Effizientere Bekämpfung der Geldwäscherei

ShortId
00.3678
Id
20003678
Updated
25.06.2025 01:45
Language
de
Title
Effizientere Bekämpfung der Geldwäscherei
AdditionalIndexing
24;12;Geldwäscherei;Wirtschaftsstrafrecht
1
  • L05K1106020104, Geldwäscherei
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist ein Anziehungsort für kriminelle Gelder, insbesondere für solche aus dem Drogenhandel. Diese Gelder versuchen auf verschiedensten Wegen in den ordentlichen Geldkreislauf einzudringen, wollen also gewaschen werden. Unser Land kommt in dieser Frage immer wieder unter internationalen Druck, was dem Image als internationaler Finanzplatz sehr abträglich ist.</p><p>Wir verfügen zwar über ein Abwehrdispositiv, das aber wirksamer gestaltet werden müsste. Das Geldwäschereigesetz präsentiert sich heute als eine beschränkte Variante eines Finanzdienstleistungsgesetzes. Die Finanzmarktaufsicht erfolgt derzeit an verschiedensten Stellen und hat deshalb einen grossen Koordinationsbedarf. Anzustreben ist deshalb eine integrale Aufsicht. Mit ihr könnten einheitliche Regulierungen besser erreicht, Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien genutzt werden.</p><p>Was die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) betrifft, so haben sich diese im Bankensektor durchaus bewährt. Im Parabankenbereich weisen sie jedoch hohe qualitative Unterschiede auf und verstehen sich zudem sehr oft als Verbands- und Interessenvertreter und weniger als Träger der Aufsicht. Die Kontrollstelle selbst ist mit der Aufsicht über die SRO und die direkt angeschlossenen Finanzintermediäre überfordert. Es handelt sich hierbei nicht nur um Durchsetzungsprobleme, sondern auch um konzeptionelle Mängel. Insbesondere fehlt ein ausgewogener Entscheid einer Kommission analog der Eidgenössischen Bankenkommission mit entsprechender Rückendeckung für die operative Seite.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zur wirksameren Verhinderung der Geldwäscherei zügig die derzeitigen unterschiedlichen Kontrollinstanzen zu überprüfen mit dem Ziel einer bestmöglichen Vereinheitlichung der Abwicklung analoger Funktionen. In die Prüfung einzubeziehen ist auch eine institutionalisierte Zusammenarbeit und Koordination zwischen der strafrechtlich ausgerichteten Meldestelle und den Aufsichtsinstanzen. Gegebenenfalls ist eine umfassende Finanzmarktaufsicht anzustreben.</p>
  • Effizientere Bekämpfung der Geldwäscherei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist ein Anziehungsort für kriminelle Gelder, insbesondere für solche aus dem Drogenhandel. Diese Gelder versuchen auf verschiedensten Wegen in den ordentlichen Geldkreislauf einzudringen, wollen also gewaschen werden. Unser Land kommt in dieser Frage immer wieder unter internationalen Druck, was dem Image als internationaler Finanzplatz sehr abträglich ist.</p><p>Wir verfügen zwar über ein Abwehrdispositiv, das aber wirksamer gestaltet werden müsste. Das Geldwäschereigesetz präsentiert sich heute als eine beschränkte Variante eines Finanzdienstleistungsgesetzes. Die Finanzmarktaufsicht erfolgt derzeit an verschiedensten Stellen und hat deshalb einen grossen Koordinationsbedarf. Anzustreben ist deshalb eine integrale Aufsicht. Mit ihr könnten einheitliche Regulierungen besser erreicht, Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien genutzt werden.</p><p>Was die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) betrifft, so haben sich diese im Bankensektor durchaus bewährt. Im Parabankenbereich weisen sie jedoch hohe qualitative Unterschiede auf und verstehen sich zudem sehr oft als Verbands- und Interessenvertreter und weniger als Träger der Aufsicht. Die Kontrollstelle selbst ist mit der Aufsicht über die SRO und die direkt angeschlossenen Finanzintermediäre überfordert. Es handelt sich hierbei nicht nur um Durchsetzungsprobleme, sondern auch um konzeptionelle Mängel. Insbesondere fehlt ein ausgewogener Entscheid einer Kommission analog der Eidgenössischen Bankenkommission mit entsprechender Rückendeckung für die operative Seite.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zur wirksameren Verhinderung der Geldwäscherei zügig die derzeitigen unterschiedlichen Kontrollinstanzen zu überprüfen mit dem Ziel einer bestmöglichen Vereinheitlichung der Abwicklung analoger Funktionen. In die Prüfung einzubeziehen ist auch eine institutionalisierte Zusammenarbeit und Koordination zwischen der strafrechtlich ausgerichteten Meldestelle und den Aufsichtsinstanzen. Gegebenenfalls ist eine umfassende Finanzmarktaufsicht anzustreben.</p>
    • Effizientere Bekämpfung der Geldwäscherei

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