Anwendung des neuen Scheidungsrechtes

ShortId
00.3681
Id
20003681
Updated
25.06.2025 01:46
Language
de
Title
Anwendung des neuen Scheidungsrechtes
AdditionalIndexing
12;Eherecht;Vollzug von Beschlüssen;Gesetzesevaluation
1
  • L05K0103010302, Eherecht
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus weiten Kreisen ist zu vernehmen, dass das neue Scheidungsrecht teilweise nicht befriedigt oder nicht praktizierbar ist. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Pensionskassen (Freizügigkeitsleistungen, Art. 122ff. ZGB), wo die Regelung sehr arbeitsintensiv ist und dem Gesetz nur selten genau nachgelebt wird. Es gilt aber auch für die zweimonatige Bedenkfrist gemäss Artikel 111 ZGB sowie für die vierjährige Trennungszeit, wenn ein Ehepartner die Scheidung verweigert (was vor allem bei sehr kurzen oder völlig zerrütteten Ehen als stossend empfunden wird). Probleme und vor allem eine sehr uneinheitliche Praxis ergeben sich auch in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht und die Kindesanhörung.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei den Praktikern des neuen Scheidungsrechtes (Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte bzw. deren Organisationen und andere) Berichte über die Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht einzuholen und aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls frühzeitig eine Gesetzesrevisionen in die Wege zu leiten.</p>
  • Anwendung des neuen Scheidungsrechtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus weiten Kreisen ist zu vernehmen, dass das neue Scheidungsrecht teilweise nicht befriedigt oder nicht praktizierbar ist. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Pensionskassen (Freizügigkeitsleistungen, Art. 122ff. ZGB), wo die Regelung sehr arbeitsintensiv ist und dem Gesetz nur selten genau nachgelebt wird. Es gilt aber auch für die zweimonatige Bedenkfrist gemäss Artikel 111 ZGB sowie für die vierjährige Trennungszeit, wenn ein Ehepartner die Scheidung verweigert (was vor allem bei sehr kurzen oder völlig zerrütteten Ehen als stossend empfunden wird). Probleme und vor allem eine sehr uneinheitliche Praxis ergeben sich auch in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht und die Kindesanhörung.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei den Praktikern des neuen Scheidungsrechtes (Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte bzw. deren Organisationen und andere) Berichte über die Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht einzuholen und aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls frühzeitig eine Gesetzesrevisionen in die Wege zu leiten.</p>
    • Anwendung des neuen Scheidungsrechtes

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