Universitäten und Fachhochschulen. Konzentration der Zuständigkeit in einem Bundesamt
- ShortId
-
00.3696
- Id
-
20003696
- Updated
-
25.06.2025 01:44
- Language
-
de
- Title
-
Universitäten und Fachhochschulen. Konzentration der Zuständigkeit in einem Bundesamt
- AdditionalIndexing
-
32;Universität;Fachhochschule;Verwaltungstätigkeit;Hochschulwesen
- 1
-
- L05K1302050105, Universität
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Gründung von Fachhochschulen wurde in der Schweiz eine hochschul- und forschungspolitisch grundlegende Reform eingeleitet. Im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 hat der Bundesrat entsprechend als Leitgedanken für die künftige Hochschulpolitik des Bundes die Einheit des Tertiärsektors festgelegt und in diesem Zusammenhang schon eine ganze Reihe von Massnahmen vorgeschlagen.</p><p>Die Realität scheint uns hier aber zu überrollen. Die tatsächlichen Entwicklungen verlaufen sowohl auf internationaler Ebene (wie z. B. die Erklärung von Bologna zeigt) als vor allem auch auf nationaler Ebene rasant. Hier wird der Koordinationsbedarf zwischen Universitäten und Fachhochschulen mit Bezug auf Übertrittsfragen, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote, Aufbau von nationalen Forschungs- und Kompetenzzentren, Evaluation und Qualitätssicherung, einheitliche Rechtsgrundlagen, Ausgestaltung der Grundfinanzierung usw. immer grösser - wie dies auch kürzlich der Bericht der Eidgenössischen Fachhochschulkommission zum Entwicklungsstand der Fachhochschulreform bestätigt hat.</p><p>Die Konzentration der administrativen Zuständigkeit in einem Bundesamt wäre in diesem Zusammenhang eine dringliche Massnahme, welche auf Bundesseite die Voraussetzungen für die Umsetzung der angestrebten Kohärenz in der Bildungs- und Forschungspolitik des Bundes im Hochschulbereich schafft (Universitäten und Fachhochschulen). Darüber hinaus hätten auch die Kantone und die verschiedenen kantonalen Stellen beim Bund endlich ein einziges für den Tertiärsektor zuständiges Fachamt und damit einen klaren Ansprechpartner.</p>
- <p>Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Das Gesetz überträgt dem Bundesrat damit die Organisationsautonomie für den Bereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) die Aufgaben ausgewogener auf die Departemente verteilt.</p><p>Das Postulat lädt den Bundesrat ein zu prüfen, ob die administrative Zuständigkeit für den gesamten Tertiärsektor in einem Bundesamt konzentriert werden kann.</p><p>Im Rahmen der RVR fällte der Bundesrat im Februar 1997 den Grundsatzentscheid, den Bereich Bildung (Hochschulen und Fachhochschulen wie Berufsbildung), Forschung und Technologie von vier auf zwei Departemente zu konzentrieren. Er sprach sich damit gegen eine Variante aus, welche die Konzentration in einem Departement vorgesehen hätte. Die Zuteilung der Bildungs- und Forschungsbereiche zum EDI und zum EVD erfolgte nach dem Kriterium des Wirtschaftsbezuges. Die Bildungsbereiche wurden vertikal integriert: Die Säule Matur-Universität wurde dem EDI und die Säule Berufsbildung-Fachhochschule dem EVD zugeteilt. Die Verteilung auf zwei Departemente erforderte zusätzlich den Einsatz koordinierter Entscheidprozesse.</p><p>Mit der RVR wurde im Bildungsbereich ein Prozess ausgelöst, der noch nicht abgeschlossen ist. An der Klärung der Zuständigkeiten in diesem Bereich wird weiter gearbeitet. Für eine Neuzuteilung der Bundesämter sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf. Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Bedarf ergeben, wird der Bundesrat von sich aus gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob und wie auf Bundesebene - unabhängig von laufenden Diskussionen rund um die Regierungs- und Verwaltungsreform - die administrative Zuständigkeit für den gesamten Tertiärsektor (Universitäten und Fachhochschulen) in einem Bundesamt konzentriert werden kann.</p>
- Universitäten und Fachhochschulen. Konzentration der Zuständigkeit in einem Bundesamt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Gründung von Fachhochschulen wurde in der Schweiz eine hochschul- und forschungspolitisch grundlegende Reform eingeleitet. Im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 hat der Bundesrat entsprechend als Leitgedanken für die künftige Hochschulpolitik des Bundes die Einheit des Tertiärsektors festgelegt und in diesem Zusammenhang schon eine ganze Reihe von Massnahmen vorgeschlagen.</p><p>Die Realität scheint uns hier aber zu überrollen. Die tatsächlichen Entwicklungen verlaufen sowohl auf internationaler Ebene (wie z. B. die Erklärung von Bologna zeigt) als vor allem auch auf nationaler Ebene rasant. Hier wird der Koordinationsbedarf zwischen Universitäten und Fachhochschulen mit Bezug auf Übertrittsfragen, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote, Aufbau von nationalen Forschungs- und Kompetenzzentren, Evaluation und Qualitätssicherung, einheitliche Rechtsgrundlagen, Ausgestaltung der Grundfinanzierung usw. immer grösser - wie dies auch kürzlich der Bericht der Eidgenössischen Fachhochschulkommission zum Entwicklungsstand der Fachhochschulreform bestätigt hat.</p><p>Die Konzentration der administrativen Zuständigkeit in einem Bundesamt wäre in diesem Zusammenhang eine dringliche Massnahme, welche auf Bundesseite die Voraussetzungen für die Umsetzung der angestrebten Kohärenz in der Bildungs- und Forschungspolitik des Bundes im Hochschulbereich schafft (Universitäten und Fachhochschulen). Darüber hinaus hätten auch die Kantone und die verschiedenen kantonalen Stellen beim Bund endlich ein einziges für den Tertiärsektor zuständiges Fachamt und damit einen klaren Ansprechpartner.</p>
- <p>Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Das Gesetz überträgt dem Bundesrat damit die Organisationsautonomie für den Bereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) die Aufgaben ausgewogener auf die Departemente verteilt.</p><p>Das Postulat lädt den Bundesrat ein zu prüfen, ob die administrative Zuständigkeit für den gesamten Tertiärsektor in einem Bundesamt konzentriert werden kann.</p><p>Im Rahmen der RVR fällte der Bundesrat im Februar 1997 den Grundsatzentscheid, den Bereich Bildung (Hochschulen und Fachhochschulen wie Berufsbildung), Forschung und Technologie von vier auf zwei Departemente zu konzentrieren. Er sprach sich damit gegen eine Variante aus, welche die Konzentration in einem Departement vorgesehen hätte. Die Zuteilung der Bildungs- und Forschungsbereiche zum EDI und zum EVD erfolgte nach dem Kriterium des Wirtschaftsbezuges. Die Bildungsbereiche wurden vertikal integriert: Die Säule Matur-Universität wurde dem EDI und die Säule Berufsbildung-Fachhochschule dem EVD zugeteilt. Die Verteilung auf zwei Departemente erforderte zusätzlich den Einsatz koordinierter Entscheidprozesse.</p><p>Mit der RVR wurde im Bildungsbereich ein Prozess ausgelöst, der noch nicht abgeschlossen ist. An der Klärung der Zuständigkeiten in diesem Bereich wird weiter gearbeitet. Für eine Neuzuteilung der Bundesämter sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf. Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Bedarf ergeben, wird der Bundesrat von sich aus gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob und wie auf Bundesebene - unabhängig von laufenden Diskussionen rund um die Regierungs- und Verwaltungsreform - die administrative Zuständigkeit für den gesamten Tertiärsektor (Universitäten und Fachhochschulen) in einem Bundesamt konzentriert werden kann.</p>
- Universitäten und Fachhochschulen. Konzentration der Zuständigkeit in einem Bundesamt
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