Direktzahlungen in der Landwirtschaft
- ShortId
-
00.3675
- Id
-
20003675
- Updated
-
10.04.2024 12:00
- Language
-
de
- Title
-
Direktzahlungen in der Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit;Milchviehbetrieb;Direktzahlungen;Agrarpolitik (speziell)
- 1
-
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L03K140101, landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit
- L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
- L05K1401050305, Milchviehbetrieb
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 187 Abs. 12 und 13 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft, LwG) müssen die Auswirkungen des Abbaus der Marktstützungsmassnahmen innert fünf Jahren nach In-Kraft-Treten des LwG überprüft und die Mittel hierfür um einen Drittel gegenüber den Ausgaben 1998 reduziert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bereits beschlossen, die "Agrarpolitik 2002" einschliesslich der Direktzahlungen zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Er hat zu diesem Zweck die beratende Kommission Landwirtschaft eingesetzt. In drei Arbeitsgruppen (Direktzahlungen, Märkte, Produktionsfaktoren/Soziales) werden aufgrund der Erfahrungen und Auswirkungen der neuen Agrarpolitik Vorschläge zuhanden der beratenden Kommission erarbeitet. Die Berichte mit entsprechenden Änderungsvorschlägen, sei es auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, sollen bis im März 2002 vorliegen. Erste Zwischenberichte sind für dieses Frühjahr vorgesehen. Damit können die für den Zahlungsrahmen 2004 bis 2007 notwendigen Weichenstellungen rechtzeitig vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang werden auch die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen behandelt.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Die heutige Konzeption der Direktzahlungen ist grundsätzlich auf den bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieb ausgerichtet. Sie trägt auch den bestehenden klein- bis mittelbetrieblichen Strukturen in der Landwirtschaft Rechnung. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum neuen LwG wurde die Frage der Beitragsberechtigung von Klein- und Kleinstbetrieben eingehend diskutiert. Dabei hat das Parlament entschieden, dass der Bundesrat zwar Mindestgrenzen festzulegen habe, Kleinbetriebe aber grundsätzlich Anspruch auf Direktzahlungen hätten. Nebst der Berücksichtigung gewachsener Strukturen stand vor allem die Tatsache im Vordergrund, dass mit den Direktzahlungen gemeinwirtschaftliche und ökologische Leistungen abgegolten werden, welche von diesen Betrieben ebenso erbracht werden. In der Vernehmlassung zu den neuen Verordnungen zeigte sich, dass die Ansichten darüber, wo agrarpolitisch die Beitragsberechtigung als Landwirt beginnt und wo sie endet, erheblich auseinander gehen. Was für die einen ein Hobby ist, kann für die anderen eine notwendige Erwerbstätigkeit darstellen. Das heutige System mit den entsprechenden Grenzen basiert auf einem Konsens der verschiedenen Interessen, welcher sich aus der Vielfalt unserer Landwirtschaft ergeben hat.</p><p>Als Massnahmen zur Strukturverbesserung werden u. a. in der Arbeitsgruppe Produktionsfaktoren/Soziales die Umschulung jüngerer Betriebsleiter und eine Vorruhestandsregelung für ältere Betriebsleiter diskutiert. Vorerst gilt es, die Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppen und der beratenden Kommission Landwirtschaft abzuwarten.</p><p>2. Von der Zielsetzung und Konzeption her, welche auch den gewachsenen Strukturen Rechnung zu tragen haben, wirken die Direktzahlungen in einem gewissen Umfang strukturerhaltend. So besteht ein Anreiz vor allen für Bewirtschafter von kleineren Betrieben, ihren Betrieb möglichst lange selbst, in der Regel im Nebenerwerb, zu bewirtschaften. Dieses Land fehlt den Haupterwerbsbetrieben für die Weiterentwicklung. Andererseits steht es jedem Landeigentümer frei, sein Land selbst zu bewirtschaften. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Freund 99.3342, "Karenzfrist für die Direktzahlungen bei gekündigtem Pachtland", auf die allgemeine Überprüfung dieser Fragen hingewiesen. Auch hier gilt, dass die Direktzahlungen grundsätzlich Leistungen zugunsten der Gesellschaft abgelten. In diesem Sinne steht die Frage von Vollzeit- bzw. Teilzeiterwerb nicht im Vordergrund.</p><p>3. In der beratenden Kommission bzw. der Arbeitsgruppe Direktzahlungen wird eine Verlagerung der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistung vom Flächenbeitrag hin zur Abgeltung über die Arbeitskraft als eines der zentralen Elemente zur Diskussion stehen. Ebenfalls wird eine allfällige Erhöhung des für die Beitragsberechtigung minimalen Arbeitsaufkommens von 0,3 Standardarbeitskräften (SAK) sowie eine gestaffelte Ausrichtung der Direktzahlungen nach Bewirtschaftungszonen und Produktionsbereichen zu prüfen sein.</p><p>In Bezug auf die Mindestgrenzen haben Auswertungen beim Bundesamt für Landwirtschaft gezeigt, dass aufgrund der heutigen Betriebsstrukturen von einer Erhöhung des minimalen Arbeitsaufkommens von 0,3 auf 0,5 SAK etwa 4700 Betriebe mit einer Fläche von etwa 25 000 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche betroffen wären. Die Auswirkungen einer solchen Massnahme sollten daher in Bezug auf die freiwerdenden Flächen nicht überschätzt werden. In diesem Zusammenhang wäre auch zu beachten, dass Betriebe mit einem Arbeitsaufkommen zwischen 0,3 und 0,5 SAK vermehrt Land nachfragen würden, um die neue Limite von 0,5 SAK erreichen zu können.</p><p>4. Ein Einbezug der Verkehrsmilch produzierenden Kühe in die Ausrichtung der Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere (RGVE-Beiträge) ist im Zusammenhang mit der Marktstützung im Milchsektor zu betrachten. Die Milchproduzenten erhalten heute für ihre Milchkühe über die Verkäsungszulagen und Beihilfen umgerechnet ungefähr die gleichen Beiträge. Es kann somit von einer Stützungsparität gesprochen werden. Die Frage, ob in Zukunft eine Milchkuhprämie bzw. der Einbezug in die RGVE-Beiträge erforderlich sein wird, hängt von der Höhe künftiger Marktstützungsmassnahmen ab. Diese sind Gegenstand der eingangs erwähnten Überprüfung. Auch in diesem Bereich gilt es die Empfehlungen der Arbeitsgruppen und der beratenden Kommission Landwirtschaft abzuwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zentrales Element der auf 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Neuorientierung der Agrarpolitik sind die Direktzahlungen. Sie bezwecken eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik, und sie gelten die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft ab. Bereits im zweiten Jahr der neuen Agrarpolitik ist festzustellen, dass als Folge der finanziellen Situation, der Arbeitsüberlastung und der verzögerten Strukturanpassung immer mehr Betriebsleiter von gut strukturierten, entwicklungsfähigen Betrieben erwägen, die hauptberufliche Tätigkeit als Landwirt aufzugeben.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, durch entsprechende Massnahmen den Strukurverbesserungsprozess zugunsten hauptberuflicher Landwirte zu fördern und zu beschleunigen? Und worin könnten derartige Impulse bestehen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass ein Teil der Direktzahlungen, die Empfängern mit einem Vollerwerb ausserhalb der Landwirtschaft zufliessen, die angestrebte Strukturverbesserung von Haupterwerbs-Familienbetrieben verhindert bzw. verzögert, was der Zielsetzung der Agrarpolitik zuwiderläuft, nämlich eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion durch entsprechend qualifizierte Betriebsleiter zu fördern?</p><p>3. Ist er bereit, anstelle der einseitigen Anbindung der Direktzahlungen an die Fläche diese vermehrt an eine leistungsbezogene landwirtschaftliche Tätigkeit zu knüpfen und deshalb für die Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb - und damit als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen - anstelle von bisher 0,3 neu eine Arbeitsleistung von 0,5 Standardarbeitskräften im Talgebiet festzulegen bzw. innerhalb der verschiedenen Produktionsbereiche vermehrt zu differenzieren?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass der Einbezug der Milchkühe in die Ausrichtung einer Leistung von Beiträgen für die Haltung Rauhfutter verzehrender Nutztiere eine taugliche Massnahme darstellt, um die arbeits- und kostenintensive Milchviehhaltung längerfristig konkurrenzfähig zu erhalten?</p>
- Direktzahlungen in der Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 187 Abs. 12 und 13 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft, LwG) müssen die Auswirkungen des Abbaus der Marktstützungsmassnahmen innert fünf Jahren nach In-Kraft-Treten des LwG überprüft und die Mittel hierfür um einen Drittel gegenüber den Ausgaben 1998 reduziert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bereits beschlossen, die "Agrarpolitik 2002" einschliesslich der Direktzahlungen zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Er hat zu diesem Zweck die beratende Kommission Landwirtschaft eingesetzt. In drei Arbeitsgruppen (Direktzahlungen, Märkte, Produktionsfaktoren/Soziales) werden aufgrund der Erfahrungen und Auswirkungen der neuen Agrarpolitik Vorschläge zuhanden der beratenden Kommission erarbeitet. Die Berichte mit entsprechenden Änderungsvorschlägen, sei es auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, sollen bis im März 2002 vorliegen. Erste Zwischenberichte sind für dieses Frühjahr vorgesehen. Damit können die für den Zahlungsrahmen 2004 bis 2007 notwendigen Weichenstellungen rechtzeitig vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang werden auch die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen behandelt.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Die heutige Konzeption der Direktzahlungen ist grundsätzlich auf den bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieb ausgerichtet. Sie trägt auch den bestehenden klein- bis mittelbetrieblichen Strukturen in der Landwirtschaft Rechnung. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum neuen LwG wurde die Frage der Beitragsberechtigung von Klein- und Kleinstbetrieben eingehend diskutiert. Dabei hat das Parlament entschieden, dass der Bundesrat zwar Mindestgrenzen festzulegen habe, Kleinbetriebe aber grundsätzlich Anspruch auf Direktzahlungen hätten. Nebst der Berücksichtigung gewachsener Strukturen stand vor allem die Tatsache im Vordergrund, dass mit den Direktzahlungen gemeinwirtschaftliche und ökologische Leistungen abgegolten werden, welche von diesen Betrieben ebenso erbracht werden. In der Vernehmlassung zu den neuen Verordnungen zeigte sich, dass die Ansichten darüber, wo agrarpolitisch die Beitragsberechtigung als Landwirt beginnt und wo sie endet, erheblich auseinander gehen. Was für die einen ein Hobby ist, kann für die anderen eine notwendige Erwerbstätigkeit darstellen. Das heutige System mit den entsprechenden Grenzen basiert auf einem Konsens der verschiedenen Interessen, welcher sich aus der Vielfalt unserer Landwirtschaft ergeben hat.</p><p>Als Massnahmen zur Strukturverbesserung werden u. a. in der Arbeitsgruppe Produktionsfaktoren/Soziales die Umschulung jüngerer Betriebsleiter und eine Vorruhestandsregelung für ältere Betriebsleiter diskutiert. Vorerst gilt es, die Ergebnisse und Empfehlungen der Arbeitsgruppen und der beratenden Kommission Landwirtschaft abzuwarten.</p><p>2. Von der Zielsetzung und Konzeption her, welche auch den gewachsenen Strukturen Rechnung zu tragen haben, wirken die Direktzahlungen in einem gewissen Umfang strukturerhaltend. So besteht ein Anreiz vor allen für Bewirtschafter von kleineren Betrieben, ihren Betrieb möglichst lange selbst, in der Regel im Nebenerwerb, zu bewirtschaften. Dieses Land fehlt den Haupterwerbsbetrieben für die Weiterentwicklung. Andererseits steht es jedem Landeigentümer frei, sein Land selbst zu bewirtschaften. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion Freund 99.3342, "Karenzfrist für die Direktzahlungen bei gekündigtem Pachtland", auf die allgemeine Überprüfung dieser Fragen hingewiesen. Auch hier gilt, dass die Direktzahlungen grundsätzlich Leistungen zugunsten der Gesellschaft abgelten. In diesem Sinne steht die Frage von Vollzeit- bzw. Teilzeiterwerb nicht im Vordergrund.</p><p>3. In der beratenden Kommission bzw. der Arbeitsgruppe Direktzahlungen wird eine Verlagerung der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistung vom Flächenbeitrag hin zur Abgeltung über die Arbeitskraft als eines der zentralen Elemente zur Diskussion stehen. Ebenfalls wird eine allfällige Erhöhung des für die Beitragsberechtigung minimalen Arbeitsaufkommens von 0,3 Standardarbeitskräften (SAK) sowie eine gestaffelte Ausrichtung der Direktzahlungen nach Bewirtschaftungszonen und Produktionsbereichen zu prüfen sein.</p><p>In Bezug auf die Mindestgrenzen haben Auswertungen beim Bundesamt für Landwirtschaft gezeigt, dass aufgrund der heutigen Betriebsstrukturen von einer Erhöhung des minimalen Arbeitsaufkommens von 0,3 auf 0,5 SAK etwa 4700 Betriebe mit einer Fläche von etwa 25 000 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche betroffen wären. Die Auswirkungen einer solchen Massnahme sollten daher in Bezug auf die freiwerdenden Flächen nicht überschätzt werden. In diesem Zusammenhang wäre auch zu beachten, dass Betriebe mit einem Arbeitsaufkommen zwischen 0,3 und 0,5 SAK vermehrt Land nachfragen würden, um die neue Limite von 0,5 SAK erreichen zu können.</p><p>4. Ein Einbezug der Verkehrsmilch produzierenden Kühe in die Ausrichtung der Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere (RGVE-Beiträge) ist im Zusammenhang mit der Marktstützung im Milchsektor zu betrachten. Die Milchproduzenten erhalten heute für ihre Milchkühe über die Verkäsungszulagen und Beihilfen umgerechnet ungefähr die gleichen Beiträge. Es kann somit von einer Stützungsparität gesprochen werden. Die Frage, ob in Zukunft eine Milchkuhprämie bzw. der Einbezug in die RGVE-Beiträge erforderlich sein wird, hängt von der Höhe künftiger Marktstützungsmassnahmen ab. Diese sind Gegenstand der eingangs erwähnten Überprüfung. Auch in diesem Bereich gilt es die Empfehlungen der Arbeitsgruppen und der beratenden Kommission Landwirtschaft abzuwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zentrales Element der auf 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Neuorientierung der Agrarpolitik sind die Direktzahlungen. Sie bezwecken eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik, und sie gelten die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft ab. Bereits im zweiten Jahr der neuen Agrarpolitik ist festzustellen, dass als Folge der finanziellen Situation, der Arbeitsüberlastung und der verzögerten Strukturanpassung immer mehr Betriebsleiter von gut strukturierten, entwicklungsfähigen Betrieben erwägen, die hauptberufliche Tätigkeit als Landwirt aufzugeben.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, durch entsprechende Massnahmen den Strukurverbesserungsprozess zugunsten hauptberuflicher Landwirte zu fördern und zu beschleunigen? Und worin könnten derartige Impulse bestehen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass ein Teil der Direktzahlungen, die Empfängern mit einem Vollerwerb ausserhalb der Landwirtschaft zufliessen, die angestrebte Strukturverbesserung von Haupterwerbs-Familienbetrieben verhindert bzw. verzögert, was der Zielsetzung der Agrarpolitik zuwiderläuft, nämlich eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion durch entsprechend qualifizierte Betriebsleiter zu fördern?</p><p>3. Ist er bereit, anstelle der einseitigen Anbindung der Direktzahlungen an die Fläche diese vermehrt an eine leistungsbezogene landwirtschaftliche Tätigkeit zu knüpfen und deshalb für die Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb - und damit als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen - anstelle von bisher 0,3 neu eine Arbeitsleistung von 0,5 Standardarbeitskräften im Talgebiet festzulegen bzw. innerhalb der verschiedenen Produktionsbereiche vermehrt zu differenzieren?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass der Einbezug der Milchkühe in die Ausrichtung einer Leistung von Beiträgen für die Haltung Rauhfutter verzehrender Nutztiere eine taugliche Massnahme darstellt, um die arbeits- und kostenintensive Milchviehhaltung längerfristig konkurrenzfähig zu erhalten?</p>
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