Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe in den Bergregionen

ShortId
00.3630
Id
20003630
Updated
14.11.2025 06:47
Language
de
Title
Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe in den Bergregionen
AdditionalIndexing
55;Landwirtschaft in Berggebieten;Beiträge für ökologische Leistungen;Bergbauernbetrieb;landwirtschaftliches Einkommen;Milchkontingentierung
1
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
  • L05K1401050301, Bergbauernbetrieb
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L05K1401040402, Beiträge für ökologische Leistungen
  • L05K1401040310, Milchkontingentierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Ziel der Agrarpolitik ist es, die Massnahmen so auszugestalten, dass die Landwirtschaft die in der Verfassung verankerten Aufgaben in allen Regionen erfüllen kann. Die erschwerenden Produktions- und Lebensbedingungen in der Hügel- und Bergregion sind dabei angemessen zu berücksichtigen (Art. 4 des Landwirtschaftsgesetzes, LwG). Das Direktzahlungssystem trägt diesem Grundsatz Rechnung. Die Bäuerinnen und Bauern in der Hügel- und Bergregion erhalten Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen sowie Beiträge für die Pflege der Kulturlandschaft in Hanglagen. 1999 wurden dafür rund 352 Millionen Franken ausgerichtet. Von total 2,078 Milliarden Franken Direktzahlungen entfielen 1999 rund 63 Prozent auf die Betriebe der Hügel- und Bergregion, welche 52 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaften.</p><p>Das 1999 eingeführte neue Direktzahlungssystem hat sich im Ganzen positiv auf die Einkommenssituation der Betriebe in der Hügel- und Bergregion ausgewirkt. Im Durchschnitt erzielten 1999 die Betriebe in der Hügelregion 4,2 Prozent, die Betriebe in der Bergregion 12,6 Prozent mehr landwirtschaftliches Einkommen als 1998, während die Einkommen der Betriebe in der Talregion um 5,3 Prozent sanken, teilweise bedingt auch durch schlechte Erträge im Pflanzenbau. Damit haben sich die Einkommen der Betriebe in der Hügel- und Bergregion weiter denjenigen der Talregion angenähert. Der Abstand war in den letzten 50 Jahren nie so gering. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass für grundsätzliche Anpassungen der Massnahmen zugunsten der Hügel- und Bergbetriebe. Zurzeit findet im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Überprüfung der Massnahmen statt. Die vom Bundesrat am 31. Mai 2000 eingesetzte beratende Kommission Landwirtschaft hat drei Arbeitsgruppen entsprechende Mandate erteilt. Zwischenberichte sind in der ersten Hälfte 2001 zu erwarten.</p><p>1. Die ökologischen Direktzahlungen geben Anreize, damit die Bäuerinnen und Bauern besondere ökologische Leistungen erbringen. Nach Artikel 76 Absatz 5 LwG sind die Beiträge so zu bemessen, dass sich die besondere ökologische Leistung lohnt. Die besonderen ökologischen Leistungen treten in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln. In der Talregion sind die natürlichen Voraussetzungen für die Produktion besser als in der Hügel- und Bergregion. Der Anreiz für das Erbringen besonderer ökologischer Leistungen muss in der Talregion deshalb entsprechend höher sein. Die Abstufung der Beiträge für die extensive Nutzung von Wiesen und andere Elemente des ökologischen Ausgleichs trägt diesem Umstand Rechnung.</p><p>2. Im neuen Direktzahlungssystem wird die Grünlandnutzung mit Beiträgen für Raufutter verzehrende Nutztiere gefördert. Diese Beiträge ersetzen die bis 1998 ausbezahlten Beiträge an Kuhhalter, welche keine Milch zur Vermarktung abliefern. Neu ist, dass der Beitrag neben den Kühen auch anderen Raufutter verzehrenden Nutztieren zugute kommt. Die Kühe auf Betrieben mit Milchkontingent werden von den Beiträgen ausgeschlossen, indem für die Berechnung der Beiträge pro 4200 Kilogramm Milch eine Raufutter verzehrende Grossvieheinheit in Abzug gebracht wird. Betriebe ohne Milchkontingent erhalten deshalb in der Regel mit dem neuen Direktzahlungssystem mehr allgemeine Direktzahlungen gemäss LwG als Betriebe mit Milchkontingent und vergleichbaren natürlichen Voraussetzungen und Grösse. Die in der Interpellation aufgezählten Beispiele berücksichtigen bei den Betrieben mit Milchkontingent auch die Verkäsungs- und die Siloverbotszulage. Nur so ist es möglich, dass diese Betriebe mehr Beiträge des Bundes erhalten als ein Betrieb ohne Milchkontingent.</p><p>Die Kürzung der Beiträge bei Betrieb 3 bezieht sich auf die gesamte Zeitperiode ab 1993 und nicht nur auf den Wechsel des Direktzahlungssystems zwischen 1998 und 1999. Die Höhe der Kuhhalterbeiträge war beim alten System mit der Höhe des Milchpreises gekoppelt. Bei den Milchpreissenkungen wurden die Kuhhalterbeiträge deshalb ebenfalls nach unten angepasst. Ein Vergleich müsste bei den Betrieben 1 und 2 den Rückgang des Milchpreises auch mit einbeziehen. Ähnlich strukturierte Betriebe mit und ohne Milchkontingent haben seit 1993 ungefähr gleich viel an produktgebundener Stützung eingebüsst.</p><p>Der Bundesrat hat den Übergang vom alten zum neuen Direktzahlungssystem für die Kälbermäster mit einer Übergangsregelung erleichtert. Diese Betriebe erhalten während höchstens fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen Beitrag mindestens in der Höhe der 1998 ausbezahlten Kuh- und Mastkälberbeiträge, wobei sich der Anspruch pro Jahr um 5 Prozent reduziert.</p><p>3. Die Übertragung von Kontingenten ist seit dem 1. Mai 1999 möglich. Die Zeit für gezielte Untersuchungen über Auswirkungen auf die in der Interpellation angesprochenen Bereiche war zu kurz. Ausserdem ist es äusserst schwierig, den Effekt des Kontingentshandels isoliert zu betrachten.</p><p>Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass der Kontingentshandel auf die produzierte Milchmenge keinen Einfluss hat, da die Gesamtmilchmenge nach wie vor kontingentiert ist. Im Jahr 2000 war die Gesamtproduktion von Fleisch deutlich geringer als 1999. Der Kontingentshandel hat also nicht unmittelbar zur Ausdehnung der Fleischproduktion geführt. Ein Kontingentskauf kann während der Phase der Abschreibung der Kaufsumme zu einem tieferen landwirtschaftlichen Einkommen führen. Für Betriebe, die eine zusätzliche Milchmenge ohne Investitionen in Gebäude und Einrichtungen melken können, ergeben sich nach Ablauf dieser Phase, d. h. in der Regel nach drei bis fünf Jahren, positive Effekte auf das Einkommen. Die fixen Produktionskosten verteilen sich auf eine grössere Milchmenge. Die Produktionskosten pro Kilogramm Milch sinken deshalb, und die Einkommen nehmen zu. Verkäufer von Kontingenten können mit den Einnahmen allenfalls notwendige Umstrukturierungen des Betriebes finanzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die meisten Verordnungen, die auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz basieren, sind seit dem 7. Dezember 1998, also seit knapp zwei Jahren, in Kraft. Nun wird eine ganze Reihe davon geändert, auch jene über die Direktzahlungen.</p><p>Ein Ziel der neuen Landwirtschaftspolitik ist nach meiner Ansicht, jene landwirtschaftlichen Betriebe verstärkt zu fördern, die unter schwierigeren Bedingungen ihren Beitrag zur Erfüllung des dreiteiligen Verfassungsauftrages beisteuern. Unbestritten ist wohl, dass die Bewirtschaftung einer Flächeneinheit in der Bergregion mit Hanglage zur Bewirtschaftung mehr Aufwand erfordert und weniger Ertrag abwirft als in der Tal- oder Hügelregion.</p><p>Im "Agrarbericht 2000" findet man auf Seite 56 eine Übersicht über die Einkommenssituation der Betriebe in den verschiedenen Höhenlagen. Dort wird deutlich, dass ein durchschnittlicher Betrieb in der Bergregion massiv weniger Einkommen hat als einer in der Talregion. (Durchschnittlicher Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft 1999: Talregion 39 210 Franken; Hügelregion 31 290 Franken; Bergregion 24 750 Franken; Quelle FAT.) Auch wenn sich diese Werte seit 1996 angenähert haben, scheinen mir doch ein paar Faktoren dazu beizutragen, diesen Angleichungsprozess zu behindern.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten und darzulegen, ob bei den vorgesehenen Verordnungsänderungen die angesprochenen Punkte beibehalten oder geändert werden:</p><p>1. Wieso sind die Ökobeiträge für extensiv genutzte Wiesen, Hecken und Ähnliches und für wenig intensiv genutzte Wiesen abgestuft? (Extensiv: Tal 1500 Franken; Hügel 1200 Franken; Bergzone I und II 700 Franken; Bergzone III und IV 450 Franken. Wenig intensiv: Tal, Hügel 650 Franken; Bergzone I und II 450 Franken; Bergzone III und IV 300 Franken pro Hektare.)</p><p>2. Wieso erhalten Betriebe ohne Milchkontingent fast in allen Fällen weniger Direktzahlungen als jene mit Milchkontingent? Gerade in der Bergregion haben viele Betriebe auf Milchverwertung über Kälbermast umgestellt. Sie tragen zum Abbau der Milchproduktion bei und fühlen sich nun als "Verlierer" bei der Neuordnung der Direktzahlungen.</p><p>Beispiel: Drei Bergbetriebe Zone II, gleiche Hangneigung, 17 Hektaren, Grünland, 18,7 RFGVE:</p><p>- Betrieb 1: 80 000 Kilogramm Milchkontingent; neu: Beiträge wie bisher;</p><p>- Betrieb 2: 60 000 Kilogramm Milchkontingent; neu: RFGVE-Beitrag 3330 Franken;</p><p>- Betrieb 3: Ohne Milchkontingent; neu: Kürzung der Beiträge bis zu 13 520 Franken. (Quelle B. Vetsch, Gams)</p><p>3. Welche Auswirkungen zeigt der Milchkontingenthandel aus heutiger Sicht für:</p><p>- die Fleischproduktion;</p><p>- die produzierte Milchmenge;</p><p>- das landwirtschaftliche Einkommen?</p>
  • Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe in den Bergregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Ziel der Agrarpolitik ist es, die Massnahmen so auszugestalten, dass die Landwirtschaft die in der Verfassung verankerten Aufgaben in allen Regionen erfüllen kann. Die erschwerenden Produktions- und Lebensbedingungen in der Hügel- und Bergregion sind dabei angemessen zu berücksichtigen (Art. 4 des Landwirtschaftsgesetzes, LwG). Das Direktzahlungssystem trägt diesem Grundsatz Rechnung. Die Bäuerinnen und Bauern in der Hügel- und Bergregion erhalten Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen sowie Beiträge für die Pflege der Kulturlandschaft in Hanglagen. 1999 wurden dafür rund 352 Millionen Franken ausgerichtet. Von total 2,078 Milliarden Franken Direktzahlungen entfielen 1999 rund 63 Prozent auf die Betriebe der Hügel- und Bergregion, welche 52 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaften.</p><p>Das 1999 eingeführte neue Direktzahlungssystem hat sich im Ganzen positiv auf die Einkommenssituation der Betriebe in der Hügel- und Bergregion ausgewirkt. Im Durchschnitt erzielten 1999 die Betriebe in der Hügelregion 4,2 Prozent, die Betriebe in der Bergregion 12,6 Prozent mehr landwirtschaftliches Einkommen als 1998, während die Einkommen der Betriebe in der Talregion um 5,3 Prozent sanken, teilweise bedingt auch durch schlechte Erträge im Pflanzenbau. Damit haben sich die Einkommen der Betriebe in der Hügel- und Bergregion weiter denjenigen der Talregion angenähert. Der Abstand war in den letzten 50 Jahren nie so gering. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass für grundsätzliche Anpassungen der Massnahmen zugunsten der Hügel- und Bergbetriebe. Zurzeit findet im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine Überprüfung der Massnahmen statt. Die vom Bundesrat am 31. Mai 2000 eingesetzte beratende Kommission Landwirtschaft hat drei Arbeitsgruppen entsprechende Mandate erteilt. Zwischenberichte sind in der ersten Hälfte 2001 zu erwarten.</p><p>1. Die ökologischen Direktzahlungen geben Anreize, damit die Bäuerinnen und Bauern besondere ökologische Leistungen erbringen. Nach Artikel 76 Absatz 5 LwG sind die Beiträge so zu bemessen, dass sich die besondere ökologische Leistung lohnt. Die besonderen ökologischen Leistungen treten in Konkurrenz zur Produktion von Nahrungsmitteln. In der Talregion sind die natürlichen Voraussetzungen für die Produktion besser als in der Hügel- und Bergregion. Der Anreiz für das Erbringen besonderer ökologischer Leistungen muss in der Talregion deshalb entsprechend höher sein. Die Abstufung der Beiträge für die extensive Nutzung von Wiesen und andere Elemente des ökologischen Ausgleichs trägt diesem Umstand Rechnung.</p><p>2. Im neuen Direktzahlungssystem wird die Grünlandnutzung mit Beiträgen für Raufutter verzehrende Nutztiere gefördert. Diese Beiträge ersetzen die bis 1998 ausbezahlten Beiträge an Kuhhalter, welche keine Milch zur Vermarktung abliefern. Neu ist, dass der Beitrag neben den Kühen auch anderen Raufutter verzehrenden Nutztieren zugute kommt. Die Kühe auf Betrieben mit Milchkontingent werden von den Beiträgen ausgeschlossen, indem für die Berechnung der Beiträge pro 4200 Kilogramm Milch eine Raufutter verzehrende Grossvieheinheit in Abzug gebracht wird. Betriebe ohne Milchkontingent erhalten deshalb in der Regel mit dem neuen Direktzahlungssystem mehr allgemeine Direktzahlungen gemäss LwG als Betriebe mit Milchkontingent und vergleichbaren natürlichen Voraussetzungen und Grösse. Die in der Interpellation aufgezählten Beispiele berücksichtigen bei den Betrieben mit Milchkontingent auch die Verkäsungs- und die Siloverbotszulage. Nur so ist es möglich, dass diese Betriebe mehr Beiträge des Bundes erhalten als ein Betrieb ohne Milchkontingent.</p><p>Die Kürzung der Beiträge bei Betrieb 3 bezieht sich auf die gesamte Zeitperiode ab 1993 und nicht nur auf den Wechsel des Direktzahlungssystems zwischen 1998 und 1999. Die Höhe der Kuhhalterbeiträge war beim alten System mit der Höhe des Milchpreises gekoppelt. Bei den Milchpreissenkungen wurden die Kuhhalterbeiträge deshalb ebenfalls nach unten angepasst. Ein Vergleich müsste bei den Betrieben 1 und 2 den Rückgang des Milchpreises auch mit einbeziehen. Ähnlich strukturierte Betriebe mit und ohne Milchkontingent haben seit 1993 ungefähr gleich viel an produktgebundener Stützung eingebüsst.</p><p>Der Bundesrat hat den Übergang vom alten zum neuen Direktzahlungssystem für die Kälbermäster mit einer Übergangsregelung erleichtert. Diese Betriebe erhalten während höchstens fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen Beitrag mindestens in der Höhe der 1998 ausbezahlten Kuh- und Mastkälberbeiträge, wobei sich der Anspruch pro Jahr um 5 Prozent reduziert.</p><p>3. Die Übertragung von Kontingenten ist seit dem 1. Mai 1999 möglich. Die Zeit für gezielte Untersuchungen über Auswirkungen auf die in der Interpellation angesprochenen Bereiche war zu kurz. Ausserdem ist es äusserst schwierig, den Effekt des Kontingentshandels isoliert zu betrachten.</p><p>Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass der Kontingentshandel auf die produzierte Milchmenge keinen Einfluss hat, da die Gesamtmilchmenge nach wie vor kontingentiert ist. Im Jahr 2000 war die Gesamtproduktion von Fleisch deutlich geringer als 1999. Der Kontingentshandel hat also nicht unmittelbar zur Ausdehnung der Fleischproduktion geführt. Ein Kontingentskauf kann während der Phase der Abschreibung der Kaufsumme zu einem tieferen landwirtschaftlichen Einkommen führen. Für Betriebe, die eine zusätzliche Milchmenge ohne Investitionen in Gebäude und Einrichtungen melken können, ergeben sich nach Ablauf dieser Phase, d. h. in der Regel nach drei bis fünf Jahren, positive Effekte auf das Einkommen. Die fixen Produktionskosten verteilen sich auf eine grössere Milchmenge. Die Produktionskosten pro Kilogramm Milch sinken deshalb, und die Einkommen nehmen zu. Verkäufer von Kontingenten können mit den Einnahmen allenfalls notwendige Umstrukturierungen des Betriebes finanzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die meisten Verordnungen, die auf dem neuen Landwirtschaftsgesetz basieren, sind seit dem 7. Dezember 1998, also seit knapp zwei Jahren, in Kraft. Nun wird eine ganze Reihe davon geändert, auch jene über die Direktzahlungen.</p><p>Ein Ziel der neuen Landwirtschaftspolitik ist nach meiner Ansicht, jene landwirtschaftlichen Betriebe verstärkt zu fördern, die unter schwierigeren Bedingungen ihren Beitrag zur Erfüllung des dreiteiligen Verfassungsauftrages beisteuern. Unbestritten ist wohl, dass die Bewirtschaftung einer Flächeneinheit in der Bergregion mit Hanglage zur Bewirtschaftung mehr Aufwand erfordert und weniger Ertrag abwirft als in der Tal- oder Hügelregion.</p><p>Im "Agrarbericht 2000" findet man auf Seite 56 eine Übersicht über die Einkommenssituation der Betriebe in den verschiedenen Höhenlagen. Dort wird deutlich, dass ein durchschnittlicher Betrieb in der Bergregion massiv weniger Einkommen hat als einer in der Talregion. (Durchschnittlicher Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft 1999: Talregion 39 210 Franken; Hügelregion 31 290 Franken; Bergregion 24 750 Franken; Quelle FAT.) Auch wenn sich diese Werte seit 1996 angenähert haben, scheinen mir doch ein paar Faktoren dazu beizutragen, diesen Angleichungsprozess zu behindern.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten und darzulegen, ob bei den vorgesehenen Verordnungsänderungen die angesprochenen Punkte beibehalten oder geändert werden:</p><p>1. Wieso sind die Ökobeiträge für extensiv genutzte Wiesen, Hecken und Ähnliches und für wenig intensiv genutzte Wiesen abgestuft? (Extensiv: Tal 1500 Franken; Hügel 1200 Franken; Bergzone I und II 700 Franken; Bergzone III und IV 450 Franken. Wenig intensiv: Tal, Hügel 650 Franken; Bergzone I und II 450 Franken; Bergzone III und IV 300 Franken pro Hektare.)</p><p>2. Wieso erhalten Betriebe ohne Milchkontingent fast in allen Fällen weniger Direktzahlungen als jene mit Milchkontingent? Gerade in der Bergregion haben viele Betriebe auf Milchverwertung über Kälbermast umgestellt. Sie tragen zum Abbau der Milchproduktion bei und fühlen sich nun als "Verlierer" bei der Neuordnung der Direktzahlungen.</p><p>Beispiel: Drei Bergbetriebe Zone II, gleiche Hangneigung, 17 Hektaren, Grünland, 18,7 RFGVE:</p><p>- Betrieb 1: 80 000 Kilogramm Milchkontingent; neu: Beiträge wie bisher;</p><p>- Betrieb 2: 60 000 Kilogramm Milchkontingent; neu: RFGVE-Beitrag 3330 Franken;</p><p>- Betrieb 3: Ohne Milchkontingent; neu: Kürzung der Beiträge bis zu 13 520 Franken. (Quelle B. Vetsch, Gams)</p><p>3. Welche Auswirkungen zeigt der Milchkontingenthandel aus heutiger Sicht für:</p><p>- die Fleischproduktion;</p><p>- die produzierte Milchmenge;</p><p>- das landwirtschaftliche Einkommen?</p>
    • Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe in den Bergregionen

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