Reform des schweizerischen Steuersystems

ShortId
00.3640
Id
20003640
Updated
10.04.2024 08:57
Language
de
Title
Reform des schweizerischen Steuersystems
AdditionalIndexing
24;04;Staatssteuer;Steuersystem;Steuerausweichung;Steuerpolitik;direkte Bundessteuer;kantonale Hoheit;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich;Steueranreiz;Einkommensverteilung
1
  • L03K110706, Steuersystem
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L04K11070305, Steueranreiz
  • L05K0704050205, Einkommensverteilung
  • L04K11070210, Staatssteuer
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat das von der Interpellantin angeführte Modell von Professor Carl August Zehnder (Modell Zehnder) mit Interesse analysiert und kommt im Gegensatz zur Interpellantin nicht zum Schluss, dass dieses Modell "fast einer Quadratur des Zirkels gleichkommt". Was die konkreten Fragen in der Interpellation anbelangt, beurteilt der Bundesrat das Modell wie folgt:</p><p>- Materielle Harmonisierungswirkung: Weil die Einkommensteile über einem noch näher zu bestimmenden Betrag - dieser Betrag dürfte gemäss ersten Berechnungen in einer Grössenordnung von 200 000 Franken liegen - ausschliesslich durch den Bund zu besteuern wären, würde sich der Steuerwettbewerb unter den Kantonen nur noch auf die Einkommensteile unter dieser Schwelle erstrecken. Vom Modell Zehnder dürfte weder in diesem Einkommenssegment noch bei den höheren Einkommen - bei denen die Einkommensteile unter dem Schwellenbetrag ja auch durch den Kanton besteuert würden - eine signifikante materielle Harmonisierungswirkung im Sinne der Angleichung der Steuerbelastung ausgehen. Dies insbesondere wegen der unterschiedlichen Bedürfnisse und Ausgaben der Kantone.</p><p>- Kantonale Steuerautonomie: Beim Modell Zehnder stellen sich schwierige Fragen bezüglich der Abstimmung des Progressionsverlaufes in den Einkommensbereichen, welche die Grenze der Besteuerungskompetenz zweier Staatsebenen bilden. Ohne eine feine Abstimmung, die indessen zu einer Einschränkung der kantonalen Steuerautonomie führen würde, könnte sich in diesen Grenzbereichen ein extrem starker Progressionsverlauf oder umgekehrt auch ein regressiver Tarifverlauf ergeben. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die Sozialabzüge im Interesse einer einheitlichen direkten Bundessteuer nicht materiell harmonisiert werden müssten.</p><p>- Wirkung gegen Steuertourismus: Wie bereits erwähnt, würde die gesamte Steuerbelastung durch das Modell Zehnder für den allergrössten Teil der Steuerpflichtigen nicht verändert. Bei der kleinen Schicht mit sehr hohen Einkommen dürfte per saldo zwar eine graduelle, aber bei weitem nicht vollständige Angleichung der Steuerbelastung eintreten. Dies könnte den von der Interpellantin angeführten "Steuertourismus von sehr Reichen" wohl etwas eindämmen. Auf der anderen Seite könnte gerade der Wegfall der kantonalen Befugnis zur Besteuerung der hohen Einkommensteile dazu führen, dass die Belastungsunterschiede auf den niedrigeren Einkommensteilen grösser als heute würden, ist doch die Präsenz von Bezügern hoher Einkommen in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich. Der Steuertourismus der etwas weniger Reichen könnte also zunehmen.</p><p>- Wirkung auf die Gemeindedemokratie: Obwohl diese Frage ohne vertiefte Studien nicht abschliessend beantwortet werden kann, scheint auf den ersten Blick das Modell Zehnder einige Probleme zu verursachen. Weil den Gemeinden nur noch das Recht auf die Besteuerung der niedrigen Einkommensteile verbliebe, dürfte insbesondere die reziproke Abstimmung zwischen Leistungsangebot der Gemeinde, Finanzbedarf und Gemeindesteuerfuss erheblich erschwert sein.</p><p>- Steuergerechtigkeit: In unserem Lande wird davon ausgegangen, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den Kern der Steuergerechtigkeit ausmacht. Die Umsetzung des ebenfalls abstrakten Begriffes "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" in steuerliche Kategorien in den Steuergesetzen obliegt den politischen Behörden und muss letztlich vom Volk gutgeheissen werden. Beim Modell Zehnder würde sich daran nichts ändern, weshalb nach Auffassung des Bundesrates dem Modell weder ein negativer noch ein positiver Einfluss auf die Steuergerechtigkeit zugeschrieben werden kann.</p><p>- Individuelle Steuerzufriedenheit: In dieser Hinsicht kann der Bundesrat zwar keine abschliessenden Aussagen machen, doch setzt er hinter das Modell Zehnder gewisse Fragezeichen. Das Modell setzt nämlich zwingend zusätzliche Eingriffe des Bundes in die Steuerautonomie der Kantone und der Kantone in die Finanzautonomie der Gemeinden voraus. Zudem hätte ein Teil der Steuerpflichtigen in Steuerangelegenheiten nur noch mit der Gemeinde zu tun, weshalb eine gewisse Entfremdung gegenüber den höheren Staatsebenen zu befürchten ist. Die aus diesen beiden Aspekten resultierende Entkoppelung der Bürgermitsprache bei der Festlegung des Leistungsangebotes der drei Staatsebenen einerseits und der Steuerbelastung andererseits dürfte nach Auffassung des Bundesrates insgesamt wenig förderlich für die individuelle Steuerzufriedenheit sein.</p><p>2. Das Modell Zehnder würde wegen der geteilten Steuerhoheit grosse zusätzliche Schwierigkeiten für die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs (NFA) verursachen, weil der Bund direkt nur noch über die Steuerfaktoren einer verhältnismässig kleinen Zahl von Steuerpflichtigen verfügen würde. Er müsste deshalb als Ergänzung von allen Kantonen (und allen Gemeinden!) statistische Angaben über die Steuerfaktoren der Steuerpflichtigen, welche vom Bund nicht besteuert werden, einverlangen. Dabei entstünden etwelche Probleme, z. B. im Zusammenhang mit Doppelzählungen oder mit ganz praktischen Fragen wie Liegenschaftsbesitz und Betriebsstätten in mehreren Kantonen. Alles in allem dürfte also das Modell Zehnder keinen Beitrag an eine Vereinfachung des NFA leisten.</p><p>3. Die vorstehenden Ausführungen sind nicht dazu geeignet, den Bundesrat zur Bekanntgabe eines Zeithorizonts, in welchem das Modell Zehnder umgesetzt werden könnte, zu veranlassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ansprüche an ein gerechtes Steuersystem sind hoch, und sie werden durch die verbesserte Mobilität und den besseren Informationsstand unserer Bevölkerung eher noch höher. Wer den Wohnort oder gar den Kanton wechselt, macht Bekanntschaft mit der Verschiedenheit unserer kantonalen Steuersysteme, vor allem aber mit der unterschiedlich hohen Steuerbelastung. Wohl gilt es, der Steuerhoheit der Kantone Rechnung zu tragen. Der dadurch entstehende Steuerwettbewerb zeitigt unerwünschte Effekte, wie Steuertourismus von sehr Reichen.</p><p>In einem Artikel der "NZZ" vom 3. Februar 1998 machte Dr. Carl August Zehnder, Professor für Informatik an der ETHZ, einen Vorschlag zur Neuordnung unseres Steuersystems, der fast einer Quadratur des Zirkels gleichkommt. Er schlägt vor, die Kompetenz zur Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen dem Bund, jene von kleinen und mittleren Einkommen und Vermögen den Kantonen und Gemeinden zu übertragen (Modell Zehnder).</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Modell Zehnder im Vergleich zur heutigen Situation bezüglich:</p><p>- materieller Harmonisierungswirkung;</p><p>- kantonaler Steuerautonomie;</p><p>- Wirkung gegen Steuertourismus;</p><p>- Wirkung auf die Gemeindedemokratie;</p><p>- Steuergerechtigkeit;</p><p>- individueller Steuerzufriedenheit?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass das Modell Zehnder mit dem neuen Finanzausgleich kompatibel ist, ja ihn sogar vereinfachen hilft?</p><p>3. Welches ist der Zeithorizont, in dem das Modell Zehnder umgesetzt werden könnte?</p>
  • Reform des schweizerischen Steuersystems
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat das von der Interpellantin angeführte Modell von Professor Carl August Zehnder (Modell Zehnder) mit Interesse analysiert und kommt im Gegensatz zur Interpellantin nicht zum Schluss, dass dieses Modell "fast einer Quadratur des Zirkels gleichkommt". Was die konkreten Fragen in der Interpellation anbelangt, beurteilt der Bundesrat das Modell wie folgt:</p><p>- Materielle Harmonisierungswirkung: Weil die Einkommensteile über einem noch näher zu bestimmenden Betrag - dieser Betrag dürfte gemäss ersten Berechnungen in einer Grössenordnung von 200 000 Franken liegen - ausschliesslich durch den Bund zu besteuern wären, würde sich der Steuerwettbewerb unter den Kantonen nur noch auf die Einkommensteile unter dieser Schwelle erstrecken. Vom Modell Zehnder dürfte weder in diesem Einkommenssegment noch bei den höheren Einkommen - bei denen die Einkommensteile unter dem Schwellenbetrag ja auch durch den Kanton besteuert würden - eine signifikante materielle Harmonisierungswirkung im Sinne der Angleichung der Steuerbelastung ausgehen. Dies insbesondere wegen der unterschiedlichen Bedürfnisse und Ausgaben der Kantone.</p><p>- Kantonale Steuerautonomie: Beim Modell Zehnder stellen sich schwierige Fragen bezüglich der Abstimmung des Progressionsverlaufes in den Einkommensbereichen, welche die Grenze der Besteuerungskompetenz zweier Staatsebenen bilden. Ohne eine feine Abstimmung, die indessen zu einer Einschränkung der kantonalen Steuerautonomie führen würde, könnte sich in diesen Grenzbereichen ein extrem starker Progressionsverlauf oder umgekehrt auch ein regressiver Tarifverlauf ergeben. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die Sozialabzüge im Interesse einer einheitlichen direkten Bundessteuer nicht materiell harmonisiert werden müssten.</p><p>- Wirkung gegen Steuertourismus: Wie bereits erwähnt, würde die gesamte Steuerbelastung durch das Modell Zehnder für den allergrössten Teil der Steuerpflichtigen nicht verändert. Bei der kleinen Schicht mit sehr hohen Einkommen dürfte per saldo zwar eine graduelle, aber bei weitem nicht vollständige Angleichung der Steuerbelastung eintreten. Dies könnte den von der Interpellantin angeführten "Steuertourismus von sehr Reichen" wohl etwas eindämmen. Auf der anderen Seite könnte gerade der Wegfall der kantonalen Befugnis zur Besteuerung der hohen Einkommensteile dazu führen, dass die Belastungsunterschiede auf den niedrigeren Einkommensteilen grösser als heute würden, ist doch die Präsenz von Bezügern hoher Einkommen in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich. Der Steuertourismus der etwas weniger Reichen könnte also zunehmen.</p><p>- Wirkung auf die Gemeindedemokratie: Obwohl diese Frage ohne vertiefte Studien nicht abschliessend beantwortet werden kann, scheint auf den ersten Blick das Modell Zehnder einige Probleme zu verursachen. Weil den Gemeinden nur noch das Recht auf die Besteuerung der niedrigen Einkommensteile verbliebe, dürfte insbesondere die reziproke Abstimmung zwischen Leistungsangebot der Gemeinde, Finanzbedarf und Gemeindesteuerfuss erheblich erschwert sein.</p><p>- Steuergerechtigkeit: In unserem Lande wird davon ausgegangen, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den Kern der Steuergerechtigkeit ausmacht. Die Umsetzung des ebenfalls abstrakten Begriffes "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" in steuerliche Kategorien in den Steuergesetzen obliegt den politischen Behörden und muss letztlich vom Volk gutgeheissen werden. Beim Modell Zehnder würde sich daran nichts ändern, weshalb nach Auffassung des Bundesrates dem Modell weder ein negativer noch ein positiver Einfluss auf die Steuergerechtigkeit zugeschrieben werden kann.</p><p>- Individuelle Steuerzufriedenheit: In dieser Hinsicht kann der Bundesrat zwar keine abschliessenden Aussagen machen, doch setzt er hinter das Modell Zehnder gewisse Fragezeichen. Das Modell setzt nämlich zwingend zusätzliche Eingriffe des Bundes in die Steuerautonomie der Kantone und der Kantone in die Finanzautonomie der Gemeinden voraus. Zudem hätte ein Teil der Steuerpflichtigen in Steuerangelegenheiten nur noch mit der Gemeinde zu tun, weshalb eine gewisse Entfremdung gegenüber den höheren Staatsebenen zu befürchten ist. Die aus diesen beiden Aspekten resultierende Entkoppelung der Bürgermitsprache bei der Festlegung des Leistungsangebotes der drei Staatsebenen einerseits und der Steuerbelastung andererseits dürfte nach Auffassung des Bundesrates insgesamt wenig förderlich für die individuelle Steuerzufriedenheit sein.</p><p>2. Das Modell Zehnder würde wegen der geteilten Steuerhoheit grosse zusätzliche Schwierigkeiten für die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs (NFA) verursachen, weil der Bund direkt nur noch über die Steuerfaktoren einer verhältnismässig kleinen Zahl von Steuerpflichtigen verfügen würde. Er müsste deshalb als Ergänzung von allen Kantonen (und allen Gemeinden!) statistische Angaben über die Steuerfaktoren der Steuerpflichtigen, welche vom Bund nicht besteuert werden, einverlangen. Dabei entstünden etwelche Probleme, z. B. im Zusammenhang mit Doppelzählungen oder mit ganz praktischen Fragen wie Liegenschaftsbesitz und Betriebsstätten in mehreren Kantonen. Alles in allem dürfte also das Modell Zehnder keinen Beitrag an eine Vereinfachung des NFA leisten.</p><p>3. Die vorstehenden Ausführungen sind nicht dazu geeignet, den Bundesrat zur Bekanntgabe eines Zeithorizonts, in welchem das Modell Zehnder umgesetzt werden könnte, zu veranlassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ansprüche an ein gerechtes Steuersystem sind hoch, und sie werden durch die verbesserte Mobilität und den besseren Informationsstand unserer Bevölkerung eher noch höher. Wer den Wohnort oder gar den Kanton wechselt, macht Bekanntschaft mit der Verschiedenheit unserer kantonalen Steuersysteme, vor allem aber mit der unterschiedlich hohen Steuerbelastung. Wohl gilt es, der Steuerhoheit der Kantone Rechnung zu tragen. Der dadurch entstehende Steuerwettbewerb zeitigt unerwünschte Effekte, wie Steuertourismus von sehr Reichen.</p><p>In einem Artikel der "NZZ" vom 3. Februar 1998 machte Dr. Carl August Zehnder, Professor für Informatik an der ETHZ, einen Vorschlag zur Neuordnung unseres Steuersystems, der fast einer Quadratur des Zirkels gleichkommt. Er schlägt vor, die Kompetenz zur Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen dem Bund, jene von kleinen und mittleren Einkommen und Vermögen den Kantonen und Gemeinden zu übertragen (Modell Zehnder).</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Modell Zehnder im Vergleich zur heutigen Situation bezüglich:</p><p>- materieller Harmonisierungswirkung;</p><p>- kantonaler Steuerautonomie;</p><p>- Wirkung gegen Steuertourismus;</p><p>- Wirkung auf die Gemeindedemokratie;</p><p>- Steuergerechtigkeit;</p><p>- individueller Steuerzufriedenheit?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass das Modell Zehnder mit dem neuen Finanzausgleich kompatibel ist, ja ihn sogar vereinfachen hilft?</p><p>3. Welches ist der Zeithorizont, in dem das Modell Zehnder umgesetzt werden könnte?</p>
    • Reform des schweizerischen Steuersystems

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