Totales Fütterungsverbot von Tiermehlen
- ShortId
-
00.3654
- Id
-
20003654
- Updated
-
10.04.2024 08:47
- Language
-
de
- Title
-
Totales Fütterungsverbot von Tiermehlen
- AdditionalIndexing
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55;15;Gemeinkosten;Fleischindustrie;Gesundheitsrisiko;Gewerbebetrieb;Futtermittel;Schlachtabfall;Rinderwahnsinn
- 1
-
- L05K1401010401, Futtermittel
- L06K140101030103, Rinderwahnsinn
- L05K1402050110, Schlachtabfall
- L05K1402030102, Fleischindustrie
- L05K0703060202, Gewerbebetrieb
- L06K070302020105, Gemeinkosten
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das bisher nur für Rinder geltende Fütterungsverbot für tierische Mehle wird auf alle Nutztiere ausgedehnt werden. Das ursprünglich auf 1. März 2001 geplante Verbot, das auch den Export dieser Produkte umfasst, soll bereits ab Januar 2001 gelten. Die Tiermehle werden nicht mehr rezykliert, sondern verbrannt. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) rechnet mit Mehrkosten in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken. Die krisenhafte Situation in den umliegenden Ländern hat bereits Anfang Dezember 2000 zur sofortigen Einstellung der Exporte geführt. Die in der Folge per 4. Dezember 2000 dramatisch erhöhten Entsorgungsgebühren deuten darauf hin, dass die Mehrkosten die ursprüngliche Schätzung des BVET massiv übersteigen werden. Dem Vernehmen nach ist zwar beabsichtigt, dass sich der Bund an den Mehrkosten beteiligt. Dennoch würde das Metzgereigewerbe mit Zusatzaufwendungen belastet, was untragbar und ungerecht ist.</p><p>Das Fütterungsverbot ist nämlich keine Massnahme des Gesundheitsschutzes, der mit der Beseitung der Risikomaterialien durch die Schlacht- und Zerlegebetriebe gewährleistet ist. Es handelt sich um zusätzliche Vorschriften der Seuchenpolizei mit dem Ziel der Ausrottung der BSE-Rinderkrankheit in den schweizerischen Viehbeständen. Die Massnahme basiert darauf, dass in Futtermühlen offenbar Spuren von Schweinefutter in das Futter für Wiederkäuer gelangt sein mussten oder Kontaminationen bei der Verfütterung an die Nutztiere stattfanden. Für die zusätzlichen Entsorgungskosten, die bei den Metzgereien anfallen, können diese deshalb nicht verantwortlich gemacht werden. Es gilt dies umso mehr, als die gesamte BSE-Problematik, die bereits bisher der Branche erhebliche wirtschaftliche Einbussen verursacht hat, letztlich die Folge von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist. Das Metzgereigewerbe hat Anspruch darauf, dass ihm zur Gewinnung von Lebensmitteln taugliches Vieh geliefert wird. Es kann nicht angehen, dass ihm diesbezüglich nicht nur Einschränkungen auferlegt, sondern noch zusätzliche Kosten überbürdet werden.</p><p>Aus diesem Grunde müssen die durch das totale Fütterungsverbot entstehenden Zusatzkosten vollständig vom Bund getragen werden. Der Einsatz von öffentlichen Mitteln im gesamten Ausmass des Mehraufwandes ist auch deshalb unabdingbar, weil andernfalls die massive Belastung in kleinbetrieblichen Strukturen überproportional zu Buche schlagen und dem Gewerbe weitere Wettbewerbsnachteile verursachen würde. Die ohnehin bestehenden Konzentrationstendenzen würden verschärft. Demgegenüber ist die Erhaltung regionaler oder lokaler Produktions- und Vermarktungsstrukturen ein wichtiges politisches Anliegen und wirkt dem Entstehen von Fehlentwicklungen, wie wir sie mit der BSE-Seuche gegenwärtig erleben, entgegen.</p><p>Die Zahl der Metzgereien ist seit 1990 von 2200 auf 1650 um 25 Prozent zurückgegangen. Das Konsumklima für das Nahrungsmittel Fleisch ist grundsätzlich schwierig. Nach den BSE-Turbulenzen von 1996 erweist sich die aktuelle öffentliche Diskussion insofern als noch einschneidender, als teilweise unsachliche Informationen zirkulieren und nicht gerechtfertigte Ängste im Zusammenhang mit dem Fleischverzehr geschürt werden. Die gewerblichen Metzgereien sind deshalb nicht nur unter wirtschaftlichem Druck, sondern fühlen sich auch dadurch bedrängt, dass ihre für Landwirtschaft und Ernährung wichtigen Funktionen durch gesellschaftliche Entwicklungen infrage gestellt scheinen. Auch deshalb darf das Metzgereigewerbe nicht mit Teillösungen vertröstet werden. Vielmehr ist ein unübersehbares Zeichen nötig, dass das Gemeinwesen nicht gewillt ist, dem Metzgereigewerbe Probleme zu überbürden, die es nicht verschuldet und nicht zu verantworten hat.</p>
- <p>Die durch das generelle Fütterungsverbot von tierischen Mehlen und Extraktionsfetten zusätzlich anfallenden Kosten für die Entsorgung der bisher verwerteten Fleischabfälle belaufen sich auf etwa 36 Millionen Franken pro Jahr. Obwohl die Kosten für die Beseitigung von Abfällen nach geltendem Recht prinzipiell der Verursacher übernehmen muss und somit die Schlachthöfe und Metzgereien diese Kosten zu tragen hätten, hat der Bundesrat im Interesse der Sicherheit eine Ausnahmeregelung getroffen. Diese betrifft nur die Zusatzkosten.</p><p>Die in Schlachthöfen und Metzgereien anfallenden Fleischabfälle sollen aus seuchenhygienischen Gründen und aus Gründen der Lagerfähigkeit vor der Verbrennung auch weiterhin zu Tiermehl und Extraktionsfetten weiterverarbeitet werden, obwohl für diese Produkte kein Absatzmarkt mehr besteht.</p><p>Die bei den Produktionsbetrieben durch das Fütterungsverbot anfallenden Kosten setzen sich aus den entgangenen Erlösen für Tiermehl und Fette sowie aus den entstehenden Mehrkosten für Zwischenlagerung, Mehrtransport und Verbrennung zusammen. Eine Überwälzung dieses Betrages auf Schlachthöfe und Metzgereien und von diesen auf die Tierhalter hätte Einbussen zur Folge, die angesichts der Einkommenslage der Landwirtschaft nicht zu verantworten sind. Eine Weitergabe der Entsorgungskosten an die Verbraucher ist wegen der Preissituation im Fleischmarkt (Käufermarkt) zurzeit nicht möglich.</p><p>Somit ist der Bund bereit, einen Anteil von maximal 75 Prozent der Mehrkosten zu übernehmen. Die Übernahme der Gesamtkosten erachtet er nicht als sinnvoll, da dies einer vollständigen Subventionierung der drei Produktionsbetriebe gleichkommen würde, und damit der Anreiz für jegliche Innovation in Bezug auf die sinnvolle Verwertung der Fleischabfälle wegfallen würde. Die zuständige Bundesbehörde wird sicherstellen, dass die Abgeltung des Bundes vollumfänglich zur Senkung der Entsorgungskosten benutzt wird. Ziel ist es, auf dem Markt dieselben Voraussetzung wieder herzustellen, die vor dem Verfütterungsverbot anzutreffen waren; d. h., die Kosten für die Entgegennahme von Schlachtabfällen sollen sich wieder auf dem Niveau von vor dem 27. November 2000 (faktisches Fütterungsverbot) einpendeln.</p><p>Es ist jedoch nicht das Ziel der Finanzierung durch den Bund, weiter gehend auf den Markt einzuwirken. Das heisst, teuerungsbedingte Preisaufschläge oder die Überwälzung der LSVA sowie die vor dem Fütterungsverbot eingespielte Preispraxis bei der Entgegennahme von Schlachtabfällen soll nicht mit Bundesmitteln kompensiert bzw. beeinflusst werden.</p><p>Die restlichen Kosten werden sich auf die Kantone, die Landwirtschaft, die Schlachthöfe und die Metzgereien sowie auf die Konsumentinnen und Konsumenten verteilen und sich in einer für alle Kreise tragbaren Grössenordnung befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die durch das totale Fütterungsverbot von Tiermehlen entstehenden Mehrkosten für die Entsorgung tierischer Reststoffe vollständig durch die öffentliche Hand übernommen werden.</p>
- Totales Fütterungsverbot von Tiermehlen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das bisher nur für Rinder geltende Fütterungsverbot für tierische Mehle wird auf alle Nutztiere ausgedehnt werden. Das ursprünglich auf 1. März 2001 geplante Verbot, das auch den Export dieser Produkte umfasst, soll bereits ab Januar 2001 gelten. Die Tiermehle werden nicht mehr rezykliert, sondern verbrannt. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) rechnet mit Mehrkosten in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken. Die krisenhafte Situation in den umliegenden Ländern hat bereits Anfang Dezember 2000 zur sofortigen Einstellung der Exporte geführt. Die in der Folge per 4. Dezember 2000 dramatisch erhöhten Entsorgungsgebühren deuten darauf hin, dass die Mehrkosten die ursprüngliche Schätzung des BVET massiv übersteigen werden. Dem Vernehmen nach ist zwar beabsichtigt, dass sich der Bund an den Mehrkosten beteiligt. Dennoch würde das Metzgereigewerbe mit Zusatzaufwendungen belastet, was untragbar und ungerecht ist.</p><p>Das Fütterungsverbot ist nämlich keine Massnahme des Gesundheitsschutzes, der mit der Beseitung der Risikomaterialien durch die Schlacht- und Zerlegebetriebe gewährleistet ist. Es handelt sich um zusätzliche Vorschriften der Seuchenpolizei mit dem Ziel der Ausrottung der BSE-Rinderkrankheit in den schweizerischen Viehbeständen. Die Massnahme basiert darauf, dass in Futtermühlen offenbar Spuren von Schweinefutter in das Futter für Wiederkäuer gelangt sein mussten oder Kontaminationen bei der Verfütterung an die Nutztiere stattfanden. Für die zusätzlichen Entsorgungskosten, die bei den Metzgereien anfallen, können diese deshalb nicht verantwortlich gemacht werden. Es gilt dies umso mehr, als die gesamte BSE-Problematik, die bereits bisher der Branche erhebliche wirtschaftliche Einbussen verursacht hat, letztlich die Folge von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist. Das Metzgereigewerbe hat Anspruch darauf, dass ihm zur Gewinnung von Lebensmitteln taugliches Vieh geliefert wird. Es kann nicht angehen, dass ihm diesbezüglich nicht nur Einschränkungen auferlegt, sondern noch zusätzliche Kosten überbürdet werden.</p><p>Aus diesem Grunde müssen die durch das totale Fütterungsverbot entstehenden Zusatzkosten vollständig vom Bund getragen werden. Der Einsatz von öffentlichen Mitteln im gesamten Ausmass des Mehraufwandes ist auch deshalb unabdingbar, weil andernfalls die massive Belastung in kleinbetrieblichen Strukturen überproportional zu Buche schlagen und dem Gewerbe weitere Wettbewerbsnachteile verursachen würde. Die ohnehin bestehenden Konzentrationstendenzen würden verschärft. Demgegenüber ist die Erhaltung regionaler oder lokaler Produktions- und Vermarktungsstrukturen ein wichtiges politisches Anliegen und wirkt dem Entstehen von Fehlentwicklungen, wie wir sie mit der BSE-Seuche gegenwärtig erleben, entgegen.</p><p>Die Zahl der Metzgereien ist seit 1990 von 2200 auf 1650 um 25 Prozent zurückgegangen. Das Konsumklima für das Nahrungsmittel Fleisch ist grundsätzlich schwierig. Nach den BSE-Turbulenzen von 1996 erweist sich die aktuelle öffentliche Diskussion insofern als noch einschneidender, als teilweise unsachliche Informationen zirkulieren und nicht gerechtfertigte Ängste im Zusammenhang mit dem Fleischverzehr geschürt werden. Die gewerblichen Metzgereien sind deshalb nicht nur unter wirtschaftlichem Druck, sondern fühlen sich auch dadurch bedrängt, dass ihre für Landwirtschaft und Ernährung wichtigen Funktionen durch gesellschaftliche Entwicklungen infrage gestellt scheinen. Auch deshalb darf das Metzgereigewerbe nicht mit Teillösungen vertröstet werden. Vielmehr ist ein unübersehbares Zeichen nötig, dass das Gemeinwesen nicht gewillt ist, dem Metzgereigewerbe Probleme zu überbürden, die es nicht verschuldet und nicht zu verantworten hat.</p>
- <p>Die durch das generelle Fütterungsverbot von tierischen Mehlen und Extraktionsfetten zusätzlich anfallenden Kosten für die Entsorgung der bisher verwerteten Fleischabfälle belaufen sich auf etwa 36 Millionen Franken pro Jahr. Obwohl die Kosten für die Beseitigung von Abfällen nach geltendem Recht prinzipiell der Verursacher übernehmen muss und somit die Schlachthöfe und Metzgereien diese Kosten zu tragen hätten, hat der Bundesrat im Interesse der Sicherheit eine Ausnahmeregelung getroffen. Diese betrifft nur die Zusatzkosten.</p><p>Die in Schlachthöfen und Metzgereien anfallenden Fleischabfälle sollen aus seuchenhygienischen Gründen und aus Gründen der Lagerfähigkeit vor der Verbrennung auch weiterhin zu Tiermehl und Extraktionsfetten weiterverarbeitet werden, obwohl für diese Produkte kein Absatzmarkt mehr besteht.</p><p>Die bei den Produktionsbetrieben durch das Fütterungsverbot anfallenden Kosten setzen sich aus den entgangenen Erlösen für Tiermehl und Fette sowie aus den entstehenden Mehrkosten für Zwischenlagerung, Mehrtransport und Verbrennung zusammen. Eine Überwälzung dieses Betrages auf Schlachthöfe und Metzgereien und von diesen auf die Tierhalter hätte Einbussen zur Folge, die angesichts der Einkommenslage der Landwirtschaft nicht zu verantworten sind. Eine Weitergabe der Entsorgungskosten an die Verbraucher ist wegen der Preissituation im Fleischmarkt (Käufermarkt) zurzeit nicht möglich.</p><p>Somit ist der Bund bereit, einen Anteil von maximal 75 Prozent der Mehrkosten zu übernehmen. Die Übernahme der Gesamtkosten erachtet er nicht als sinnvoll, da dies einer vollständigen Subventionierung der drei Produktionsbetriebe gleichkommen würde, und damit der Anreiz für jegliche Innovation in Bezug auf die sinnvolle Verwertung der Fleischabfälle wegfallen würde. Die zuständige Bundesbehörde wird sicherstellen, dass die Abgeltung des Bundes vollumfänglich zur Senkung der Entsorgungskosten benutzt wird. Ziel ist es, auf dem Markt dieselben Voraussetzung wieder herzustellen, die vor dem Verfütterungsverbot anzutreffen waren; d. h., die Kosten für die Entgegennahme von Schlachtabfällen sollen sich wieder auf dem Niveau von vor dem 27. November 2000 (faktisches Fütterungsverbot) einpendeln.</p><p>Es ist jedoch nicht das Ziel der Finanzierung durch den Bund, weiter gehend auf den Markt einzuwirken. Das heisst, teuerungsbedingte Preisaufschläge oder die Überwälzung der LSVA sowie die vor dem Fütterungsverbot eingespielte Preispraxis bei der Entgegennahme von Schlachtabfällen soll nicht mit Bundesmitteln kompensiert bzw. beeinflusst werden.</p><p>Die restlichen Kosten werden sich auf die Kantone, die Landwirtschaft, die Schlachthöfe und die Metzgereien sowie auf die Konsumentinnen und Konsumenten verteilen und sich in einer für alle Kreise tragbaren Grössenordnung befinden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die durch das totale Fütterungsverbot von Tiermehlen entstehenden Mehrkosten für die Entsorgung tierischer Reststoffe vollständig durch die öffentliche Hand übernommen werden.</p>
- Totales Fütterungsverbot von Tiermehlen
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