Revision des Fachhochschulgesetzes
- ShortId
-
00.3690
- Id
-
20003690
- Updated
-
25.06.2025 01:42
- Language
-
de
- Title
-
Revision des Fachhochschulgesetzes
- AdditionalIndexing
-
32;Abschluss einer Ausbildung;Unterrichtsprogramm;Berufsmaturität;Fachhochschule
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L06K130101010101, Berufsmaturität
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion 99.3386, "Fachhochschulgesetz. Revision", wurde am 28. September 1999 überwiesen und verlangt im Zuge der neuen Bundesverfassung, dass der Bund im gesamten beruflichen Bereich die Fachhochschulen regelt. Im Zuge dieser Revisionsarbeiten werden auch die vom Motionär vorgebrachten Anliegen - Zugang zu den Fachhochschulen und Harmonisierung der Studienstrukturen (Bachelor/Master) - zentrale Themen bilden.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Zielvorgaben im Anhang zur Fachhochschulverordnung u. a. den Aufbau von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten gefordert. Dieses Ziel, das den Übergang von den lokalen Vorgängerinstitutionen zu den heute regionalen Fachhochschulstrukturen während der Aufbauphase (1996-2003) begleitet, hat sich auch in einer hohen Regelungsdichte in den Genehmigungen der einzelnen Fachhochschulen durch den Bundesrat ausgedrückt. Der in der Zwischenzeit verabschiedete Zwischenbericht über die Schaffung der Fachhochschulen belegt einerseits die Notwendigkeit dieses Schrittes, um die nötige Bereinigung des Angebotes zu erreichen. Andererseits stellt die Autonomie der Hochschule für deren künftige Entwicklung ein zentrales Erfordernis dar. Das heute geltende Fachhochschulgesetz lässt einerseits dem Bundesrat die Möglichkeit offen, bereits im Rahmen der Erneuerung der Genehmigungen, d. h. ab dem Jahre 2004, dem Entwicklungsstand der Schulen Rechnung zu tragen und die Autonomie zu erhöhen. Andererseits lässt sich im Rahmen der Revision des Fachhochschulgesetzes durchaus prüfen, ob es sich aufdrängt, in einzelnen Punkten bereits heute auf Gesetzesstufe die Regelungskompetenz des Bundes einzuschränken oder - wie im Falle der Genehmigung von Studiengängen - die Zuständigkeiten zu ändern. Zu erwähnen bleibt, dass bei der Revision des Fachhochschulgesetzes auch die Arbeiten im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulartikel, der zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitet wird, angemessen Berücksichtigung finden werden. Dieser wird dem Volk voraussichtlich im Sommer 2003 zur Abstimmung unterbreitet und soll die Voraussetzungen für den Erlass eines Hochschulrahmengesetzes als gesetzliche Grundlage für Fachhochschulen und universitäre Hochschulen bilden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Fachhochschulgesetz einer umfassenden Revision zu unterziehen (Umwandlung in ein Rahmengesetz). Das revidierte Gesetz muss folgende Eckpunkte aufweisen:</p><p>1. Bezüglich Zulassungsbedingungen soll:</p><p>- für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität wie bisher eine einjährige Arbeitspraxis verlangt werden, die jedoch neu nicht mehr an die Fachrichtung gebunden ist und die eventuell nicht mehr zwingend vor dem Eintritt an die Fachhochschule geleistet werden muss;</p><p>- jede der fünf Berufsmaturitäten zum prüfungsfreien Eintritt an die Fachhochschule berechtigen;</p><p>- das bei einzelnen Studienrichtungen bisherige Obligatorium einer zusätzlichen Berufspraxis zwischen Berufsmaturitätsabschluss und Studienbeginn abgeschafft werden;</p><p>- für Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höheren Fachprüfung oder eines erfolgreichen Abschlusses an einer höheren Fachschule der prüfungsfreie Eintritt an die Fachhochschule sichergestellt werden.</p><p>2. Bezüglich der akademischen Grade sollen die Grade "Bachelor" und "Master" erworben werden können.</p><p>3. Bezüglich Bewilligung von Studiengängen soll die heute beim Bundesrat liegende Kompetenz an die Eidgenössische Fachhochschulkommission delegiert werden.</p>
- Revision des Fachhochschulgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion 99.3386, "Fachhochschulgesetz. Revision", wurde am 28. September 1999 überwiesen und verlangt im Zuge der neuen Bundesverfassung, dass der Bund im gesamten beruflichen Bereich die Fachhochschulen regelt. Im Zuge dieser Revisionsarbeiten werden auch die vom Motionär vorgebrachten Anliegen - Zugang zu den Fachhochschulen und Harmonisierung der Studienstrukturen (Bachelor/Master) - zentrale Themen bilden.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Zielvorgaben im Anhang zur Fachhochschulverordnung u. a. den Aufbau von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten gefordert. Dieses Ziel, das den Übergang von den lokalen Vorgängerinstitutionen zu den heute regionalen Fachhochschulstrukturen während der Aufbauphase (1996-2003) begleitet, hat sich auch in einer hohen Regelungsdichte in den Genehmigungen der einzelnen Fachhochschulen durch den Bundesrat ausgedrückt. Der in der Zwischenzeit verabschiedete Zwischenbericht über die Schaffung der Fachhochschulen belegt einerseits die Notwendigkeit dieses Schrittes, um die nötige Bereinigung des Angebotes zu erreichen. Andererseits stellt die Autonomie der Hochschule für deren künftige Entwicklung ein zentrales Erfordernis dar. Das heute geltende Fachhochschulgesetz lässt einerseits dem Bundesrat die Möglichkeit offen, bereits im Rahmen der Erneuerung der Genehmigungen, d. h. ab dem Jahre 2004, dem Entwicklungsstand der Schulen Rechnung zu tragen und die Autonomie zu erhöhen. Andererseits lässt sich im Rahmen der Revision des Fachhochschulgesetzes durchaus prüfen, ob es sich aufdrängt, in einzelnen Punkten bereits heute auf Gesetzesstufe die Regelungskompetenz des Bundes einzuschränken oder - wie im Falle der Genehmigung von Studiengängen - die Zuständigkeiten zu ändern. Zu erwähnen bleibt, dass bei der Revision des Fachhochschulgesetzes auch die Arbeiten im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulartikel, der zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitet wird, angemessen Berücksichtigung finden werden. Dieser wird dem Volk voraussichtlich im Sommer 2003 zur Abstimmung unterbreitet und soll die Voraussetzungen für den Erlass eines Hochschulrahmengesetzes als gesetzliche Grundlage für Fachhochschulen und universitäre Hochschulen bilden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Fachhochschulgesetz einer umfassenden Revision zu unterziehen (Umwandlung in ein Rahmengesetz). Das revidierte Gesetz muss folgende Eckpunkte aufweisen:</p><p>1. Bezüglich Zulassungsbedingungen soll:</p><p>- für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität wie bisher eine einjährige Arbeitspraxis verlangt werden, die jedoch neu nicht mehr an die Fachrichtung gebunden ist und die eventuell nicht mehr zwingend vor dem Eintritt an die Fachhochschule geleistet werden muss;</p><p>- jede der fünf Berufsmaturitäten zum prüfungsfreien Eintritt an die Fachhochschule berechtigen;</p><p>- das bei einzelnen Studienrichtungen bisherige Obligatorium einer zusätzlichen Berufspraxis zwischen Berufsmaturitätsabschluss und Studienbeginn abgeschafft werden;</p><p>- für Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höheren Fachprüfung oder eines erfolgreichen Abschlusses an einer höheren Fachschule der prüfungsfreie Eintritt an die Fachhochschule sichergestellt werden.</p><p>2. Bezüglich der akademischen Grade sollen die Grade "Bachelor" und "Master" erworben werden können.</p><p>3. Bezüglich Bewilligung von Studiengängen soll die heute beim Bundesrat liegende Kompetenz an die Eidgenössische Fachhochschulkommission delegiert werden.</p>
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