Elektrosmog. Forschung

ShortId
00.3682
Id
20003682
Updated
25.06.2025 01:48
Language
de
Title
Elektrosmog. Forschung
AdditionalIndexing
2841;52;34;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Antenne;Gesundheitsrisiko;Hochspannungsleitung;medizinische Forschung;Forschungsvorhaben
1
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L06K120202010101, Antenne
  • L06K170303010101, Hochspannungsleitung
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L04K01050512, medizinische Forschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erheben den Anspruch, die Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu schützen. Zunehmend fühlen sich Anwohner von Mobilfunksendern oder Stomleitungen jedoch krank oder haben schwere Schlafprobleme; dies, obschon die NISV eingehalten ist. Die Betroffenen schreiben diese Beschwerden häufig der Strahlung der betreffenden Anlagen zu. Weder sind solche "elektrosensiblen" Personen bisher systematisch erfasst und untersucht worden, noch ist abgeklärt worden, ob die Beschwerden tatsächlich etwas mit der Strahlung zu tun haben. Dies muss möglichst rasch nachgeholt werden. Es geht insbesondere nicht an, diese realen Leiden vorschnell als psychosomatisch zu bezeichnen.</p><p>Der Bundesrat hat in der NISV Grenzwerte festgelegt. Es muss ihm ein Anliegen sein zu verfolgen, ob mit dieser Verordnung der Schutz der Bevölkerung gewährleistet ist. Das Anliegen erhält zusätzliche Bedeutung durch die Tatsache, dass nächstens Tausende von UMTS- und WLL-Antennen in der Schweiz aufgestellt werden, ohne dass allfällige spezifische Auswirkungen dieser neuen Technologien auf die Bevölkerung abgeklärt werden konnten. Hier sind begleitende Untersuchungen besonders nötig.</p><p>Baubiologie und Erfahrungsmedizin haben bezüglich der Auswirkungen von Elektrosmog Vorleistungen erbracht, die genutzt werden müssen. Auch wenn die Methoden wissenschaftlichen Kriterien nicht immer standhalten, existiert in diesen Kreisen ein Erfahrungswissen, das einzubeziehen ist.</p><p>Die Untersuchungen sollten bei den in der realen Umwelt betroffenen Personen beginnen. Wenn sich herausstellt, dass Elektrosmog für diese Beschwerden verantwortlich oder mitverantwortlich ist, dann muss durch entsprechende Grundlagenforschung auch die Frage nach den Wirkungsmechanismen untersucht und geklärt werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Auswirkungen von Elektrosmog, insbesondere der Strahlung von Mobilfunksendern und Stromleitungen, auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Baubiologie und der Erfahrungsmedizin einbezogen werden. In Ergänzung dazu ist die Grundlagenforschung im Bereich der biologischen Wirkungen schwacher, nichtionisierender Strahlung zu fördern.</p>
  • Elektrosmog. Forschung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erheben den Anspruch, die Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu schützen. Zunehmend fühlen sich Anwohner von Mobilfunksendern oder Stomleitungen jedoch krank oder haben schwere Schlafprobleme; dies, obschon die NISV eingehalten ist. Die Betroffenen schreiben diese Beschwerden häufig der Strahlung der betreffenden Anlagen zu. Weder sind solche "elektrosensiblen" Personen bisher systematisch erfasst und untersucht worden, noch ist abgeklärt worden, ob die Beschwerden tatsächlich etwas mit der Strahlung zu tun haben. Dies muss möglichst rasch nachgeholt werden. Es geht insbesondere nicht an, diese realen Leiden vorschnell als psychosomatisch zu bezeichnen.</p><p>Der Bundesrat hat in der NISV Grenzwerte festgelegt. Es muss ihm ein Anliegen sein zu verfolgen, ob mit dieser Verordnung der Schutz der Bevölkerung gewährleistet ist. Das Anliegen erhält zusätzliche Bedeutung durch die Tatsache, dass nächstens Tausende von UMTS- und WLL-Antennen in der Schweiz aufgestellt werden, ohne dass allfällige spezifische Auswirkungen dieser neuen Technologien auf die Bevölkerung abgeklärt werden konnten. Hier sind begleitende Untersuchungen besonders nötig.</p><p>Baubiologie und Erfahrungsmedizin haben bezüglich der Auswirkungen von Elektrosmog Vorleistungen erbracht, die genutzt werden müssen. Auch wenn die Methoden wissenschaftlichen Kriterien nicht immer standhalten, existiert in diesen Kreisen ein Erfahrungswissen, das einzubeziehen ist.</p><p>Die Untersuchungen sollten bei den in der realen Umwelt betroffenen Personen beginnen. Wenn sich herausstellt, dass Elektrosmog für diese Beschwerden verantwortlich oder mitverantwortlich ist, dann muss durch entsprechende Grundlagenforschung auch die Frage nach den Wirkungsmechanismen untersucht und geklärt werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Auswirkungen von Elektrosmog, insbesondere der Strahlung von Mobilfunksendern und Stromleitungen, auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Baubiologie und der Erfahrungsmedizin einbezogen werden. In Ergänzung dazu ist die Grundlagenforschung im Bereich der biologischen Wirkungen schwacher, nichtionisierender Strahlung zu fördern.</p>
    • Elektrosmog. Forschung

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