Vermessungsoffensive der Bauzonen

ShortId
00.3669
Id
20003669
Updated
14.11.2025 08:49
Language
de
Title
Vermessungsoffensive der Bauzonen
AdditionalIndexing
2846;12;Bauzone;Grundbuch
1
  • L05K0102040101, Bauzone
  • L06K050701090101, Grundbuch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Schon Anfang des 20. Jahrhunderts war den politischen Behörden klar, dass die amtliche Vermessung ein langfristiges Unterfangen sein werde. 1923 rechnete der Bundesrat mit einem Abschluss im Jahre 1976. Aus verschiedenen Gründen (Krieg, wirtschaftliche Situation) wurde dieses Ziel verfehlt. Der technische Fortschritt war ein weiterer Grund, im Laufe der Jahre neue Regeln aufzustellen. Nach der heute geltenden Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) von 1992 rechnete man bei deren Einführung mit 30 Jahren, um die amtliche Vermessung landesweit abzuschliessen. Die VAV verlangt nämlich nicht nur die Ersterhebung der noch nicht vermessenen Gebiete, sondern auch die Erneuerung der Vermessungswerke in allen Gebieten, in denen noch nicht der neue digitale AV93-Standard angewandt wurde. Sofern die Kredite durch das Parlament nicht weiter gekürzt werden, wird bereits in rund zehn Jahren in vielen Kantonen (z. B. Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Genf, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Uri, Waadt, Zürich) die amtliche Vermessung in digitaler Form entweder definitiv oder provisorisch abgeschlossen sein. Ausser in Ausnahmefällen (z. B. Wallis, Tessin) liegen die nicht vermessenen Gebiete mehrheitlich im wirtschaftlich weniger attraktiven Gebiet.</p><p>Die amtliche Vermessung ist in über 80 Prozent der Fläche der Schweiz definitiv oder provisorisch vorhanden und steht als Basis für die Einführung des eidgenössischen Grundbuches bereit. Die Einführung des eidgenössischen Grundbuches verzögert sich also nicht wegen des Fehlens der amtlichen Vermessung. Es sind andere Gründe aus dem Bereich "Grundbuch", die zu diesen Verzögerungen führen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Meinung, nicht nur die Waldränder seien neu zu vermessen, sondern vorab sollten auch die Baugebiete sauber inventarisiert werden. Seit mehreren Jahren wird die digitale amtliche Vermessung deshalb in wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten und für wichtige Verkehrs- und Versorgungsachsen gefördert. In den seit 1998 abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen und abgestützt auf die kantonalen Konzepte ist festgehalten, dass die digitale amtliche Vermessung prioritär in diesen Gebieten erstellt werden muss.</p><p>Zur Untermauerung der Aussagen sei die Statistik zu den Bauzonen beigefügt. Seit Inkrafttreten der VAV im Jahre 1993 sind bis Ende 2000 folgende Flächen der Bauzonen erneuert, ersterhoben oder provisorisch numerisiert worden:</p><p>- Bauzonen gemäss Arealstatistik 1979/1985, 2439 Quadratkilometer, 100 Prozent, davon:</p><p>- amtliche Vermessung, Standard AV93, definitiv anerkannt: 425 Quadratkilometer, 17,4 Prozent;</p><p>- amtliche Vermessung, Standard AV93, in Arbeit: 756 Quadratkilometer, 31 Prozent;</p><p>- amtliche Vermessung, provisorisch numerisiert, Arbeiten abgeschlossen: 150 Quadratkilometer, 6,1 Prozent;</p><p>- amtliche Vermessung, provisorisch numerisiert, in Arbeit: 144 Quadratkilometer, 5,9 Prozent;</p><p>- bleiben zu erneuern, ersterheben oder provisorisch numerisieren: 964 Quadratkilometer, 39,6 Prozent.</p><p>2. Der Bundesrat sieht durchaus Synergieeffekte zwischen der amtlichen Vermessung und den Arbeiten für das Projekt "Landwirtschaftliche Nutzflächen" (LWN). Die kantonalen Vermessungsaufsichten mussten ihre Konzepte zur Aktualisierung der LWN bis Ende Mai 2000 dem Bundesamt für Landestopographie einreichen. Sie hatten dabei die Möglichkeit, weitere Arbeiten in das Projekt einzubinden (z. B. Aktualisierung aller Objekte der Bodenbedeckung der betroffenen Gemeinden). Viele Kantone haben davon Gebrauch gemacht (z. B. Appenzell Ausserrhoden, Bern, Baselland, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Uri, Waadt). Mit diesem Projekt wird ein wesentlicher Teil der amtlichen Vermessung (Liegenschaften und Bodenbedeckung) eines grossen Teiles der Schweiz in einen digitalen Standard überführt (AV93 oder provisorisch numerisiert) und ein anderer Teil der amtlichen Vermessung, die Geländehöhen, über grosse Teile der Schweiz erstellt. Diese Arbeiten, die mehrheitlich im ländlichen Raum ausgeführt werden, bewirken keine Verzögerung der Erstellung der digitalen amtlichen Vermessung in den Bauzonen, weil sie über zusätzliche Kredite finanziert werden.</p><p>3. Die Einführung des Eidgenössischen Grundbuches ist Sache der Kantone. Im Rahmen seiner Oberaufsicht unterstützt der Bund die Kantone, indem er sie über die geeigneten Vorgehensweisen berät.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Einführung des eidgenössischen Grundbuches - vor Jahrzehnten versprochen und als Ziel definiert - verzögert sich u. a. auch deshalb, weil die Kantone mit ihren Vermessungsprogrammen hoffnungslos im Hintertreffen liegen.</p><p>Gegenwärtig führt das Bundesamt für Landestopografie im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft einen Grossauftrag aus, um die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die teilweise nicht stimmen, neu zu vermessen.</p><p>Was für die Ausschüttung für landwirtschaftliche Beiträge nötig ist, wäre vorab auch für die Bauzonen dringend, nämlich die möglichst rasch Vermessung in allen Kantonen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass nicht nur die Waldränder neu vermessen, sondern vielmehr und vorab auch die Baugebiete des Landes nun endlich sauber inventarisiert werden sollten?</p><p>2. Sieht er Synergieeffekte mit den erwähnten Arbeiten des Bundesamtes für Landestopografie?</p><p>3. Ist er bereit, im Zusammenhang mit einer IT-Offensive nun endlich auch das Problem der raschen Einführung des eidgenössischen Grundbuches an die Hand zu nehmen?</p>
  • Vermessungsoffensive der Bauzonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schon Anfang des 20. Jahrhunderts war den politischen Behörden klar, dass die amtliche Vermessung ein langfristiges Unterfangen sein werde. 1923 rechnete der Bundesrat mit einem Abschluss im Jahre 1976. Aus verschiedenen Gründen (Krieg, wirtschaftliche Situation) wurde dieses Ziel verfehlt. Der technische Fortschritt war ein weiterer Grund, im Laufe der Jahre neue Regeln aufzustellen. Nach der heute geltenden Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV) von 1992 rechnete man bei deren Einführung mit 30 Jahren, um die amtliche Vermessung landesweit abzuschliessen. Die VAV verlangt nämlich nicht nur die Ersterhebung der noch nicht vermessenen Gebiete, sondern auch die Erneuerung der Vermessungswerke in allen Gebieten, in denen noch nicht der neue digitale AV93-Standard angewandt wurde. Sofern die Kredite durch das Parlament nicht weiter gekürzt werden, wird bereits in rund zehn Jahren in vielen Kantonen (z. B. Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Genf, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Uri, Waadt, Zürich) die amtliche Vermessung in digitaler Form entweder definitiv oder provisorisch abgeschlossen sein. Ausser in Ausnahmefällen (z. B. Wallis, Tessin) liegen die nicht vermessenen Gebiete mehrheitlich im wirtschaftlich weniger attraktiven Gebiet.</p><p>Die amtliche Vermessung ist in über 80 Prozent der Fläche der Schweiz definitiv oder provisorisch vorhanden und steht als Basis für die Einführung des eidgenössischen Grundbuches bereit. Die Einführung des eidgenössischen Grundbuches verzögert sich also nicht wegen des Fehlens der amtlichen Vermessung. Es sind andere Gründe aus dem Bereich "Grundbuch", die zu diesen Verzögerungen führen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Meinung, nicht nur die Waldränder seien neu zu vermessen, sondern vorab sollten auch die Baugebiete sauber inventarisiert werden. Seit mehreren Jahren wird die digitale amtliche Vermessung deshalb in wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten und für wichtige Verkehrs- und Versorgungsachsen gefördert. In den seit 1998 abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen und abgestützt auf die kantonalen Konzepte ist festgehalten, dass die digitale amtliche Vermessung prioritär in diesen Gebieten erstellt werden muss.</p><p>Zur Untermauerung der Aussagen sei die Statistik zu den Bauzonen beigefügt. Seit Inkrafttreten der VAV im Jahre 1993 sind bis Ende 2000 folgende Flächen der Bauzonen erneuert, ersterhoben oder provisorisch numerisiert worden:</p><p>- Bauzonen gemäss Arealstatistik 1979/1985, 2439 Quadratkilometer, 100 Prozent, davon:</p><p>- amtliche Vermessung, Standard AV93, definitiv anerkannt: 425 Quadratkilometer, 17,4 Prozent;</p><p>- amtliche Vermessung, Standard AV93, in Arbeit: 756 Quadratkilometer, 31 Prozent;</p><p>- amtliche Vermessung, provisorisch numerisiert, Arbeiten abgeschlossen: 150 Quadratkilometer, 6,1 Prozent;</p><p>- amtliche Vermessung, provisorisch numerisiert, in Arbeit: 144 Quadratkilometer, 5,9 Prozent;</p><p>- bleiben zu erneuern, ersterheben oder provisorisch numerisieren: 964 Quadratkilometer, 39,6 Prozent.</p><p>2. Der Bundesrat sieht durchaus Synergieeffekte zwischen der amtlichen Vermessung und den Arbeiten für das Projekt "Landwirtschaftliche Nutzflächen" (LWN). Die kantonalen Vermessungsaufsichten mussten ihre Konzepte zur Aktualisierung der LWN bis Ende Mai 2000 dem Bundesamt für Landestopographie einreichen. Sie hatten dabei die Möglichkeit, weitere Arbeiten in das Projekt einzubinden (z. B. Aktualisierung aller Objekte der Bodenbedeckung der betroffenen Gemeinden). Viele Kantone haben davon Gebrauch gemacht (z. B. Appenzell Ausserrhoden, Bern, Baselland, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Uri, Waadt). Mit diesem Projekt wird ein wesentlicher Teil der amtlichen Vermessung (Liegenschaften und Bodenbedeckung) eines grossen Teiles der Schweiz in einen digitalen Standard überführt (AV93 oder provisorisch numerisiert) und ein anderer Teil der amtlichen Vermessung, die Geländehöhen, über grosse Teile der Schweiz erstellt. Diese Arbeiten, die mehrheitlich im ländlichen Raum ausgeführt werden, bewirken keine Verzögerung der Erstellung der digitalen amtlichen Vermessung in den Bauzonen, weil sie über zusätzliche Kredite finanziert werden.</p><p>3. Die Einführung des Eidgenössischen Grundbuches ist Sache der Kantone. Im Rahmen seiner Oberaufsicht unterstützt der Bund die Kantone, indem er sie über die geeigneten Vorgehensweisen berät.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Einführung des eidgenössischen Grundbuches - vor Jahrzehnten versprochen und als Ziel definiert - verzögert sich u. a. auch deshalb, weil die Kantone mit ihren Vermessungsprogrammen hoffnungslos im Hintertreffen liegen.</p><p>Gegenwärtig führt das Bundesamt für Landestopografie im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft einen Grossauftrag aus, um die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die teilweise nicht stimmen, neu zu vermessen.</p><p>Was für die Ausschüttung für landwirtschaftliche Beiträge nötig ist, wäre vorab auch für die Bauzonen dringend, nämlich die möglichst rasch Vermessung in allen Kantonen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass nicht nur die Waldränder neu vermessen, sondern vielmehr und vorab auch die Baugebiete des Landes nun endlich sauber inventarisiert werden sollten?</p><p>2. Sieht er Synergieeffekte mit den erwähnten Arbeiten des Bundesamtes für Landestopografie?</p><p>3. Ist er bereit, im Zusammenhang mit einer IT-Offensive nun endlich auch das Problem der raschen Einführung des eidgenössischen Grundbuches an die Hand zu nehmen?</p>
    • Vermessungsoffensive der Bauzonen

Back to List