ETH-Rat. Einsitz einer Bauexpertin oder eines Bauexperten des Bundes
- ShortId
-
00.3693
- Id
-
20003693
- Updated
-
10.04.2024 08:21
- Language
-
de
- Title
-
ETH-Rat. Einsitz einer Bauexpertin oder eines Bauexperten des Bundes
- AdditionalIndexing
-
04;15;ETH-Rat;Bundesamt für Bauten und Logistik;ETH;Bundesbauten;öffentliches Bauwesen
- 1
-
- L06K080406010101, ETH-Rat
- L04K07050301, öffentliches Bauwesen
- L06K070503030301, Bundesbauten
- L05K1302050101, ETH
- L04K08040501, Bundesamt für Bauten und Logistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund besitzt gesamthaft zivile Hochbauten im Wert von etwa 6 Milliarden Franken. Der Bereich der ETH und der Annexanstalten macht mit 2 Milliarden Franken einen substanziellen Teil dieses Immobilienpaketes aus. Bei den ETH-Gebäuden handelt es sich vielfach um Gebäude, die während einer Hochkonjunkturphase erbaut wurden und dementsprechend anspruchsvollen Kriterien nur zum Teil genügen. Diese spezialisierten und oftmals haustechnisch stark ausgebauten und spezialisierten Gebäude haben einen hohen Bedarf an Mitteln für den Unterhalt.</p><p>Seit zwei Jahren haben die ETH im Rahmen eines Globalbudgets weit reichende Entscheidungskompetenzen über die Mittelzuteilung. Die Zusammensetzung des ETH-Rates, der die Verantwortung für das Immobilienmanagement trägt, muss garantieren, dass die Mittel in genügendem Ausmass für den aufwendigen Unterhalt der Bauten eingesetzt und nicht etwa alle Mittel zugunsten anderer Tätigkeitsbereiche, wie Forschung und Lehre, eingesetzt werden. Dies könnte später dazu führen, dass die ETH schlecht unterhaltene Gebäude an den Bund zurückgeben, was dem Bund enorme Kosten für die Instandstellung bzw. den Rück- und Neubau aufbürden würde. Entsprechende Erfahrungen aus dem Ausland, z. B. Norwegen, gebieten diesbezüglich eine gewisse Vorsicht. Eine Vertretung aus dem Baubereich der Bundesverwaltung im ETH-Rat wäre sachgerecht und würde eine vorausschauende und ausreichende Mittelzuteilung in den Unterhalt der Bauten fördern.</p><p>Damit kann auch sichergestellt werden, dass Bau und Betrieb der ETH-Bauten mit den anderen zivilen Bauten des Bundes koordiniert werden und eine zentrale Verantwortung zum Tragen kommt. Eine einheitliche Optik bei der Beurteilung der verschiedenen Bauaufgaben trägt viel zu einem langfristig guten Verhältnis von Kosten und Nutzen bei.</p>
- <p>Um sich im internationalen Umfeld zu behaupten und ihre vorzügliche Stellung zu erhalten, brauchen die ETH eine grosse Handlungsfreiheit. Diese Freiheit ist mit der Pflicht verbunden, dem Hochschulträger Rechenschaft abzulegen.</p><p>Auch wenn der ETH-Bereich heute bei der Verwaltung seines Immobilienparks grössere Autonomie geniesst, muss er im Rahmen der Unterbreitung eines jährlichen Verpflichtungskredites für das Bauwesen Rechenschaft geben. Die Koordination mit der Bundesverwaltung ist ausserdem durch die Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes geregelt. Schliesslich wird die Koordination der strategischen Führung des Immobilienwesens des Bundes durch die Koordination BOB (Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes) sichergestellt.</p><p>Die laufende Revision des ETH-Gesetzes umfasst auch das Liegenschaftswesen. Das Parlament wird sich nächstes Jahr über die Kompetenzen aussprechen können, die dem ETH-Bereich im Bereich des Eigentums und der Verwaltung von Liegenschaften übertragen werden sollen. Wenn die ETH wettbewerbsfähig bleiben und sich weiterentwickeln wollen, müssen beide Hochschulen und alle Forschungsanstalten im Bereich Bauten und Liegenschaftsverwaltung innerhalb eines klaren gesetzlichen Rahmens über einen bedeutenden Handlungsspielraum verfügen können.</p><p>Der Motionär ist besorgt über die mögliche Verschlechterung des Zustandes der Bauten, wenn die Liegenschaftsverwaltung einer Organisation übertragen wird, deren Priorität im Bereich Lehre und Forschung liegt. Diese Bedenken sind ungerechtfertigt, denn heute sind gerade die Qualität der Bauten und Einrichtungen und die Fläche der Laboratorien einer der Attraktivitätsfaktoren einer Hochschule.</p><p>Der ETH-Rat verfügt über ein effizientes und kompetentes Team von Personen, die im Bereich Bau und Liegenschaftswesen tätig sind und sämtliche relevanten Fachkompetenzen abdecken. Dieses Team umfasst rund 90 Personen und ist direkt dem Delegierten des ETH-Rates unterstellt; die Kontrolle der nachhaltigen Bewirtschaftung und Instandhaltung des Immobilienbestandes obliegt dem Präsidium des ETH-Rates. Der ETH-Bereich verfügt somit heute über die für eine effiziente Verwaltung seiner Liegenschaften erforderliche Organisationsstruktur und die nötigen Fachkompetenzen.</p><p>Der ETH-Rat spielt eine mit einem Verwaltungsrat vergleichbare Rolle; seine Aufgabe ist strategischer und nicht operativer Art. Die klare Unterscheidung dieser beiden Funktionsebenen ist denn auch ein wesentliches Anliegen der laufenden Revision des ETH-Gesetzes. Wenn im ETH-Rat nun Spezialisten der Immobilienverwaltung (und später solche anderer Sparten) Einsitz nehmen sollten, würde man diesem Gremium wiederum eine operative Rolle zuteilen.</p><p>Dass der ETH-Bereich über die nötige Fachkompetenz im Bereich der Liegenschaftsverwaltung verfügen muss, ist unbestreitbar. Die Einsitznahme eines Liegenschaftsexperten im ETH-Rat ist jedoch weder nötig noch sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen vorzulegen, gemäss der eine kompetente Bauexpertin oder ein kompetenter Bauexperte der Bundesverwaltung Einsitz in den ETH-Rat erhält. Dies sollte z. B. die Direktorin oder der Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik sein.</p>
- ETH-Rat. Einsitz einer Bauexpertin oder eines Bauexperten des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund besitzt gesamthaft zivile Hochbauten im Wert von etwa 6 Milliarden Franken. Der Bereich der ETH und der Annexanstalten macht mit 2 Milliarden Franken einen substanziellen Teil dieses Immobilienpaketes aus. Bei den ETH-Gebäuden handelt es sich vielfach um Gebäude, die während einer Hochkonjunkturphase erbaut wurden und dementsprechend anspruchsvollen Kriterien nur zum Teil genügen. Diese spezialisierten und oftmals haustechnisch stark ausgebauten und spezialisierten Gebäude haben einen hohen Bedarf an Mitteln für den Unterhalt.</p><p>Seit zwei Jahren haben die ETH im Rahmen eines Globalbudgets weit reichende Entscheidungskompetenzen über die Mittelzuteilung. Die Zusammensetzung des ETH-Rates, der die Verantwortung für das Immobilienmanagement trägt, muss garantieren, dass die Mittel in genügendem Ausmass für den aufwendigen Unterhalt der Bauten eingesetzt und nicht etwa alle Mittel zugunsten anderer Tätigkeitsbereiche, wie Forschung und Lehre, eingesetzt werden. Dies könnte später dazu führen, dass die ETH schlecht unterhaltene Gebäude an den Bund zurückgeben, was dem Bund enorme Kosten für die Instandstellung bzw. den Rück- und Neubau aufbürden würde. Entsprechende Erfahrungen aus dem Ausland, z. B. Norwegen, gebieten diesbezüglich eine gewisse Vorsicht. Eine Vertretung aus dem Baubereich der Bundesverwaltung im ETH-Rat wäre sachgerecht und würde eine vorausschauende und ausreichende Mittelzuteilung in den Unterhalt der Bauten fördern.</p><p>Damit kann auch sichergestellt werden, dass Bau und Betrieb der ETH-Bauten mit den anderen zivilen Bauten des Bundes koordiniert werden und eine zentrale Verantwortung zum Tragen kommt. Eine einheitliche Optik bei der Beurteilung der verschiedenen Bauaufgaben trägt viel zu einem langfristig guten Verhältnis von Kosten und Nutzen bei.</p>
- <p>Um sich im internationalen Umfeld zu behaupten und ihre vorzügliche Stellung zu erhalten, brauchen die ETH eine grosse Handlungsfreiheit. Diese Freiheit ist mit der Pflicht verbunden, dem Hochschulträger Rechenschaft abzulegen.</p><p>Auch wenn der ETH-Bereich heute bei der Verwaltung seines Immobilienparks grössere Autonomie geniesst, muss er im Rahmen der Unterbreitung eines jährlichen Verpflichtungskredites für das Bauwesen Rechenschaft geben. Die Koordination mit der Bundesverwaltung ist ausserdem durch die Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes geregelt. Schliesslich wird die Koordination der strategischen Führung des Immobilienwesens des Bundes durch die Koordination BOB (Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes) sichergestellt.</p><p>Die laufende Revision des ETH-Gesetzes umfasst auch das Liegenschaftswesen. Das Parlament wird sich nächstes Jahr über die Kompetenzen aussprechen können, die dem ETH-Bereich im Bereich des Eigentums und der Verwaltung von Liegenschaften übertragen werden sollen. Wenn die ETH wettbewerbsfähig bleiben und sich weiterentwickeln wollen, müssen beide Hochschulen und alle Forschungsanstalten im Bereich Bauten und Liegenschaftsverwaltung innerhalb eines klaren gesetzlichen Rahmens über einen bedeutenden Handlungsspielraum verfügen können.</p><p>Der Motionär ist besorgt über die mögliche Verschlechterung des Zustandes der Bauten, wenn die Liegenschaftsverwaltung einer Organisation übertragen wird, deren Priorität im Bereich Lehre und Forschung liegt. Diese Bedenken sind ungerechtfertigt, denn heute sind gerade die Qualität der Bauten und Einrichtungen und die Fläche der Laboratorien einer der Attraktivitätsfaktoren einer Hochschule.</p><p>Der ETH-Rat verfügt über ein effizientes und kompetentes Team von Personen, die im Bereich Bau und Liegenschaftswesen tätig sind und sämtliche relevanten Fachkompetenzen abdecken. Dieses Team umfasst rund 90 Personen und ist direkt dem Delegierten des ETH-Rates unterstellt; die Kontrolle der nachhaltigen Bewirtschaftung und Instandhaltung des Immobilienbestandes obliegt dem Präsidium des ETH-Rates. Der ETH-Bereich verfügt somit heute über die für eine effiziente Verwaltung seiner Liegenschaften erforderliche Organisationsstruktur und die nötigen Fachkompetenzen.</p><p>Der ETH-Rat spielt eine mit einem Verwaltungsrat vergleichbare Rolle; seine Aufgabe ist strategischer und nicht operativer Art. Die klare Unterscheidung dieser beiden Funktionsebenen ist denn auch ein wesentliches Anliegen der laufenden Revision des ETH-Gesetzes. Wenn im ETH-Rat nun Spezialisten der Immobilienverwaltung (und später solche anderer Sparten) Einsitz nehmen sollten, würde man diesem Gremium wiederum eine operative Rolle zuteilen.</p><p>Dass der ETH-Bereich über die nötige Fachkompetenz im Bereich der Liegenschaftsverwaltung verfügen muss, ist unbestreitbar. Die Einsitznahme eines Liegenschaftsexperten im ETH-Rat ist jedoch weder nötig noch sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen vorzulegen, gemäss der eine kompetente Bauexpertin oder ein kompetenter Bauexperte der Bundesverwaltung Einsitz in den ETH-Rat erhält. Dies sollte z. B. die Direktorin oder der Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik sein.</p>
- ETH-Rat. Einsitz einer Bauexpertin oder eines Bauexperten des Bundes
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