gelder wurden vom Justizminister der Demokratischen Republik Kongo 1997 auf rund 11 Milliarden Franken geschätzt. Schweizer Banken haben jedoch Vermögenswerte von nur 6 Millionen Franken gemeldet. Was hält der Bundesrat davon, dass die Geldinstitute ihrer Sorgfaltspflicht einmal mehr nicht nachgekommen sind?</p>
- Verwendung der Mobutu-Gelder
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Vermögen der Familie Mobutu in der Schweiz, das Guthaben in der Höhe von rund 6 Millionen Franken sowie eine Villa in Savigny umfasst, wurde im Mai 1997 gesperrt, d. h. einige Monate vor dem Tod des Marschalls. Die Schweiz war schliesslich das einzige Land, das restlos alle bekannten Guthaben der Familie Mobutu sperren liess. Hinsichtlich der Differenz zwischen der 1997 vom kongolesischen Justizminister genannten Schätzung von 11 Milliarden Franken, die sich angeblich in der Schweiz befinden sollen, und der Höhe der in der Schweiz gesperrten Guthaben besteht derzeit keine Veranlassung, von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht zu sprechen, umso weniger, als die kongolesischen Behörden bislang keine Beweise oder Indizien zur Untermauerung ihrer Schätzung liefern konnten.</p><p>Eine Delegation aus der Demokratischen Republik Kongo, unter der Leitung des kongolesischen Generalstaatsanwaltes, ist am 7. November 2000 in Bern empfangen worden. Gegenstand der Gespräche bildeten die zwischen den beiden Staaten hängigen Rechtshilfefälle, wobei insbesondere der Fall des früheren Präsidenten Mobutu im Vordergrund stand. Die Schweizer Behörden haben ihre Bereitschaft bekräftigt, im Rahmen des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen mit den kongolesischen Behörden zusammenzuarbeiten. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren den ersuchenden Staat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass dieser das auf seinem eigenen Staatsgebiet vorzunehmende Verfahren im Zusammenhang mit der Blockierung von Geldern und der Beschlagnahmung von Vermögenswerten innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes einzuleiten und abzuschliessen hat. Die Vertreter der Schweizer Behörden haben ihren kongolesischen Gesprächspartner daran erinnert, dass die Schweiz ohne ein derartiges Verfahren nicht imstande ist, auf unbestimmte Zeit an den Sperrmassnahmen festzuhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Regierenden aus dem früheren Zaire haben seit ihrem 1997 gestellten Rechtshilfeansuchen immer noch keine präziseren Angaben über Vermögenswerte der Familie Mobutu geliefert. Die Gelder des Ex-Diktators befinden sich folglich immer noch in der Schweiz. Leider scheint die Regierung Kabila derjenigen von Mobutu um nichts nachzustehen, sodass es undenkbar ist, dem derzeitigen Diktator Vermögenswerte zu übertragen, die sein Vorgänger dem kongolesischen Volk gestohlen hat. Kann uns der Bundesrat sagen, was mit den Geldern Mobutus geschehen wird?</p><p>Die in der Schweiz deponierten Mobutu-Gelder wurden vom Justizminister der Demokratischen Republik Kongo 1997 auf rund 11 Milliarden Franken geschätzt. Schweizer Banken haben jedoch Vermögenswerte von nur 6 Millionen Franken gemeldet. Was hält der Bundesrat davon, dass die Geldinstitute ihrer Sorgfaltspflicht einmal mehr nicht nachgekommen sind?</p>
- Verwendung der Mobutu-Gelder
Back to List