Rationierung im Gesundheitswesen. Keine Verschiebung einer ungeliebten Diskussion

ShortId
00.3701
Id
20003701
Updated
14.11.2025 08:15
Language
de
Title
Rationierung im Gesundheitswesen. Keine Verschiebung einer ungeliebten Diskussion
AdditionalIndexing
2841;Rationierung;Gesundheitswesen
1
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L05K0701030903, Rationierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Nach Ansicht des Bundesrates ist es nicht angebracht, zum heutigen Zeitpunkt von einer Rationierung der für die Bevölkerung unseres Landes erbrachten Gesundheitsleistungen zu sprechen. Mit der obligatorischen Krankenversicherung besteht für alle in der Schweiz wohnhaften Personen die Möglichkeit, qualitativ hoch stehende Krankenpflege in Anspruch zu nehmen. Wir sind an einen sehr hohen Gesundheitsstandard gewohnt, und es ist wichtig, kleinere Nachteile, wie etwa das Aufschieben einer nicht dringenden Operation ohne gesundheitliche Folgen für die erkrankte Person, nicht zu verwechseln mit Entscheidungen, die auf einem generellen Niveau getroffen werden und den Zugang zu Behandlungen aus nichtmedizinischen Gründen einschränken würden. </p><p>In der Diskussion um die Prioritätensetzung in der Medizin ist zu unterscheiden zwischen dem Rationierungsentscheid, d. h. dem bewussten Vorenthalten einer adäquaten medizinischen Versorgung - dem Management- bzw. Budgetentscheid auf Institutsebene -, und dem ärztlichen Entscheid am Krankenbett. Die Tatsache allein, dass die Ressourcen knapp sind, vermag noch nicht das Vorhandensein einer Rationierung zu begründen. Die dringend nötigen Managemententscheide im schweizerischen Gesundheitswesen und insbesondere im Spitalbereich zur Optimierung der Ressourcenzuteilung wie auch zur Kosteneindämmung stellen angesichts des aktuellen Versorgungsgrades noch bei weitem keine Rationierungsentscheide dar und dürfen auch nicht auf mittlerer und unterer Führungsebene zum Leistungsabbau missbraucht werden. Im Rahmen der Pflicht zur Sicherstellung der Versorgung, im KVG ausgedrückt durch die Spitalplanung (Art. 39), sind die Kantone verantwortlich für die Zuverfügungstellung von genügend und gut geschultem Personal sowie qualitativ guten Einrichtungen.</p><p>Wenn sich Ärzte und Pflegepersonal gezwungen sehen, individuelle Entscheidungen zu treffen, dann in Situationen, die auf fehlende Organe bei Transplantationen zurückzuführen sind. In solchen Situationen handelt es sich um klinische Entscheide, die von den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Patienten und der Empfehlungen von Organisationen, wie beispielsweise der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, getroffen werden.</p><p>3./4. Der Bundesrat kann sich deshalb der Analyse des Interpellanten nicht anschliessen. Er legt Wert darauf, dass die Diskussion um die Prioritätensetzung in der Medizin wesentlich differenzierter, betreffend Versorgung und Qualitätsstandards mit Bezug zu den schweizerischen Verhältnissen sowie unter Berücksichtigung der Verfassung und der bestehenden Gesetzgebung geführt wird. Der Diskussion von Richtlinien verschliesst sich der Bundesrat nicht. Sie ist sowohl auf der medizinischen, pflegerischen und der interdisziplinären Fachebene wie auch auf der ethischen und politischen Ebene zu führen. Dabei lässt sich der Bundesrat durch verschiedene Expertengremien, in erster Linie durch die Eidgenössische Kommission für Grundsatzfragen (EGK), beraten.</p><p>Die EGK hat in ihrer bisherigen Arbeit zum Thema die bestehenden nationalen und internationalen Grundlagen aufgearbeitet sowie Thesen zur Strukturierung der Diskussion der Prioritätensetzung in der Medizin erarbeitet. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten nicht, dass diese von der EGK erarbeiteten Thesen keine taugliche Grundlage für die Diskussion darstellen. </p><p>Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass er die Mitglieder der EGK mit Blick auf die von dieser Kommission zu erfüllenden Aufgaben ausgewählt hat. Die Zusammensetzung entspricht jener, die der Interpellant für das neu zu schaffende Gremium vorsieht (u. a. mit Vertretungen der Leistungserbringer, der medizinischen Ethik, der Versicherten und der Versicherer). Der Vorteil der heutigen Zusammensetzung (vgl. Art. 37c KVV) liegt darin, dass sich diese Experten nicht nur durch ihre Fähigkeiten und ihre Repräsentativität auszeichnen, sondern auch dadurch, dass die meisten von ihnen Mitglieder der Fachkommissionen sind, die das Eidgenössische Departement des Innern oder das Bundesamt für Sozialversicherung bei der Zulassung von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung beraten. Angesichts dessen scheint es vorerst notwendig, dass die Kommission mit der Prüfung der von ihr erarbeiteten Thesen weiterfährt. Dabei werden insbesondere externe Fachleute mit der Aufgabe betraut werden, mögliche verdeckte oder offene Rationierungen im bestehenden Gesundheitssystem aufzuzeigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den letzten Monaten setzte eine breite Diskussion über die Rationierung im Gesundheitswesen ein, deren Brisanz mit der sich verschärfenden Problematik der Ressourcenzuteilung und -umverteilung zunimmt. Zudem muss festgestellt werden, dass heute im Gesundheitswesen auf verschiedenen Ebenen in unterschiedlichsten Formen (verdeckt/offen) Rationierungen stattfinden, ohne dass verbindliche Rahmenbedingungen bestehen. Denn die von der Eidgenössischen Kommission für Grundsatzfragen (EGK) erarbeiteten Thesen bilden offensichtlich keine taugliche Grundlage, um die mit der Rationierung im Gesundheitswesen zusammenhängenden Probleme konkret anzugehen und rasch zu klären.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat die RVK RÜCK, Rückversicherungen für Krankenversicherer, gestützt auf die Forderungen des dritten Schweizerischen Forums der sozialen Krankenversicherung vom 14. September 2000 in Zürich, an dem rund 350 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Politik, Ethik, medizinische und pflegerische Leistungserbringer, Versicherte/Patienten, Versicherer usw. teilgenommen haben, das Eidgenössische Departement des Innern aufgefordert, bezüglich der Grundlagen im Zusammenhang mit der Rationierung im Gesundheitswesen aktiv zu werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er ebenfalls der Meinung, dass ein System, in dem offene oder verdeckte Rationierungsentscheide, die durch Mediziner und Pflegepersonal ohne jegliche Richtlinien zu fällen sind, weder wünschbar noch gerecht ist?</p><p>2. Hält er Massnahmen, die einer solchen Situation vorbeugen, für notwendig?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass die EGK aufgrund ihres grossen Pflichtenheftes nur beschränkt in der Lage ist, diese Frage praxisorientiert und kurzfristig wirksam zu beurteilen und anzugehen?</p><p>4. Ist er bereit, ein neues Gremium mit Vertretern aus den Bereichen Medizin, Pflege, Ethik, Recht, Versicherte/Patienten und Versicher zu bilden, das sich auf die Rationierungsproblematik konzentriert und diesbezügliche Fragen offen diskutiert, mit dem Ziel, möglichst rasch verbindliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten?</p>
  • Rationierung im Gesundheitswesen. Keine Verschiebung einer ungeliebten Diskussion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Nach Ansicht des Bundesrates ist es nicht angebracht, zum heutigen Zeitpunkt von einer Rationierung der für die Bevölkerung unseres Landes erbrachten Gesundheitsleistungen zu sprechen. Mit der obligatorischen Krankenversicherung besteht für alle in der Schweiz wohnhaften Personen die Möglichkeit, qualitativ hoch stehende Krankenpflege in Anspruch zu nehmen. Wir sind an einen sehr hohen Gesundheitsstandard gewohnt, und es ist wichtig, kleinere Nachteile, wie etwa das Aufschieben einer nicht dringenden Operation ohne gesundheitliche Folgen für die erkrankte Person, nicht zu verwechseln mit Entscheidungen, die auf einem generellen Niveau getroffen werden und den Zugang zu Behandlungen aus nichtmedizinischen Gründen einschränken würden. </p><p>In der Diskussion um die Prioritätensetzung in der Medizin ist zu unterscheiden zwischen dem Rationierungsentscheid, d. h. dem bewussten Vorenthalten einer adäquaten medizinischen Versorgung - dem Management- bzw. Budgetentscheid auf Institutsebene -, und dem ärztlichen Entscheid am Krankenbett. Die Tatsache allein, dass die Ressourcen knapp sind, vermag noch nicht das Vorhandensein einer Rationierung zu begründen. Die dringend nötigen Managemententscheide im schweizerischen Gesundheitswesen und insbesondere im Spitalbereich zur Optimierung der Ressourcenzuteilung wie auch zur Kosteneindämmung stellen angesichts des aktuellen Versorgungsgrades noch bei weitem keine Rationierungsentscheide dar und dürfen auch nicht auf mittlerer und unterer Führungsebene zum Leistungsabbau missbraucht werden. Im Rahmen der Pflicht zur Sicherstellung der Versorgung, im KVG ausgedrückt durch die Spitalplanung (Art. 39), sind die Kantone verantwortlich für die Zuverfügungstellung von genügend und gut geschultem Personal sowie qualitativ guten Einrichtungen.</p><p>Wenn sich Ärzte und Pflegepersonal gezwungen sehen, individuelle Entscheidungen zu treffen, dann in Situationen, die auf fehlende Organe bei Transplantationen zurückzuführen sind. In solchen Situationen handelt es sich um klinische Entscheide, die von den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Patienten und der Empfehlungen von Organisationen, wie beispielsweise der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, getroffen werden.</p><p>3./4. Der Bundesrat kann sich deshalb der Analyse des Interpellanten nicht anschliessen. Er legt Wert darauf, dass die Diskussion um die Prioritätensetzung in der Medizin wesentlich differenzierter, betreffend Versorgung und Qualitätsstandards mit Bezug zu den schweizerischen Verhältnissen sowie unter Berücksichtigung der Verfassung und der bestehenden Gesetzgebung geführt wird. Der Diskussion von Richtlinien verschliesst sich der Bundesrat nicht. Sie ist sowohl auf der medizinischen, pflegerischen und der interdisziplinären Fachebene wie auch auf der ethischen und politischen Ebene zu führen. Dabei lässt sich der Bundesrat durch verschiedene Expertengremien, in erster Linie durch die Eidgenössische Kommission für Grundsatzfragen (EGK), beraten.</p><p>Die EGK hat in ihrer bisherigen Arbeit zum Thema die bestehenden nationalen und internationalen Grundlagen aufgearbeitet sowie Thesen zur Strukturierung der Diskussion der Prioritätensetzung in der Medizin erarbeitet. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten nicht, dass diese von der EGK erarbeiteten Thesen keine taugliche Grundlage für die Diskussion darstellen. </p><p>Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass er die Mitglieder der EGK mit Blick auf die von dieser Kommission zu erfüllenden Aufgaben ausgewählt hat. Die Zusammensetzung entspricht jener, die der Interpellant für das neu zu schaffende Gremium vorsieht (u. a. mit Vertretungen der Leistungserbringer, der medizinischen Ethik, der Versicherten und der Versicherer). Der Vorteil der heutigen Zusammensetzung (vgl. Art. 37c KVV) liegt darin, dass sich diese Experten nicht nur durch ihre Fähigkeiten und ihre Repräsentativität auszeichnen, sondern auch dadurch, dass die meisten von ihnen Mitglieder der Fachkommissionen sind, die das Eidgenössische Departement des Innern oder das Bundesamt für Sozialversicherung bei der Zulassung von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung beraten. Angesichts dessen scheint es vorerst notwendig, dass die Kommission mit der Prüfung der von ihr erarbeiteten Thesen weiterfährt. Dabei werden insbesondere externe Fachleute mit der Aufgabe betraut werden, mögliche verdeckte oder offene Rationierungen im bestehenden Gesundheitssystem aufzuzeigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den letzten Monaten setzte eine breite Diskussion über die Rationierung im Gesundheitswesen ein, deren Brisanz mit der sich verschärfenden Problematik der Ressourcenzuteilung und -umverteilung zunimmt. Zudem muss festgestellt werden, dass heute im Gesundheitswesen auf verschiedenen Ebenen in unterschiedlichsten Formen (verdeckt/offen) Rationierungen stattfinden, ohne dass verbindliche Rahmenbedingungen bestehen. Denn die von der Eidgenössischen Kommission für Grundsatzfragen (EGK) erarbeiteten Thesen bilden offensichtlich keine taugliche Grundlage, um die mit der Rationierung im Gesundheitswesen zusammenhängenden Probleme konkret anzugehen und rasch zu klären.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat die RVK RÜCK, Rückversicherungen für Krankenversicherer, gestützt auf die Forderungen des dritten Schweizerischen Forums der sozialen Krankenversicherung vom 14. September 2000 in Zürich, an dem rund 350 Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Politik, Ethik, medizinische und pflegerische Leistungserbringer, Versicherte/Patienten, Versicherer usw. teilgenommen haben, das Eidgenössische Departement des Innern aufgefordert, bezüglich der Grundlagen im Zusammenhang mit der Rationierung im Gesundheitswesen aktiv zu werden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er ebenfalls der Meinung, dass ein System, in dem offene oder verdeckte Rationierungsentscheide, die durch Mediziner und Pflegepersonal ohne jegliche Richtlinien zu fällen sind, weder wünschbar noch gerecht ist?</p><p>2. Hält er Massnahmen, die einer solchen Situation vorbeugen, für notwendig?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass die EGK aufgrund ihres grossen Pflichtenheftes nur beschränkt in der Lage ist, diese Frage praxisorientiert und kurzfristig wirksam zu beurteilen und anzugehen?</p><p>4. Ist er bereit, ein neues Gremium mit Vertretern aus den Bereichen Medizin, Pflege, Ethik, Recht, Versicherte/Patienten und Versicher zu bilden, das sich auf die Rationierungsproblematik konzentriert und diesbezügliche Fragen offen diskutiert, mit dem Ziel, möglichst rasch verbindliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten?</p>
    • Rationierung im Gesundheitswesen. Keine Verschiebung einer ungeliebten Diskussion

Back to List