Nationalstrassenbau. Moratorium
- ShortId
-
00.3625
- Id
-
20003625
- Updated
-
10.04.2024 08:24
- Language
-
de
- Title
-
Nationalstrassenbau. Moratorium
- AdditionalIndexing
-
48;52;Nationalstrassenbau;Moratorium;Verschmutzung durch das Auto;Klimaveränderung;Konvention UNO;Luftverunreinigung
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L04K08020318, Moratorium
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L04K06020309, Luftverunreinigung
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1971 beschloss das Schweizer Stimmvolk, die "Luftverunreinigung zu bekämpfen" (Art. 24septies aBV). Im Gegensatz zu diesem Volksauftrag sind allein die CO2-Emissionen seit 1960 von 18 Millionen Tonnen auf heute 45 Millionen Tonnen gestiegen.</p><p>1997 hat die Schweiz das Kyoto-Protokoll unterzeichnet und sich damit verpflichtet, ihre Emissionen klimawirksamer Gase bis 2010 um 8 Prozent zu verringern. Weiter will das CO2-Gesetz vom Oktober 1999 in der gleichen Zeitspanne die schweizerischen CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 10 Prozent vermindern.</p><p>Zudem hat sich der Bundesrat und verschiedentlich auch das Parlament für eine nachhaltige Entwicklung ausgesprochen. Mit der Annahme der revidierten Bundesverfassung hat auch das Stimmvolk einer nachhaltigen Entwicklung zugestimmt.</p><p>Schliesslich hat sich das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in seinen Grundsätzen der Verkehrspolitik zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Mobilität zu gewährleisten.</p><p>An der Rio-Nachfolgekonferenz in Den Haag wurde einmal mehr deutlich, dass weder weltweit noch im schweizerischen Rahmen genügend Massnahmen eingeleitet sind, um die dringend notwendige Reduktion der für den Treibhauseffekt relevanten Gasen voranzubringen. Ein Moratorium im Nationalstrassenbau ist ein wichtiges Mittel, um die Emissionen aus dem Strassenverkehr als wichtigem Verursacher von treibhauswirksamen Gasen zu stabilisieren und mittelfristig zu reduzieren. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Trendwende zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik von weiteren Massnahmen, wie etwa die Förderung des öffentlichen Verkehrs, begleitet sein muss.</p>
- <p>Das Nationalstrassennetz wurde in den Sechzigerjahren als Gesamtnetz konzipiert und seither nur wenige Male ergänzt. Die Sistierung der noch verbleibenden Projekte wäre unzweckmässig, sowohl unter dem Aspekt des Verkehrsablaufs als auch der Umweltbelastung. Es macht z. B. wenig Sinn, den Verkehr auf der A5 vor die Tore von Biel zu führen, dann aber auf die Stadtumfahrung zu verzichten und den Transitverkehr durch die Bieler Innenstadt zu leiten. Es macht auch keinen Sinn, die Verbindung zwischen Zug und der sich im Bau befindlichen Westumfahrung von Zürich zu sistieren und so die Bevölkerung im "Säuliamt" während vieler Jahre einer unerträglichen Verkehrsbelastung auszusetzen. Der Bundesrat hat deshalb wiederholt erklärt, dass er die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes als erste strassenbauliche Priorität erachtet. Es besteht kein Anlass, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Eine Sistierung der bereits eingerichteten Baustellen ist aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Es könnten viele rechtsgültige Verträge nicht erfüllt werden, was unabsehbare Schadenersatzforderungen zur Folge hätte. Zudem wären die Auswirkungen auf die schweizerische Bauwirtschaft und die kantonalen Planungsbehörden schwerwiegend. Der Arbeitsmarkt würde erheblich beeinträchtigt, und die bestehenden Strukturen bei den Planungsbehörden müssten für die Zeit des Moratoriums aufgelöst und später wieder kostenintensiv aufgebaut werden.</p><p>Bezüglich Ausbau des Strassennetzes vertritt der Bundesrat eine nuancierte Haltung. Er will keine Strassen auf Vorrat bauen, und er fördert, wo immer möglich, den öffentlichen Verkehr. Der von der Motionärin geforderte Verzicht auf Strassenausbau und die daraus resultierende Beschränkung auf einen Verkehrsträger entspricht nicht einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Diese ist nämlich u. a. auf die komparativen Vorteile der Verkehrsträger ausgerichtet, denn nur so kann dem unter dem Titel Nachhaltigkeit ebenfalls zu berücksichtigenden Aspekt der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen werden. Der vollständige Verzicht auf Strassenprojekte würde zudem in absehbarer Zeit an gewissen neuralgischen Punkten zu einem Kollaps des Verkehrssystems Strasse führen. Ein solches Ergebnis ist aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer und der Wirtschaft unerwünscht.</p><p>Der Bundesrat hat sich dementsprechend in seiner Antwort auf eine Motion der KVF-S (99.3456) bereit erklärt, die Frage des Strassenausbaus fundiert abzuklären. Er war ferner bereit, die beiden Motionen 00.3201, "Klarheit über die Zukunft des Nationalstrassennetzes", und 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes", entgegenzunehmen. Im Hinblick auf die lange Planungs- und Realisierungsdauer ist dabei von längerfristigen Bedürfnissen und Entwicklungen auszugehen. Allfällige Ausbaubedürfnisse sind im Sinne der nachhaltigen Verkehrspolitik auch auf die anderen Verkehrsträger abzustimmen und Alternativen zum Strassenausbau sind zu prüfen. In diesem Sinne laufen die Arbeiten an einem kommenden Sachplan Strasse. Ein Moratorium drängt sich hier in keiner Weise auf, sondern vielmehr eine zielstrebige Arbeit an der längerfristigen Gesamtplanung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, wirksame Massnahmen zu ergreifen, um eine nachhaltige Verkehrspolitik einzuleiten. Als Massnahme im Bereich Verkehr verhängt er ein zehnjähriges Moratorium im Nationalstrassenbau. Das Moratorium umfasst:</p><p>- eine Neubeurteilung der sich im Bau befindenden Nationalstrassen;</p><p>- eine Sistierung laufender Projekte;</p><p>- einen Verzicht auf neue Projekte.</p><p>Die Moratoriumsfrist von zehn Jahren wird genutzt, um Massnahmen einzuleiten und umzusetzen, die einer nachhaltigen Verkehrspolitik gerecht werden und zur Erreichung der Ziele des Protokolls von Kyoto führen.</p>
- Nationalstrassenbau. Moratorium
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1971 beschloss das Schweizer Stimmvolk, die "Luftverunreinigung zu bekämpfen" (Art. 24septies aBV). Im Gegensatz zu diesem Volksauftrag sind allein die CO2-Emissionen seit 1960 von 18 Millionen Tonnen auf heute 45 Millionen Tonnen gestiegen.</p><p>1997 hat die Schweiz das Kyoto-Protokoll unterzeichnet und sich damit verpflichtet, ihre Emissionen klimawirksamer Gase bis 2010 um 8 Prozent zu verringern. Weiter will das CO2-Gesetz vom Oktober 1999 in der gleichen Zeitspanne die schweizerischen CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 10 Prozent vermindern.</p><p>Zudem hat sich der Bundesrat und verschiedentlich auch das Parlament für eine nachhaltige Entwicklung ausgesprochen. Mit der Annahme der revidierten Bundesverfassung hat auch das Stimmvolk einer nachhaltigen Entwicklung zugestimmt.</p><p>Schliesslich hat sich das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in seinen Grundsätzen der Verkehrspolitik zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige Mobilität zu gewährleisten.</p><p>An der Rio-Nachfolgekonferenz in Den Haag wurde einmal mehr deutlich, dass weder weltweit noch im schweizerischen Rahmen genügend Massnahmen eingeleitet sind, um die dringend notwendige Reduktion der für den Treibhauseffekt relevanten Gasen voranzubringen. Ein Moratorium im Nationalstrassenbau ist ein wichtiges Mittel, um die Emissionen aus dem Strassenverkehr als wichtigem Verursacher von treibhauswirksamen Gasen zu stabilisieren und mittelfristig zu reduzieren. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Trendwende zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik von weiteren Massnahmen, wie etwa die Förderung des öffentlichen Verkehrs, begleitet sein muss.</p>
- <p>Das Nationalstrassennetz wurde in den Sechzigerjahren als Gesamtnetz konzipiert und seither nur wenige Male ergänzt. Die Sistierung der noch verbleibenden Projekte wäre unzweckmässig, sowohl unter dem Aspekt des Verkehrsablaufs als auch der Umweltbelastung. Es macht z. B. wenig Sinn, den Verkehr auf der A5 vor die Tore von Biel zu führen, dann aber auf die Stadtumfahrung zu verzichten und den Transitverkehr durch die Bieler Innenstadt zu leiten. Es macht auch keinen Sinn, die Verbindung zwischen Zug und der sich im Bau befindlichen Westumfahrung von Zürich zu sistieren und so die Bevölkerung im "Säuliamt" während vieler Jahre einer unerträglichen Verkehrsbelastung auszusetzen. Der Bundesrat hat deshalb wiederholt erklärt, dass er die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes als erste strassenbauliche Priorität erachtet. Es besteht kein Anlass, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Eine Sistierung der bereits eingerichteten Baustellen ist aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Es könnten viele rechtsgültige Verträge nicht erfüllt werden, was unabsehbare Schadenersatzforderungen zur Folge hätte. Zudem wären die Auswirkungen auf die schweizerische Bauwirtschaft und die kantonalen Planungsbehörden schwerwiegend. Der Arbeitsmarkt würde erheblich beeinträchtigt, und die bestehenden Strukturen bei den Planungsbehörden müssten für die Zeit des Moratoriums aufgelöst und später wieder kostenintensiv aufgebaut werden.</p><p>Bezüglich Ausbau des Strassennetzes vertritt der Bundesrat eine nuancierte Haltung. Er will keine Strassen auf Vorrat bauen, und er fördert, wo immer möglich, den öffentlichen Verkehr. Der von der Motionärin geforderte Verzicht auf Strassenausbau und die daraus resultierende Beschränkung auf einen Verkehrsträger entspricht nicht einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Diese ist nämlich u. a. auf die komparativen Vorteile der Verkehrsträger ausgerichtet, denn nur so kann dem unter dem Titel Nachhaltigkeit ebenfalls zu berücksichtigenden Aspekt der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen werden. Der vollständige Verzicht auf Strassenprojekte würde zudem in absehbarer Zeit an gewissen neuralgischen Punkten zu einem Kollaps des Verkehrssystems Strasse führen. Ein solches Ergebnis ist aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer und der Wirtschaft unerwünscht.</p><p>Der Bundesrat hat sich dementsprechend in seiner Antwort auf eine Motion der KVF-S (99.3456) bereit erklärt, die Frage des Strassenausbaus fundiert abzuklären. Er war ferner bereit, die beiden Motionen 00.3201, "Klarheit über die Zukunft des Nationalstrassennetzes", und 00.3217, "Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes", entgegenzunehmen. Im Hinblick auf die lange Planungs- und Realisierungsdauer ist dabei von längerfristigen Bedürfnissen und Entwicklungen auszugehen. Allfällige Ausbaubedürfnisse sind im Sinne der nachhaltigen Verkehrspolitik auch auf die anderen Verkehrsträger abzustimmen und Alternativen zum Strassenausbau sind zu prüfen. In diesem Sinne laufen die Arbeiten an einem kommenden Sachplan Strasse. Ein Moratorium drängt sich hier in keiner Weise auf, sondern vielmehr eine zielstrebige Arbeit an der längerfristigen Gesamtplanung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, wirksame Massnahmen zu ergreifen, um eine nachhaltige Verkehrspolitik einzuleiten. Als Massnahme im Bereich Verkehr verhängt er ein zehnjähriges Moratorium im Nationalstrassenbau. Das Moratorium umfasst:</p><p>- eine Neubeurteilung der sich im Bau befindenden Nationalstrassen;</p><p>- eine Sistierung laufender Projekte;</p><p>- einen Verzicht auf neue Projekte.</p><p>Die Moratoriumsfrist von zehn Jahren wird genutzt, um Massnahmen einzuleiten und umzusetzen, die einer nachhaltigen Verkehrspolitik gerecht werden und zur Erreichung der Ziele des Protokolls von Kyoto führen.</p>
- Nationalstrassenbau. Moratorium
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