Zulassung von Sitzungen nicht eidgenössisch-parlamentarischer Organisationen im Bundeshaus

ShortId
00.3644
Id
20003644
Updated
10.04.2024 17:08
Language
de
Title
Zulassung von Sitzungen nicht eidgenössisch-parlamentarischer Organisationen im Bundeshaus
AdditionalIndexing
04;28;junger Mensch;politische Mitbestimmung;politisches Leben (speziell);Bundeshaus
1
  • L07K07050303030101, Bundeshaus
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L03K080203, politisches Leben (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verwaltungsdelegation hatte vor wenigen Wochen beschlossen, den Nationalratssaal für Fremdnutzungen nicht eidgenössischer Parlamente und ebenfalls dem schweizerischen Jugendparlament nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Dass die Verwaltungsdelegation die Ratssäle im Bundeshaus ausserhalb des eidgenössischen Parlamentsbetriebes nicht grundsätzlich allgemeinen Gruppen zur Nutzung freigeben will, ist verständlich.</p><p>Indessen sollten schweizerische - ausnahmsweise auch internationale - Organisationen mit Parlamentscharakter diese Säle nutzen dürfen. Diese Art von Nutzung ist bürgernah und trägt auch zur Imageförderung der Bundesversammlung bei.</p><p>Die Jugendsession, die jeweils im Nationalratssaal durchgeführt worden ist, hat in den letzten Jahren breite Anerkennung gewonnen. Gerade um das Interesse von Jugendlichen an der Politik zu wecken, ist die diesbezügliche Medien- und Imagewirkung von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Vorstellbar ist jedoch auch, dass andere schweizerische Parlamente das Bundeshaus als ausserordentlichen Tagungsort benutzen dürfen. Eine ausnahmsweise weitere Nutzung durch nationale oder internationale Organisationen oder aber auch andere ausländische Parlamente ist vorstellbar. Für solche Nutzungen müssten allgemein gültige Kriterien festgelegt werden.</p>
  • <p>Die Verwaltungsdelegation ist das zuständige parlamentarische Gremium für den Erlass von Regelungen zur Nutzung des Parlamentsgebäudes. Sie hat im November 2000 entsprechende Richtlinien beschlossen. Diese Richtlinien sehen vor, dass die Räume des Parlamentsgebäudes primär den Aktivitäten des Nationalrates und des Ständerates und deren Gremien zu dienen haben. Daneben soll das Parlamentsgebäude für Besucherinnen und Besucher offen sein. Ausnahmsweise kann das Parlamentsgebäude Dritten für ausserparlamentarische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Um der Würde des Parlamentsgebäudes Rechnung zu tragen, ist die Benutzung mit Auflagen verbunden. Die Grundhaltung ist restriktiv, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass es nicht nur eine Frage des Wollens oder des Nichtwollens ist, sondern auch der Störung und Einschränkung des ordentlichen Betriebes und der Schutzwürdigkeit des Gebäudes und der Einrichtungen. Das Büro ist mit diesem Ansatz einverstanden.</p><p>Die Ratssäle können externen Veranstaltern für offizielle Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung zur Verfügung gestellt werden. Diese offene Formulierung beinhaltet einen gewissen Ermessensspielraum der Bewilligungsinstanz und schliesst nicht aus, dass schweizerische oder auch internationale Organisationen mit Parlamentscharakter eine ausserordentliche Tagung in einem Ratssaal des Bundeshauses durchführen könnten. Hingegen kann es nicht darum gehen, nichtpolitischen Organisationen einen prestigeträchtigen Rahmen für ihre Veranstaltungen oder interessenpolitischen Anliegen eine medienwirksame Plattform zu geben. Explizit werden keine Bewilligungen für so genannte Spezialsessionen, für Jubiläumsveranstaltungen, Preisverleihungen, Feiern, Parteitage, Rapporte, Begegnungstage usw. mehr erteilt. Wenn alle Interessengruppierungen, die auch einen engen Bezug zur nationalen Politik haben, im Bundeshaus tagen könnten, würde dies zum Kollaps des Hauses führen. Für die traditionelle Jugendsession soll weiterhin einmal im Jahr eine Ausnahme gemacht werden: Es handelt sich hier nicht um eine besondere Gruppe von Menschen, die aufgrund ihrer speziellen Situation zusammenkommen wollen, sondern um eine Organisation mit einem besonders engen Bezug zum Parlament und um die künftigen Meinungsträger in der aktiven Politik.</p> Das Büro beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Das Büro des Nationalrates wird zusammen mit der Verwaltungsdelegation aufgefordert, das betreffende Reglement über die Nutzung der Ratssäle der eidgenössischen Bundesverfassung derart anzupassen, dass Anlässe mit Parlamentscharakter, sofern sie den ordentlichen Betrieb der eidgenössischen Räte nicht stören, im Bundeshaus nach festgelegten Kriterien ermöglicht werden. Insbesondere für das schweizerische Jugendparlament soll es möglich sein, einmal pro Jahr seine Parlamentssitzungen im Bundeshaus durchzuführen.</p>
  • Zulassung von Sitzungen nicht eidgenössisch-parlamentarischer Organisationen im Bundeshaus
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20003643
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verwaltungsdelegation hatte vor wenigen Wochen beschlossen, den Nationalratssaal für Fremdnutzungen nicht eidgenössischer Parlamente und ebenfalls dem schweizerischen Jugendparlament nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Dass die Verwaltungsdelegation die Ratssäle im Bundeshaus ausserhalb des eidgenössischen Parlamentsbetriebes nicht grundsätzlich allgemeinen Gruppen zur Nutzung freigeben will, ist verständlich.</p><p>Indessen sollten schweizerische - ausnahmsweise auch internationale - Organisationen mit Parlamentscharakter diese Säle nutzen dürfen. Diese Art von Nutzung ist bürgernah und trägt auch zur Imageförderung der Bundesversammlung bei.</p><p>Die Jugendsession, die jeweils im Nationalratssaal durchgeführt worden ist, hat in den letzten Jahren breite Anerkennung gewonnen. Gerade um das Interesse von Jugendlichen an der Politik zu wecken, ist die diesbezügliche Medien- und Imagewirkung von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Vorstellbar ist jedoch auch, dass andere schweizerische Parlamente das Bundeshaus als ausserordentlichen Tagungsort benutzen dürfen. Eine ausnahmsweise weitere Nutzung durch nationale oder internationale Organisationen oder aber auch andere ausländische Parlamente ist vorstellbar. Für solche Nutzungen müssten allgemein gültige Kriterien festgelegt werden.</p>
    • <p>Die Verwaltungsdelegation ist das zuständige parlamentarische Gremium für den Erlass von Regelungen zur Nutzung des Parlamentsgebäudes. Sie hat im November 2000 entsprechende Richtlinien beschlossen. Diese Richtlinien sehen vor, dass die Räume des Parlamentsgebäudes primär den Aktivitäten des Nationalrates und des Ständerates und deren Gremien zu dienen haben. Daneben soll das Parlamentsgebäude für Besucherinnen und Besucher offen sein. Ausnahmsweise kann das Parlamentsgebäude Dritten für ausserparlamentarische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Um der Würde des Parlamentsgebäudes Rechnung zu tragen, ist die Benutzung mit Auflagen verbunden. Die Grundhaltung ist restriktiv, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass es nicht nur eine Frage des Wollens oder des Nichtwollens ist, sondern auch der Störung und Einschränkung des ordentlichen Betriebes und der Schutzwürdigkeit des Gebäudes und der Einrichtungen. Das Büro ist mit diesem Ansatz einverstanden.</p><p>Die Ratssäle können externen Veranstaltern für offizielle Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung zur Verfügung gestellt werden. Diese offene Formulierung beinhaltet einen gewissen Ermessensspielraum der Bewilligungsinstanz und schliesst nicht aus, dass schweizerische oder auch internationale Organisationen mit Parlamentscharakter eine ausserordentliche Tagung in einem Ratssaal des Bundeshauses durchführen könnten. Hingegen kann es nicht darum gehen, nichtpolitischen Organisationen einen prestigeträchtigen Rahmen für ihre Veranstaltungen oder interessenpolitischen Anliegen eine medienwirksame Plattform zu geben. Explizit werden keine Bewilligungen für so genannte Spezialsessionen, für Jubiläumsveranstaltungen, Preisverleihungen, Feiern, Parteitage, Rapporte, Begegnungstage usw. mehr erteilt. Wenn alle Interessengruppierungen, die auch einen engen Bezug zur nationalen Politik haben, im Bundeshaus tagen könnten, würde dies zum Kollaps des Hauses führen. Für die traditionelle Jugendsession soll weiterhin einmal im Jahr eine Ausnahme gemacht werden: Es handelt sich hier nicht um eine besondere Gruppe von Menschen, die aufgrund ihrer speziellen Situation zusammenkommen wollen, sondern um eine Organisation mit einem besonders engen Bezug zum Parlament und um die künftigen Meinungsträger in der aktiven Politik.</p> Das Büro beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Das Büro des Nationalrates wird zusammen mit der Verwaltungsdelegation aufgefordert, das betreffende Reglement über die Nutzung der Ratssäle der eidgenössischen Bundesverfassung derart anzupassen, dass Anlässe mit Parlamentscharakter, sofern sie den ordentlichen Betrieb der eidgenössischen Räte nicht stören, im Bundeshaus nach festgelegten Kriterien ermöglicht werden. Insbesondere für das schweizerische Jugendparlament soll es möglich sein, einmal pro Jahr seine Parlamentssitzungen im Bundeshaus durchzuführen.</p>
    • Zulassung von Sitzungen nicht eidgenössisch-parlamentarischer Organisationen im Bundeshaus

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