Entrümpelung des Bundesrechtes

ShortId
00.3673
Id
20003673
Updated
25.06.2025 01:45
Language
de
Title
Entrümpelung des Bundesrechtes
AdditionalIndexing
12;Gesetzesproduktion;Vereinfachung von Verfahren;Aufhebung einer Bestimmung;Deregulierung
1
  • L04K08070202, Gesetzesproduktion
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesrecht sollte von Zeit zu Zeit entrümpelt werden. Zahlreiche Erlasse und Regelungen dürften heute überflüssig sein oder nicht angewendet werden. Sie behindern einerseits die Verwaltung in einem flexiblen und bedürfnisgerechten Handeln und stellen andererseits für den Bürger unnötige Schikanen dar.</p><p>Bereits in verschiedenen Kantonen (z. B. Graubünden) wurden entsprechende Projekte in Angriff genommen und haben überzeugende Resultate gebracht.</p><p>Eine solche Aktion sollte folgende Ziele verfolgen:</p><p>- Schaffung einer bürgernahen und transparenten Gesetzgebung;</p><p>- Beschränkung des Organisations- und Verfahrensrechtes auf das absolut Notwendige;</p><p>- Erhöhung der Flexibilität und Erweiterung des Handlungsspielraumes für die Verwaltung;</p><p>- Überprüfung der KMU-Tauglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der in der Motion vorgebrachten Anliegen und insbesondere die in der Begründung der Motion dargelegten Zielsetzungen. Er ist aber der Auffassung, dass sich zur Erfüllung dieser Ziele eine einmalige "Entrümpelungsaktion" wenig eignet, da Aufwand und Nutzen nicht unbedingt in einer guten Relation stehen. Besser lässt sich das mit der Motion vorgebrachte Anliegen hingegen im Rahmen der kontinuierlichen Rechtsetzungstätigkeit und bei konkreten Revisionsvorhaben verwirklichen. Insbesondere achtet das Bundesamt für Justiz bei seiner Rechtsetzungsbegleitung darauf, dass neue Erlasse nur geschaffen werden, soweit dies wirklich notwendig ist.</p><p>Ebenso wird bei Teilrevisionen bestehender Erlasse darauf geachtet, dass bestehendes Recht möglichst vereinfacht und praxistauglich ausgestaltet wird. Diesem Ziel dient auch die Gesetzesevaluation.</p><p>Wie gross bei konkreten Revisionsvorhaben der Gestaltungsspielraum ist, geht aus der Tatsache hervor, dass von den rund 300 bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren mit Vollzug beim Bund, welche im Bericht des Bundesrates vom 17. Februar 1999 über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung (als Antwort auf das Postulat David 96.3607, "Administrative Belastungen") verzeichnet sind, bereits anderthalb Jahre später 26 abgeschafft und (wenigstens teilweise) durch 21 neue Verfahren ersetzt waren. Im Rahmen der zahlreichen Gesetzes- und Verordnungsreformen, welche hinter diesen Zahlen stehen, konnte ein grosser Teil der rund 40 Massnahmen verwirklicht werden, welche der Bund im genannten Bericht zwecks Deregulierung und administrativer Entlastung in Aussicht nahm.</p><p>Die Motion zielt insbesondere auf die Beseitigung nicht angewendeter Erlasse, die den Nachteil haben, dass sie die Transparenz des Rechtes schmälern, auch wenn sie den Bürger kaum direkt belasten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die erfolgreichen Bemühungen während der Regierungs- und Verwaltungsreform hin, das Organisationsrecht des Bundes wesentlich systematischer und straffer und somit auch übersichtlicher zu gestalten: So liessen sich dank des Konzeptes von pro Departement erlassenen Organisationsverordnungen zahlreiche Spezialverordnungen eliminieren. Mit der in Vollzug des Auftrages aus Artikel 64 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes noch in diesem Sommer vorzulegenden Botschaft soll auch das Organisationsrecht auf Gesetzesstufe bereinigt und von unnötigen, d. h. nicht mehr angewendeten und aus heutiger Sicht unnötigen Bestimmungen befreit werden - zahlreiche Erlasse können gar gesamthaft aufgehoben werden.</p><p>In ihren Auswirkungen auf den Bürger ambivalent ist der Übergang zu weniger einlässlichen Normen. Zwar erhöht sich der Handlungsspielraum der Verwaltung, doch besteht die Möglichkeit, dass dieser Freiraum wegen einer starren Verwaltungspraxis nicht genutzt wird, wozu nicht zuletzt die Konkretisierung des Rechtes durch richterliche Entscheide Anlass gibt. Im Ergebnis finden der Bürger und der Gesetzgeber das massgebende Recht dann nicht mehr in Gesetzes- und Verordnungstexten, sondern in schwerer zugänglichen Quellen wie Merkblättern, oder Rechtskommentaren. Die Bundesbehörden bemühen sich folglich, den Forderungen nach einer bürgernahen und transparenten Gesetzgebung auch auf anderem Weg nachzukommen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang einerseits auf die als interdisziplinäres und interdepartementales Organ für die Redaktion rechtsetzender Erlasse des Bundes tätige verwaltungsinterne Redaktionskommission und die Redaktionskommission der eidgenössischen Räte sowie andererseits auf die den Gesetzesredaktoren und -redaktorinnen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Kursangebote.</p><p>Was die Überprüfung der KMU-Tauglichkeit von Gesetzen und Verordnungen betrifft, verweist der Bundesrat auf die von ihm am 15. September 1999 erlassenen Richtlinien für die Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes und die in diesem Zusammenhang geschaffenen Instrumente ("Regulierungsfolgeabschätzung"). Eine bessere Berücksichtigung der KMU-Anliegen wird mittels Besuchen in von Revisionsvorhaben einschlägig betroffenen Unternehmen erreicht, wobei die Ergebnisse dieser so genannten "KMU-Tests" bei branchenübergreifenden Regelungen auch noch einer Expertengruppe, dem KMU-Forum, vorgelegt werden können.</p><p>Im Übrigen weisen wir auf die gesetzliche Verpflichtung des Bundesrates hin, die Aufgaben des Bundes und ihre Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig auf ihre Notwendigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Zielen, die sich aus Verfassung und Gesetz ergeben, zu überprüfen (Art. 5 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine systematische Überprüfung des Bundesrechtes mit dem Ziel einleitet, die Rechtsetzung und Rechtsanwendung zu verwesentlichen und mittels Änderung von Gesetzen und Verordnungen nicht angewendete oder aus heutiger Sicht unnötige Erlasse und Regelungen zu streichen.</p>
  • Entrümpelung des Bundesrechtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesrecht sollte von Zeit zu Zeit entrümpelt werden. Zahlreiche Erlasse und Regelungen dürften heute überflüssig sein oder nicht angewendet werden. Sie behindern einerseits die Verwaltung in einem flexiblen und bedürfnisgerechten Handeln und stellen andererseits für den Bürger unnötige Schikanen dar.</p><p>Bereits in verschiedenen Kantonen (z. B. Graubünden) wurden entsprechende Projekte in Angriff genommen und haben überzeugende Resultate gebracht.</p><p>Eine solche Aktion sollte folgende Ziele verfolgen:</p><p>- Schaffung einer bürgernahen und transparenten Gesetzgebung;</p><p>- Beschränkung des Organisations- und Verfahrensrechtes auf das absolut Notwendige;</p><p>- Erhöhung der Flexibilität und Erweiterung des Handlungsspielraumes für die Verwaltung;</p><p>- Überprüfung der KMU-Tauglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der in der Motion vorgebrachten Anliegen und insbesondere die in der Begründung der Motion dargelegten Zielsetzungen. Er ist aber der Auffassung, dass sich zur Erfüllung dieser Ziele eine einmalige "Entrümpelungsaktion" wenig eignet, da Aufwand und Nutzen nicht unbedingt in einer guten Relation stehen. Besser lässt sich das mit der Motion vorgebrachte Anliegen hingegen im Rahmen der kontinuierlichen Rechtsetzungstätigkeit und bei konkreten Revisionsvorhaben verwirklichen. Insbesondere achtet das Bundesamt für Justiz bei seiner Rechtsetzungsbegleitung darauf, dass neue Erlasse nur geschaffen werden, soweit dies wirklich notwendig ist.</p><p>Ebenso wird bei Teilrevisionen bestehender Erlasse darauf geachtet, dass bestehendes Recht möglichst vereinfacht und praxistauglich ausgestaltet wird. Diesem Ziel dient auch die Gesetzesevaluation.</p><p>Wie gross bei konkreten Revisionsvorhaben der Gestaltungsspielraum ist, geht aus der Tatsache hervor, dass von den rund 300 bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren mit Vollzug beim Bund, welche im Bericht des Bundesrates vom 17. Februar 1999 über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschaftlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung (als Antwort auf das Postulat David 96.3607, "Administrative Belastungen") verzeichnet sind, bereits anderthalb Jahre später 26 abgeschafft und (wenigstens teilweise) durch 21 neue Verfahren ersetzt waren. Im Rahmen der zahlreichen Gesetzes- und Verordnungsreformen, welche hinter diesen Zahlen stehen, konnte ein grosser Teil der rund 40 Massnahmen verwirklicht werden, welche der Bund im genannten Bericht zwecks Deregulierung und administrativer Entlastung in Aussicht nahm.</p><p>Die Motion zielt insbesondere auf die Beseitigung nicht angewendeter Erlasse, die den Nachteil haben, dass sie die Transparenz des Rechtes schmälern, auch wenn sie den Bürger kaum direkt belasten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die erfolgreichen Bemühungen während der Regierungs- und Verwaltungsreform hin, das Organisationsrecht des Bundes wesentlich systematischer und straffer und somit auch übersichtlicher zu gestalten: So liessen sich dank des Konzeptes von pro Departement erlassenen Organisationsverordnungen zahlreiche Spezialverordnungen eliminieren. Mit der in Vollzug des Auftrages aus Artikel 64 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes noch in diesem Sommer vorzulegenden Botschaft soll auch das Organisationsrecht auf Gesetzesstufe bereinigt und von unnötigen, d. h. nicht mehr angewendeten und aus heutiger Sicht unnötigen Bestimmungen befreit werden - zahlreiche Erlasse können gar gesamthaft aufgehoben werden.</p><p>In ihren Auswirkungen auf den Bürger ambivalent ist der Übergang zu weniger einlässlichen Normen. Zwar erhöht sich der Handlungsspielraum der Verwaltung, doch besteht die Möglichkeit, dass dieser Freiraum wegen einer starren Verwaltungspraxis nicht genutzt wird, wozu nicht zuletzt die Konkretisierung des Rechtes durch richterliche Entscheide Anlass gibt. Im Ergebnis finden der Bürger und der Gesetzgeber das massgebende Recht dann nicht mehr in Gesetzes- und Verordnungstexten, sondern in schwerer zugänglichen Quellen wie Merkblättern, oder Rechtskommentaren. Die Bundesbehörden bemühen sich folglich, den Forderungen nach einer bürgernahen und transparenten Gesetzgebung auch auf anderem Weg nachzukommen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang einerseits auf die als interdisziplinäres und interdepartementales Organ für die Redaktion rechtsetzender Erlasse des Bundes tätige verwaltungsinterne Redaktionskommission und die Redaktionskommission der eidgenössischen Räte sowie andererseits auf die den Gesetzesredaktoren und -redaktorinnen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Kursangebote.</p><p>Was die Überprüfung der KMU-Tauglichkeit von Gesetzen und Verordnungen betrifft, verweist der Bundesrat auf die von ihm am 15. September 1999 erlassenen Richtlinien für die Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes und die in diesem Zusammenhang geschaffenen Instrumente ("Regulierungsfolgeabschätzung"). Eine bessere Berücksichtigung der KMU-Anliegen wird mittels Besuchen in von Revisionsvorhaben einschlägig betroffenen Unternehmen erreicht, wobei die Ergebnisse dieser so genannten "KMU-Tests" bei branchenübergreifenden Regelungen auch noch einer Expertengruppe, dem KMU-Forum, vorgelegt werden können.</p><p>Im Übrigen weisen wir auf die gesetzliche Verpflichtung des Bundesrates hin, die Aufgaben des Bundes und ihre Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig auf ihre Notwendigkeit und ihre Übereinstimmung mit den Zielen, die sich aus Verfassung und Gesetz ergeben, zu überprüfen (Art. 5 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine systematische Überprüfung des Bundesrechtes mit dem Ziel einleitet, die Rechtsetzung und Rechtsanwendung zu verwesentlichen und mittels Änderung von Gesetzen und Verordnungen nicht angewendete oder aus heutiger Sicht unnötige Erlasse und Regelungen zu streichen.</p>
    • Entrümpelung des Bundesrechtes

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