Institutionelle Hilfen für die bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik im parlamentarischen Alltag
- ShortId
-
00.3713
- Id
-
20003713
- Updated
-
25.06.2025 01:49
- Language
-
de
- Title
-
Institutionelle Hilfen für die bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik im parlamentarischen Alltag
- AdditionalIndexing
-
04;politische Planung;Entscheidungsprozess;Haushaltspolitik;parlamentarisches Verfahren
- 1
-
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- L03K110801, Haushaltspolitik
- L04K08020307, Entscheidungsprozess
- L05K0807010501, politische Planung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Das Budget 2001 und die Aussichten auf die Rechnung 2000 sind erfreulich. Es beruht aber auf unsicheren Grundlagen. Selbstverständlich wollen wir verhindern, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät. Wir dürfen die Fehler, die wir vor fast zehn Jahren begangen haben, nicht wiederholen. Die Neunzigerjahre, vor allem 1992 und 1993, haben die Verbesserung der Achtzigerjahre rasch aufgefressen. Fitness des Bundes müssen alle wollen. Diese Finanzpolitik lässt sich indessen nicht nur bei Budget und Rechnung betreiben. Das ist nicht neu. Aber den neuen Parlamentsmitgliedern wird es besonders bewusst, dass beim Budget nur noch Feinkorrekturen möglich sind. Diese Tendenz verstärkt sich. Etwa vier Fünftel der Posten sind ohnehin "gebunden". Die mehrjährigen Steuerungsinstrumente und Zweckbindungen nehmen zu (z. B. FinöV oder Sozialwerke). Wie soll das Parlament reagieren?</p><p>2. Bessere Verknüpfung von Finanz- und Sachentscheiden im politischen Alltag</p><p>Auch das ist nicht neu: Wir müssen Wege suchen, um bei der Aufgabenerfüllung anzusetzen. Defizite entstehen bei den Einzelgeschäften im politischen Alltag: Hier ein paar Millionen und dort ein paar Millionen Franken; der Teufel sitzt auch bei der Finanzpolitik im Detail. Defizite können am leichtesten begrenzt werden, wenn sie nicht entstehen. Nötig ist Prävention, d. h. die Finanzpolitik in den parlamentarischen Alltag tragen und dort all die vielen Sachentscheide besser mit der Finanzpolitik verknüpfen. Einrichtungen, wie das "Haushaltsziel 2001" oder die geplante Schuldenbremse, sind gleichsam der "Zweihänder". Soweit eine bessere Verknüpfung gelingt, sind sie nicht mehr nötig.</p><p>3. Suche nach institutionellen Hilfen für die vielen einzelnen Sachgeschäfte im Alltag</p><p>Es geht darum, den politischen Prozess, der sich auf das Sachgeschäft konzentriert, zu unterstützten. Er soll zu einem gesamthaften, auch finanzpolitisch ausgewogenen Entscheid führen. Dazu fehlen dem Parlament mitunter schlicht die Fakten und Kenntnisse. Hier können institutionelle Hilfen ansetzen. Das sind Massnahmen, welche die Mängel der spontanen politischen Auseinandersetzung auffangen und die ganzheitlichen, längerfristigen, systematischen Gesichtspunkte stärken sollen. Sie wollen nach innen, innerhalb des Parlamentes, soweit vorab zeitlich und verfahrensmässig möglich, durch bessere Grundlagen eine echte Diskussion ermöglichen und nach aussen, zur Öffentlichkeit, Transparenz und Kontrollierbarkeit der parlamentarischen Entscheidungsprozesse ermöglichen. Institutionelle Hilfen sind Stabilisatoren, Qualitätsverbesserer und Stützen der demokratischen Verantwortlichkeit. Patentlösungen gibt es keine und ebenso wenig sicheren Erfolg; die freie Parlamentsberatung darf nicht durch äusseren Zwang bedrängt werden. Trotzdem wollen wir versuchen, immer wieder, kontinuierlich, hartnäckig, Stein um Stein weiterzubauen. Dabei soll diese Motion weiterhelfen.</p><p>4. Mögliche Massnahmen </p><p>Mit Blick auf die vielen einzelnen Sachgeschäfte ist nicht so sehr an Regelbindungen, wie beim "Haushaltziel 2001" oder bei den Konvergenzkriterien, als an Prozessbindungen zu denken. Die Massnahmen sollen in den verschiedensten Entscheidungsprozessen zu Botschaften, parlamentarischen Vorstössen, Berichten und anderen Vorlagen die finanzpolitische Dimension bewusst machen, sie gleichsam obligatorisch auf die Traktandenliste setzen, den Meinungsbildungsprozess dazu transparent und kontrollierbar machen, Entscheidungshilfen gewährleisten usw. Hier eröffnet sich ein weites Feld. Die Massnahmen müssen sinnvollerweise zunächst bei den Botschaften, Stellungnahmen und anderen Vorlagen des Bundesrates ansetzen. Er kann die parlamentarische Diskussion allgemein erleichtern, wenn er jedes Jahr mindestens zweimal - beim Budget und bei der Rechnung - eine Gesamtschau über die ganze Finanzplanperiode präsentiert; unter Umständen muss sie darüber hinaus reichen, wenn die Realisierung einen längeren Zeitraum beansprucht. Bei einzelnen Sachgeschäften will bereits die Begründungspflicht in den Botschaften zu den finanziellen und personellen Auswirkungen (Art. 43 des Geschäftsverkehrsgesetzes) Hilfe bringen. Dieser Ansatz kann verstärkt und ausgedehnt werden, und zwar sofort durch die bundesrätliche Praxis und danach durch eine Gesetzesänderung. Verstärkt wird er, wenn die Angaben z. B. Finanzplanabweichungen, Investitionsausgaben, Bundesbeiträge, Sach- und Personalausgaben umfassen. Sie müssen überdies klarstellen, wo Aufgaben oder Ausgaben neu angepackt oder wesentlich intensiviert werden sollen, und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und - wo sinnvoll - zur Kompensation aufzeigen usw. Ausgedehnt kann diese Begründungspflicht sinngemäss auf alle Parlamentsgeschäfte werden; ein Satz dazu, ob die finanzielle Tragweite überhaupt überblickt, ob Grössenordnungen abgeschätzt oder gar zahlenmässige Angaben gemacht werden können, hat in der Beantwortung jedes parlamentarischen Vorstosses Platz. Sinngemäss gleich wie bei Sachbotschaften kann die Begründung von Verpflichtungskreditbotschaften (Art. 25ff. des Finanzhaushaltgesetzes) ausgebaut werden. Sie dürfen nicht nur Geld verlangen, sondern müssen den sachlichen Hintergrund genügend ausleuchten, bei Baubotschaften z. B. das Bedürfnis im Gesamtzusammenhang, das Raumprogramm, die Effizienz, die zu erwartenden Unterhalts- und anderen Sach- und Personalkosten usw. darstellen.</p><p>Zweitens kann das Parlament selbst Finanz- und Sachfragen besser als heute verknüpfen, sofort, wenn seine Finanz- und Sachkommissionen über das ganze Jahr hin und in beiden Richtungen intensiver zusammenarbeiten. Mit der Zeit können Regeln dazu im Gesetz festgehalten werden. Vor allem kann das parlamentarische Mitberichtsverfahren ausgebaut werden.</p>
- <p>Eine bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik ist ein Thema, das immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist. Das Verhältnis zwischen Sach- und Finanzpolitik ist geprägt durch Gegensatz und Symbiose zugleich: Während die Sachpolitik grundsätzlich nach Ausbau und Verbesserung der staatlichen Aufgabenerfüllung strebt, steckt die Finanzpolitik den finanzierbaren Rahmen ab und ist damit tendenziell auf Einschränkung und Prioritätenbildung ausgerichtet. Sach- und Finanzpolitik sind trotzdem aufs Engste aufeinander angewiesen. Die Finanzpolitik hat einerseits den Prioritätsentscheiden der Sachpolitik Rechnung zu tragen; andererseits begrenzen die finanziellen Entwicklungsperspektiven den Handlungsspielraum bei der Sachpolitik.</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren der geschilderten Problematik zum Trotz besondere Anstrengungen unternommen, um die Finanzlage und deren Steuerung zu verbessern. Namentlich zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang das "Haushaltziel 2001", das Stabilisierungsprogramm 1998, die Stärkung der Finanzplanung, die strikte Ausgabendisziplin sowie die in der parlamentarischen Beratung stehende Schuldenbremse. Der Regelmechanismus der Schuldenbremse soll mithelfen, das nun Erreichte nachhaltig abzusichern. In Würdigung der bisher erzielten Verbesserungen erachtet der Bundesrat das Instrumentarium als taugliches Steuerungssystem des Bundeshaushaltes.</p><p>Die vom Motionär skizzierten Lösungsvorschläge betreffen zum einen Teil das Parlament, zum anderen Teil den Bundesrat. Aufseiten des Parlaments gibt es zweifellos Verbesserungen, die in einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachgremien und der Finanzkommission bestehen. Die konkrete Ausgestaltung, etwa im Rahmen der Mitberichtsverfahren, ist allerdings Sache der eidgenössischen Räte. Aufseiten der Verwaltung ist der vorgeschlagene Ausbau der Informationskanäle für den Bundesrat nachvollziehbar und prüfenswert. Allerdings sind die Abläufe bereits heute aufwendig und die Termine äusserst eng gesetzt. Der vorhandene Spielraum ist beschränkt, und die aus arbeitsökonomischen Überlegungen notwendige Flexibilität darf nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden. Zwischen dem Wunsch nach verstärkten Kontrollen und vermehrten Informationen einerseits und den Zielen einer effizienten und schlanken Verwaltung andererseits gilt es, Lösungen zu finden, die beiden berechtigten Anliegen Rechnung tragen.</p><p>Die anvisierten Lösungsmassnahmen betreffen die gesamte Haushaltsteuerung, weshalb nach Ansicht des Bundesrates eine überstürzte und isolierte Einführung nicht infrage kommt. Die Lösungen sowie deren Umsetzung sind gründlich auf die Machbarkeit und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu untersuchen. Den Aspekten der Effektivität und der Ausgewogenheit sind angemessen Rechnung zu tragen; eine finanzielle Übersteuerung ist in jedem Falle zu vermeiden. Der Bundesrat ist bereit, die Anregungen im Rahmen des zurzeit in Bearbeitung stehenden Projektes "Neues Rechnungsmodell Bund" vertieft zu prüfen. So wird unter anderem neben der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die verstärkte Ausrichtung der mittelfristigen Haushaltsteuerung auf die Aufgabenbereiche, in Verbindung mit einer grösseren Verbindlichkeit der Finanzplanung, einen zentralen Schwerpunkt bilden. Es geht auch darum, die Voraussetzung für eine umfassende Betrachtungsweise zu schaffen und damit die finanzpolitische Informationsbasis für die Entscheidungsfindung von Bundesrat und Parlament zu verbessern, etwa dergestalt, dass mit der Entgegennahme von parlamentarischen Vorstössen - soweit nötig und möglich - die finanziellen Auswirkungen stärker thematisiert oder in Botschaften die Folgekosten umfassend dokumentiert und die Verträglichkeit der Mehrausgaben mit den übrigen Aufgabengebieten geklärt werden.</p><p>Soweit notwendig, sind die erforderlichen Anpassungen auf Gesetzesstufe im Zusammenhang mit der ohnehin vorgesehenen Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes anzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, kurzfristig von sich aus seine Praxis auszubauen und dann Gesetzesänderungen zu beantragen, um dem Parlament in den Entscheidungsprozessen zu den einzelnen Sachgeschäften aller Art die Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik zu erleichtern.</p>
- Institutionelle Hilfen für die bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik im parlamentarischen Alltag
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Das Budget 2001 und die Aussichten auf die Rechnung 2000 sind erfreulich. Es beruht aber auf unsicheren Grundlagen. Selbstverständlich wollen wir verhindern, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät. Wir dürfen die Fehler, die wir vor fast zehn Jahren begangen haben, nicht wiederholen. Die Neunzigerjahre, vor allem 1992 und 1993, haben die Verbesserung der Achtzigerjahre rasch aufgefressen. Fitness des Bundes müssen alle wollen. Diese Finanzpolitik lässt sich indessen nicht nur bei Budget und Rechnung betreiben. Das ist nicht neu. Aber den neuen Parlamentsmitgliedern wird es besonders bewusst, dass beim Budget nur noch Feinkorrekturen möglich sind. Diese Tendenz verstärkt sich. Etwa vier Fünftel der Posten sind ohnehin "gebunden". Die mehrjährigen Steuerungsinstrumente und Zweckbindungen nehmen zu (z. B. FinöV oder Sozialwerke). Wie soll das Parlament reagieren?</p><p>2. Bessere Verknüpfung von Finanz- und Sachentscheiden im politischen Alltag</p><p>Auch das ist nicht neu: Wir müssen Wege suchen, um bei der Aufgabenerfüllung anzusetzen. Defizite entstehen bei den Einzelgeschäften im politischen Alltag: Hier ein paar Millionen und dort ein paar Millionen Franken; der Teufel sitzt auch bei der Finanzpolitik im Detail. Defizite können am leichtesten begrenzt werden, wenn sie nicht entstehen. Nötig ist Prävention, d. h. die Finanzpolitik in den parlamentarischen Alltag tragen und dort all die vielen Sachentscheide besser mit der Finanzpolitik verknüpfen. Einrichtungen, wie das "Haushaltsziel 2001" oder die geplante Schuldenbremse, sind gleichsam der "Zweihänder". Soweit eine bessere Verknüpfung gelingt, sind sie nicht mehr nötig.</p><p>3. Suche nach institutionellen Hilfen für die vielen einzelnen Sachgeschäfte im Alltag</p><p>Es geht darum, den politischen Prozess, der sich auf das Sachgeschäft konzentriert, zu unterstützten. Er soll zu einem gesamthaften, auch finanzpolitisch ausgewogenen Entscheid führen. Dazu fehlen dem Parlament mitunter schlicht die Fakten und Kenntnisse. Hier können institutionelle Hilfen ansetzen. Das sind Massnahmen, welche die Mängel der spontanen politischen Auseinandersetzung auffangen und die ganzheitlichen, längerfristigen, systematischen Gesichtspunkte stärken sollen. Sie wollen nach innen, innerhalb des Parlamentes, soweit vorab zeitlich und verfahrensmässig möglich, durch bessere Grundlagen eine echte Diskussion ermöglichen und nach aussen, zur Öffentlichkeit, Transparenz und Kontrollierbarkeit der parlamentarischen Entscheidungsprozesse ermöglichen. Institutionelle Hilfen sind Stabilisatoren, Qualitätsverbesserer und Stützen der demokratischen Verantwortlichkeit. Patentlösungen gibt es keine und ebenso wenig sicheren Erfolg; die freie Parlamentsberatung darf nicht durch äusseren Zwang bedrängt werden. Trotzdem wollen wir versuchen, immer wieder, kontinuierlich, hartnäckig, Stein um Stein weiterzubauen. Dabei soll diese Motion weiterhelfen.</p><p>4. Mögliche Massnahmen </p><p>Mit Blick auf die vielen einzelnen Sachgeschäfte ist nicht so sehr an Regelbindungen, wie beim "Haushaltziel 2001" oder bei den Konvergenzkriterien, als an Prozessbindungen zu denken. Die Massnahmen sollen in den verschiedensten Entscheidungsprozessen zu Botschaften, parlamentarischen Vorstössen, Berichten und anderen Vorlagen die finanzpolitische Dimension bewusst machen, sie gleichsam obligatorisch auf die Traktandenliste setzen, den Meinungsbildungsprozess dazu transparent und kontrollierbar machen, Entscheidungshilfen gewährleisten usw. Hier eröffnet sich ein weites Feld. Die Massnahmen müssen sinnvollerweise zunächst bei den Botschaften, Stellungnahmen und anderen Vorlagen des Bundesrates ansetzen. Er kann die parlamentarische Diskussion allgemein erleichtern, wenn er jedes Jahr mindestens zweimal - beim Budget und bei der Rechnung - eine Gesamtschau über die ganze Finanzplanperiode präsentiert; unter Umständen muss sie darüber hinaus reichen, wenn die Realisierung einen längeren Zeitraum beansprucht. Bei einzelnen Sachgeschäften will bereits die Begründungspflicht in den Botschaften zu den finanziellen und personellen Auswirkungen (Art. 43 des Geschäftsverkehrsgesetzes) Hilfe bringen. Dieser Ansatz kann verstärkt und ausgedehnt werden, und zwar sofort durch die bundesrätliche Praxis und danach durch eine Gesetzesänderung. Verstärkt wird er, wenn die Angaben z. B. Finanzplanabweichungen, Investitionsausgaben, Bundesbeiträge, Sach- und Personalausgaben umfassen. Sie müssen überdies klarstellen, wo Aufgaben oder Ausgaben neu angepackt oder wesentlich intensiviert werden sollen, und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und - wo sinnvoll - zur Kompensation aufzeigen usw. Ausgedehnt kann diese Begründungspflicht sinngemäss auf alle Parlamentsgeschäfte werden; ein Satz dazu, ob die finanzielle Tragweite überhaupt überblickt, ob Grössenordnungen abgeschätzt oder gar zahlenmässige Angaben gemacht werden können, hat in der Beantwortung jedes parlamentarischen Vorstosses Platz. Sinngemäss gleich wie bei Sachbotschaften kann die Begründung von Verpflichtungskreditbotschaften (Art. 25ff. des Finanzhaushaltgesetzes) ausgebaut werden. Sie dürfen nicht nur Geld verlangen, sondern müssen den sachlichen Hintergrund genügend ausleuchten, bei Baubotschaften z. B. das Bedürfnis im Gesamtzusammenhang, das Raumprogramm, die Effizienz, die zu erwartenden Unterhalts- und anderen Sach- und Personalkosten usw. darstellen.</p><p>Zweitens kann das Parlament selbst Finanz- und Sachfragen besser als heute verknüpfen, sofort, wenn seine Finanz- und Sachkommissionen über das ganze Jahr hin und in beiden Richtungen intensiver zusammenarbeiten. Mit der Zeit können Regeln dazu im Gesetz festgehalten werden. Vor allem kann das parlamentarische Mitberichtsverfahren ausgebaut werden.</p>
- <p>Eine bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik ist ein Thema, das immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist. Das Verhältnis zwischen Sach- und Finanzpolitik ist geprägt durch Gegensatz und Symbiose zugleich: Während die Sachpolitik grundsätzlich nach Ausbau und Verbesserung der staatlichen Aufgabenerfüllung strebt, steckt die Finanzpolitik den finanzierbaren Rahmen ab und ist damit tendenziell auf Einschränkung und Prioritätenbildung ausgerichtet. Sach- und Finanzpolitik sind trotzdem aufs Engste aufeinander angewiesen. Die Finanzpolitik hat einerseits den Prioritätsentscheiden der Sachpolitik Rechnung zu tragen; andererseits begrenzen die finanziellen Entwicklungsperspektiven den Handlungsspielraum bei der Sachpolitik.</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren der geschilderten Problematik zum Trotz besondere Anstrengungen unternommen, um die Finanzlage und deren Steuerung zu verbessern. Namentlich zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang das "Haushaltziel 2001", das Stabilisierungsprogramm 1998, die Stärkung der Finanzplanung, die strikte Ausgabendisziplin sowie die in der parlamentarischen Beratung stehende Schuldenbremse. Der Regelmechanismus der Schuldenbremse soll mithelfen, das nun Erreichte nachhaltig abzusichern. In Würdigung der bisher erzielten Verbesserungen erachtet der Bundesrat das Instrumentarium als taugliches Steuerungssystem des Bundeshaushaltes.</p><p>Die vom Motionär skizzierten Lösungsvorschläge betreffen zum einen Teil das Parlament, zum anderen Teil den Bundesrat. Aufseiten des Parlaments gibt es zweifellos Verbesserungen, die in einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachgremien und der Finanzkommission bestehen. Die konkrete Ausgestaltung, etwa im Rahmen der Mitberichtsverfahren, ist allerdings Sache der eidgenössischen Räte. Aufseiten der Verwaltung ist der vorgeschlagene Ausbau der Informationskanäle für den Bundesrat nachvollziehbar und prüfenswert. Allerdings sind die Abläufe bereits heute aufwendig und die Termine äusserst eng gesetzt. Der vorhandene Spielraum ist beschränkt, und die aus arbeitsökonomischen Überlegungen notwendige Flexibilität darf nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden. Zwischen dem Wunsch nach verstärkten Kontrollen und vermehrten Informationen einerseits und den Zielen einer effizienten und schlanken Verwaltung andererseits gilt es, Lösungen zu finden, die beiden berechtigten Anliegen Rechnung tragen.</p><p>Die anvisierten Lösungsmassnahmen betreffen die gesamte Haushaltsteuerung, weshalb nach Ansicht des Bundesrates eine überstürzte und isolierte Einführung nicht infrage kommt. Die Lösungen sowie deren Umsetzung sind gründlich auf die Machbarkeit und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu untersuchen. Den Aspekten der Effektivität und der Ausgewogenheit sind angemessen Rechnung zu tragen; eine finanzielle Übersteuerung ist in jedem Falle zu vermeiden. Der Bundesrat ist bereit, die Anregungen im Rahmen des zurzeit in Bearbeitung stehenden Projektes "Neues Rechnungsmodell Bund" vertieft zu prüfen. So wird unter anderem neben der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die verstärkte Ausrichtung der mittelfristigen Haushaltsteuerung auf die Aufgabenbereiche, in Verbindung mit einer grösseren Verbindlichkeit der Finanzplanung, einen zentralen Schwerpunkt bilden. Es geht auch darum, die Voraussetzung für eine umfassende Betrachtungsweise zu schaffen und damit die finanzpolitische Informationsbasis für die Entscheidungsfindung von Bundesrat und Parlament zu verbessern, etwa dergestalt, dass mit der Entgegennahme von parlamentarischen Vorstössen - soweit nötig und möglich - die finanziellen Auswirkungen stärker thematisiert oder in Botschaften die Folgekosten umfassend dokumentiert und die Verträglichkeit der Mehrausgaben mit den übrigen Aufgabengebieten geklärt werden.</p><p>Soweit notwendig, sind die erforderlichen Anpassungen auf Gesetzesstufe im Zusammenhang mit der ohnehin vorgesehenen Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes anzugehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, kurzfristig von sich aus seine Praxis auszubauen und dann Gesetzesänderungen zu beantragen, um dem Parlament in den Entscheidungsprozessen zu den einzelnen Sachgeschäften aller Art die Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik zu erleichtern.</p>
- Institutionelle Hilfen für die bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik im parlamentarischen Alltag
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