Wohneigentumsförderung

ShortId
00.3684
Id
20003684
Updated
25.06.2025 01:45
Language
de
Title
Wohneigentumsförderung
AdditionalIndexing
2846;Wohneigentum;Finanzhilfe
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den vergangenen Jahren hat die positive Entwicklung der Hypothekarzinsen (die allerdings nun wieder ansteigen) nicht wenige Haushalte dazu veranlasst, in ein Eigenheim zu investieren. Da unser Land zu den Ländern mit den geringsten Eigentumsquoten gehört, ist diese Tendenz zu begrüssen und weiter zu unterstützen.</p><p>Zu den Massnahmen der Eigentumsförderung gehören Subventionen und Erleichterungen, die aufgrund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes gesprochen werden. Da die Einkommensgrenzen, die Anspruch auf eine Zusatzverbilligung geben, früher alle zwei bis drei Jahre, nun aber seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst wurden, ersuche ich den Bundesrat, deren Anpassung zu prüfen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Die Einkommensgrenzen, die im Rahmen der Vorschriften über die Wohneigentumsförderung Anspruch auf eine Zusatzverbilligung geben, wurden seit sechs Jahren nicht mehr geändert. Deshalb lade ich den Bundesrat und durch ihn das zuständige Departement ein zu überprüfen, ob diese Grenze nicht angepasst werden sollte, damit der Zweck des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes nicht geschmälert wird.</p>
  • Wohneigentumsförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den vergangenen Jahren hat die positive Entwicklung der Hypothekarzinsen (die allerdings nun wieder ansteigen) nicht wenige Haushalte dazu veranlasst, in ein Eigenheim zu investieren. Da unser Land zu den Ländern mit den geringsten Eigentumsquoten gehört, ist diese Tendenz zu begrüssen und weiter zu unterstützen.</p><p>Zu den Massnahmen der Eigentumsförderung gehören Subventionen und Erleichterungen, die aufgrund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes gesprochen werden. Da die Einkommensgrenzen, die Anspruch auf eine Zusatzverbilligung geben, früher alle zwei bis drei Jahre, nun aber seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst wurden, ersuche ich den Bundesrat, deren Anpassung zu prüfen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Die Einkommensgrenzen, die im Rahmen der Vorschriften über die Wohneigentumsförderung Anspruch auf eine Zusatzverbilligung geben, wurden seit sechs Jahren nicht mehr geändert. Deshalb lade ich den Bundesrat und durch ihn das zuständige Departement ein zu überprüfen, ob diese Grenze nicht angepasst werden sollte, damit der Zweck des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes nicht geschmälert wird.</p>
    • Wohneigentumsförderung

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