Amtliche Vermessung
- ShortId
-
00.3698
- Id
-
20003698
- Updated
-
10.04.2024 14:09
- Language
-
de
- Title
-
Amtliche Vermessung
- AdditionalIndexing
-
12;2846;Bauzone;Beziehung Bund-Kanton;Grundbuch
- 1
-
- L06K050701090101, Grundbuch
- L05K0102040101, Bauzone
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die amtliche Vermessung ist nicht ins Stocken geraten. Im Laufe der letzten Jahre hat die Fläche, in der die Ersterhebung der amtlichen Vermessung abgeschlossen und durch den Bund anerkannt worden ist, jährlich um etwa 3 Prozent zugenommen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Vollendung der amtlichen Vermessung hat für den Bundesrat einen hohen Stellenwert. Die amtliche Vermessung dient der Sicherung des Grundeigentums. Die geographischen Basisdaten der amtlichen Vermessung dienen vielen privaten und öffentlichen Zwecken. Vollen Nutzen entfalten sie erst, wenn die Daten flächendeckend vorhanden sind.</p><p>2. Nach Anhörung der Gemeinden bestimmen die Kantone die Vermessungsprogramme. Die finanzielle Beteiligung des Bundes wird zwar nach der Finanzkraft der Kantone bemessen, wobei finanzschwache Kantone verhältnismässig am stärksten unterstützt werden. Dennoch schreitet die amtliche Vermessung in den finanzstarken Kantonen am besten voran, und in den finanzschwachen ist der Fortschritt am geringsten.</p><p>Dieser Umstand kann u. a. folgendermassen interpretiert werden:</p><p>- Ein finanzschwacher Kanton erhält in vielen Bereichen einen hohen Kostenanteil vom Bund. Mit den geringen Eigenmitteln finanziert er lieber eine andere Aufgabe als die amtliche Vermessung.</p><p>- In einer finanzschwachen Region ist die Wirtschaftstätigkeit relativ gering. Damit ist auch das Interesse kleiner, flächendeckende digitale Basisdaten über Grund und Boden zu besitzen.</p><p>- In Kantonen, in denen die Gemeinden die amtliche Vermessung vorfinanzieren müssen, schrecken grosse, finanzschwache Gemeinden vor einer Investition in die amtliche Vermessung zurück. Aus diesem und noch anderen Gründen sollte ein Kanton aktiv werden, wenn er feststellt, dass die rasche Realisierung der amtlichen Vermessung infrage gestellt ist.</p><p>3. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die Kantone die amtliche Vermessung bewusst vernachlässigen. Der Rückstand einzelner Kantone ist eher eine Folge davon, dass dort Prioritäten anders gesetzt werden. Mit modernen Führungsmethoden versucht die zuständige Fachstelle des Bundes, die Kantone so zu motivieren und Anreize zu schaffen, dass sie die amtliche Vermessung beschleunigen. Seit 1998 werden dazu mit den Kantonen Leistungsaufträge und -vereinbarungen mit begleitendem Controlling abgeschlossen.</p><p>Weiter ist zu bemerken, dass die amtliche Vermessung im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich als Verbundaufgabe deklariert wurde. Wird der neue Finanzausgleich durch das Volk und die Stände angenommen, ist vorgesehen, für die amtliche Vermessung ein neues Gesetz auszuarbeiten. Falls nötig, können darin die Kompetenzen der verschiedenen Akteure im Bereich der amtlichen Vermessung neu geregelt werden.</p><p>4. Es ist sinnvoll, möglichst grosse Bundesbeiträge für die amtliche Vermessung bereitzustellen, damit möglichst grosse Flächen amtlich vermessen werden können und die Ersterhebung möglichst bald vollendet werden kann.</p><p>Diesem Anliegen ist der Bund nachgekommen, indem er zu den regulären Krediten von 147 Millionen Franken für die Periode 2000 bis 2003 noch einen Sonderkredit von 100 Millionen Franken bewilligt hat.</p><p>Ausserdem wird der Bund mit dem Projekt "Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen" in den nächsten Jahren weitere 21 Millionen Franken für Arbeiten im Zusammenhang mit der amtlichen Vermessung ausgeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Vollendung der amtlichen Landesvermessung ist aus verschiedenen Gründen ins Stocken geraten. So kann etwa das im Bundesbeschluss vom 20. März 1992 über die Abgeltung der amtlichen Vermessung vorgesehene Kostenbeteiligungsmodell für die Kantone dazu führen, dass diese den ihnen erteilten Auftrag zur Ersterhebung der Daten der amtlichen Vermessung aus finanziellen Gründen zurückstellen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welchen Stellenwert räumt er der Vollendung der amtlichen Vermessung heute ein?</p><p>2. Hält er es für richtig, dass die Vollendung der amtlichen Vermessung weiterhin wesentlich von der Finanzlage der Kantone und der Gemeinden abhängig bleibt?</p><p>3. Hält er die heutigen Kompetenzen des Bundes für ausreichend, um gegen Kantone, die den Aufgabenbereich der amtlichen Vermessung bewusst vernachlässigen, vorzugehen und sie zum Vollzug des Bundesrechtes anzuhalten?</p><p>4. Ist er bereit, mehr Mittel bereitzustellen, um die Kantone zu motivieren, diese aktiver zu beanspruchen und damit die amtliche Vermessung voranzutreiben?</p>
- Amtliche Vermessung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die amtliche Vermessung ist nicht ins Stocken geraten. Im Laufe der letzten Jahre hat die Fläche, in der die Ersterhebung der amtlichen Vermessung abgeschlossen und durch den Bund anerkannt worden ist, jährlich um etwa 3 Prozent zugenommen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Vollendung der amtlichen Vermessung hat für den Bundesrat einen hohen Stellenwert. Die amtliche Vermessung dient der Sicherung des Grundeigentums. Die geographischen Basisdaten der amtlichen Vermessung dienen vielen privaten und öffentlichen Zwecken. Vollen Nutzen entfalten sie erst, wenn die Daten flächendeckend vorhanden sind.</p><p>2. Nach Anhörung der Gemeinden bestimmen die Kantone die Vermessungsprogramme. Die finanzielle Beteiligung des Bundes wird zwar nach der Finanzkraft der Kantone bemessen, wobei finanzschwache Kantone verhältnismässig am stärksten unterstützt werden. Dennoch schreitet die amtliche Vermessung in den finanzstarken Kantonen am besten voran, und in den finanzschwachen ist der Fortschritt am geringsten.</p><p>Dieser Umstand kann u. a. folgendermassen interpretiert werden:</p><p>- Ein finanzschwacher Kanton erhält in vielen Bereichen einen hohen Kostenanteil vom Bund. Mit den geringen Eigenmitteln finanziert er lieber eine andere Aufgabe als die amtliche Vermessung.</p><p>- In einer finanzschwachen Region ist die Wirtschaftstätigkeit relativ gering. Damit ist auch das Interesse kleiner, flächendeckende digitale Basisdaten über Grund und Boden zu besitzen.</p><p>- In Kantonen, in denen die Gemeinden die amtliche Vermessung vorfinanzieren müssen, schrecken grosse, finanzschwache Gemeinden vor einer Investition in die amtliche Vermessung zurück. Aus diesem und noch anderen Gründen sollte ein Kanton aktiv werden, wenn er feststellt, dass die rasche Realisierung der amtlichen Vermessung infrage gestellt ist.</p><p>3. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die Kantone die amtliche Vermessung bewusst vernachlässigen. Der Rückstand einzelner Kantone ist eher eine Folge davon, dass dort Prioritäten anders gesetzt werden. Mit modernen Führungsmethoden versucht die zuständige Fachstelle des Bundes, die Kantone so zu motivieren und Anreize zu schaffen, dass sie die amtliche Vermessung beschleunigen. Seit 1998 werden dazu mit den Kantonen Leistungsaufträge und -vereinbarungen mit begleitendem Controlling abgeschlossen.</p><p>Weiter ist zu bemerken, dass die amtliche Vermessung im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich als Verbundaufgabe deklariert wurde. Wird der neue Finanzausgleich durch das Volk und die Stände angenommen, ist vorgesehen, für die amtliche Vermessung ein neues Gesetz auszuarbeiten. Falls nötig, können darin die Kompetenzen der verschiedenen Akteure im Bereich der amtlichen Vermessung neu geregelt werden.</p><p>4. Es ist sinnvoll, möglichst grosse Bundesbeiträge für die amtliche Vermessung bereitzustellen, damit möglichst grosse Flächen amtlich vermessen werden können und die Ersterhebung möglichst bald vollendet werden kann.</p><p>Diesem Anliegen ist der Bund nachgekommen, indem er zu den regulären Krediten von 147 Millionen Franken für die Periode 2000 bis 2003 noch einen Sonderkredit von 100 Millionen Franken bewilligt hat.</p><p>Ausserdem wird der Bund mit dem Projekt "Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen" in den nächsten Jahren weitere 21 Millionen Franken für Arbeiten im Zusammenhang mit der amtlichen Vermessung ausgeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Vollendung der amtlichen Landesvermessung ist aus verschiedenen Gründen ins Stocken geraten. So kann etwa das im Bundesbeschluss vom 20. März 1992 über die Abgeltung der amtlichen Vermessung vorgesehene Kostenbeteiligungsmodell für die Kantone dazu führen, dass diese den ihnen erteilten Auftrag zur Ersterhebung der Daten der amtlichen Vermessung aus finanziellen Gründen zurückstellen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welchen Stellenwert räumt er der Vollendung der amtlichen Vermessung heute ein?</p><p>2. Hält er es für richtig, dass die Vollendung der amtlichen Vermessung weiterhin wesentlich von der Finanzlage der Kantone und der Gemeinden abhängig bleibt?</p><p>3. Hält er die heutigen Kompetenzen des Bundes für ausreichend, um gegen Kantone, die den Aufgabenbereich der amtlichen Vermessung bewusst vernachlässigen, vorzugehen und sie zum Vollzug des Bundesrechtes anzuhalten?</p><p>4. Ist er bereit, mehr Mittel bereitzustellen, um die Kantone zu motivieren, diese aktiver zu beanspruchen und damit die amtliche Vermessung voranzutreiben?</p>
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