Rekrutierungszentren
- ShortId
-
00.3620
- Id
-
20003620
- Updated
-
10.04.2024 08:11
- Language
-
de
- Title
-
Rekrutierungszentren
- AdditionalIndexing
-
09;Dezentralisierung;Armeereform;Rekrutenschule;Tessin
- 1
-
- L05K0402030703, Rekrutenschule
- L04K04020306, Armeereform
- L04K01020406, Dezentralisierung
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die wesentliche Zielsetzung des Rekrutierungskonzeptes "Armee XXI" ist die Steigerung der Qualität. Der Rekrutierungsprozess soll gestrafft und auf wenige Standorte zentralisiert werden. Die wesentlichen Elemente werden im "Armeeleitbild XXI" ("ALB XXI") dargestellt werden. Der Entwurf wird vor den Sommerferien in die Vernehmlassung geschickt. Es ist durchaus möglich, dass das "ALB XXI" vor der definitiven Verabschiedung durch den Bundesrat Änderungen erfährt. So auch am Rekrutierungskonzept.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Um die Aushebungsqualität zu steigern, sieht das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) u. a. vor, die Aushebungsprüfungen auf zwei bis drei Tage zu verlängern. Dadurch sind u. a. detailliertere Abklärungen sowie differenziertere Zuteilungen möglich. Bei der Aushebung werden Dienstpflichtige direkt der Armee bzw. dem Bevölkerungsschutz zugeteilt. Die Bedürfnisse der Armee haben dabei den Vorrang.</p><p>Die bis anhin mobil und dezentralisiert geführte Rekrutierung wird durch fest eingerichtete permanente Rekrutierungszentren ersetzt. Zudem sollen u. a. die Schnittstellen der Personalbewirtschaftung optimiert und effizienter gestaltet werden.</p><p>Grundsätzlich ist mit einer Anzahl von 35 000 Stellungspflichtigen pro Jahr zu rechnen. Im Durchschnitt kann während 42 Arbeitswochen pro Jahr rekrutiert werden; die restlichen Wochen sind durch Schulferien, Feier- und Freitage belegt. Ein Rekrutierungszyklus dauert von Dienstag bis Mittwoch bzw. bis Donnerstag. Montag und Freitag werden für Kaderbeurteilungen, Arbeiten der sanitarischen Untersuchungskommissionen und administrative Arbeiten belegt.</p><p>Die Anzahl der Rekrutierungszentren wurde noch nicht definitiv festgelegt. Das VBS geht jedoch von vier bis sechs Zentren aus.</p><p>Die Kantone sind mit einer solchen Lösung grundsätzlich einverstanden.</p><p>2. Der Standort eines Rekrutierungszentrums hängt von verschiedenen Parametern wie Einzugsgebiet, Sprachen und politischen Grenzen (Kantone/Bezirke) ab.</p><p>Die geographische Aufteilung wird wahrscheinlich dazu führen, dass Nord- und Südgotthard (Zentralschweiz und Tessin) zusammengelegt werden müssen; aufgrund der zentralen Lage und der verfügbaren Infrastruktur wäre dann tatsächlich Schwyz ein möglicher Standort für das entsprechende Rekrutierungszentrum. Ein definitiver Entscheid wurde jedoch noch nicht gefällt.</p><p>3. Im Rahmen der "Armeereform XXI" wird das VBS u. a. auch seine Infrastruktur (Waffenplätze, Betriebe, Verwaltungs- und Kommandozentren) neu aufteilen. Die stark verkleinerte Armee wird auch bei dem für die Betreibung der militärischen Infrastruktur notwendigen Personal zu Anpassungen führen. Das VBS wird sich bemühen, im Gespräch mit den Kantonen eine ausgeglichene "Regionalpolitik" zu betreiben. Der Kanton Tessin wird dabei nicht benachteiligt; es kann ihm jedoch kein Rekrutierungszentrum zugesichert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Tessin haben gewisse Informationen bezüglich der nächsten Armeereform Befürchtungen geweckt. Es geht dabei vor allem um Neuerungen bei der Aushebung, die in Zukunft anscheinend drei Tage dauern soll. Ausserdem sollen die Rekrutierungsstandorte im Sinne einer Zentralisierung verlegt werden. Die jungen Tessiner müssten sich zur Aushebung folglich nach Luzern oder Schwyz begeben. Das erregt Besorgnis im Kanton Tessin, wurden doch in den vergangenen Jahren bereits des Öfteren in diesem Kanton angesiedelte Dienste des Bundes aufgelöst oder in andere Kantone verlegt, was äusserst negative Folgen hatte.</p><p>Unter diesen Voraussetzungen könnte man nur schwer verstehen, dass eine Aktivität verlegt wird, die keine besonderen technischen Anforderungen stellt. Die Aushebung umfasst im Wesentlichen ärztliche Untersuchungen, Eignungstests und die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Diese Untersuchungen und Prüfungen können immer noch unter den besten Voraussetzungen in den bestehenden Strukturen des Kantons Tessin durchgeführt werden (Monte Ceneri, Losone).</p><p>Ausserdem sind nach wie vor alle Bedingungen dafür gegeben, dass auch der Kanton Tessin spezifische öffentliche Dienste beherbergen kann, so nicht zuletzt auch die Aushebung.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Absichten hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport bezüglich der Reorganisation der Aushebung? </p><p>2. Soll tatsächlich die Aushebung in Luzern oder Schwyz zentralisiert und der Kanton Tessin in diese Zentralisierung einbezogen werden? </p><p>3. Wäre es unter Umständen auch möglich, die Aushebung im Sinne einer Konzentration in einer Struktur des Kantons Tessin durchzuführen?</p>
- Rekrutierungszentren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die wesentliche Zielsetzung des Rekrutierungskonzeptes "Armee XXI" ist die Steigerung der Qualität. Der Rekrutierungsprozess soll gestrafft und auf wenige Standorte zentralisiert werden. Die wesentlichen Elemente werden im "Armeeleitbild XXI" ("ALB XXI") dargestellt werden. Der Entwurf wird vor den Sommerferien in die Vernehmlassung geschickt. Es ist durchaus möglich, dass das "ALB XXI" vor der definitiven Verabschiedung durch den Bundesrat Änderungen erfährt. So auch am Rekrutierungskonzept.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Um die Aushebungsqualität zu steigern, sieht das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) u. a. vor, die Aushebungsprüfungen auf zwei bis drei Tage zu verlängern. Dadurch sind u. a. detailliertere Abklärungen sowie differenziertere Zuteilungen möglich. Bei der Aushebung werden Dienstpflichtige direkt der Armee bzw. dem Bevölkerungsschutz zugeteilt. Die Bedürfnisse der Armee haben dabei den Vorrang.</p><p>Die bis anhin mobil und dezentralisiert geführte Rekrutierung wird durch fest eingerichtete permanente Rekrutierungszentren ersetzt. Zudem sollen u. a. die Schnittstellen der Personalbewirtschaftung optimiert und effizienter gestaltet werden.</p><p>Grundsätzlich ist mit einer Anzahl von 35 000 Stellungspflichtigen pro Jahr zu rechnen. Im Durchschnitt kann während 42 Arbeitswochen pro Jahr rekrutiert werden; die restlichen Wochen sind durch Schulferien, Feier- und Freitage belegt. Ein Rekrutierungszyklus dauert von Dienstag bis Mittwoch bzw. bis Donnerstag. Montag und Freitag werden für Kaderbeurteilungen, Arbeiten der sanitarischen Untersuchungskommissionen und administrative Arbeiten belegt.</p><p>Die Anzahl der Rekrutierungszentren wurde noch nicht definitiv festgelegt. Das VBS geht jedoch von vier bis sechs Zentren aus.</p><p>Die Kantone sind mit einer solchen Lösung grundsätzlich einverstanden.</p><p>2. Der Standort eines Rekrutierungszentrums hängt von verschiedenen Parametern wie Einzugsgebiet, Sprachen und politischen Grenzen (Kantone/Bezirke) ab.</p><p>Die geographische Aufteilung wird wahrscheinlich dazu führen, dass Nord- und Südgotthard (Zentralschweiz und Tessin) zusammengelegt werden müssen; aufgrund der zentralen Lage und der verfügbaren Infrastruktur wäre dann tatsächlich Schwyz ein möglicher Standort für das entsprechende Rekrutierungszentrum. Ein definitiver Entscheid wurde jedoch noch nicht gefällt.</p><p>3. Im Rahmen der "Armeereform XXI" wird das VBS u. a. auch seine Infrastruktur (Waffenplätze, Betriebe, Verwaltungs- und Kommandozentren) neu aufteilen. Die stark verkleinerte Armee wird auch bei dem für die Betreibung der militärischen Infrastruktur notwendigen Personal zu Anpassungen führen. Das VBS wird sich bemühen, im Gespräch mit den Kantonen eine ausgeglichene "Regionalpolitik" zu betreiben. Der Kanton Tessin wird dabei nicht benachteiligt; es kann ihm jedoch kein Rekrutierungszentrum zugesichert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Tessin haben gewisse Informationen bezüglich der nächsten Armeereform Befürchtungen geweckt. Es geht dabei vor allem um Neuerungen bei der Aushebung, die in Zukunft anscheinend drei Tage dauern soll. Ausserdem sollen die Rekrutierungsstandorte im Sinne einer Zentralisierung verlegt werden. Die jungen Tessiner müssten sich zur Aushebung folglich nach Luzern oder Schwyz begeben. Das erregt Besorgnis im Kanton Tessin, wurden doch in den vergangenen Jahren bereits des Öfteren in diesem Kanton angesiedelte Dienste des Bundes aufgelöst oder in andere Kantone verlegt, was äusserst negative Folgen hatte.</p><p>Unter diesen Voraussetzungen könnte man nur schwer verstehen, dass eine Aktivität verlegt wird, die keine besonderen technischen Anforderungen stellt. Die Aushebung umfasst im Wesentlichen ärztliche Untersuchungen, Eignungstests und die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit. Diese Untersuchungen und Prüfungen können immer noch unter den besten Voraussetzungen in den bestehenden Strukturen des Kantons Tessin durchgeführt werden (Monte Ceneri, Losone).</p><p>Ausserdem sind nach wie vor alle Bedingungen dafür gegeben, dass auch der Kanton Tessin spezifische öffentliche Dienste beherbergen kann, so nicht zuletzt auch die Aushebung.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Absichten hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport bezüglich der Reorganisation der Aushebung? </p><p>2. Soll tatsächlich die Aushebung in Luzern oder Schwyz zentralisiert und der Kanton Tessin in diese Zentralisierung einbezogen werden? </p><p>3. Wäre es unter Umständen auch möglich, die Aushebung im Sinne einer Konzentration in einer Struktur des Kantons Tessin durchzuführen?</p>
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