Medienloses Parlament?

ShortId
00.3721
Id
20003721
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Medienloses Parlament?
AdditionalIndexing
04;34;Massenmedium;Bundeshaus;Arbeitsstätte;Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments;Beruf in der Kommunikationsbranche
1
  • L04K12020302, Beruf in der Kommunikationsbranche
  • L07K07050303030101, Bundeshaus
  • L04K12020501, Massenmedium
  • L05K0702050203, Arbeitsstätte
  • L04K08030206, Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach der freie Journalismus einen Eckpfeiler unserer Demokratie darstellt. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes über die Neubelegung der Bundeshäuser und der angrenzenden Bundesbauten hat er deshalb die dafür zuständige Steuergruppe angewiesen, bei der Suche einer Lösung die Bedürfnisse der Medien voll zu berücksichtigen und die Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten sowie die SRG in die Arbeiten einzubeziehen, damit wenn möglich einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.</p><p>Dieses Ziel wurde weitestgehend erreicht. So begrüssen die elektronischen Medien der SRG die Schaffung eines Medienzentrums ausdrücklich. Von den Bundeshausjournalistinnen und -journalisten haben schon heute nicht alle ihre Arbeitsplätze im Parlamentsgebäude. Auch wenn die betroffenen Bundeshausjournalistinnen und -journalisten vor allem gegenüber der Errichtung von zusätzlichen Arbeitsräumen für die Parlamentsmitglieder weiterhin sehr kritisch sind, opponieren sie nicht grundsätzlich gegen die Schaffung eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8-12. Sie haben aber eine ganze Reihe von Bedingungen gestellt, welche weitgehend erfüllt werden konnten. Die Verwaltungsdelegation des Parlamentes hat insbesondere zugesichert, dass der freie Zugang zum Parlamentsgebäude im heutigen Ausmass gewährleistet bleibt. Anders als vom Interpellanten angedeutet, geht es bei diesem Projekt lediglich um die "Auslagerung der Arbeitsplätze" und nicht um die "Auslagerung der Medien" aus dem Parlamentsgebäude. Keine Einigung konnte jedoch bisher in Bezug auf die ausschliessliche Benützung von drei Räumen im Erdgeschoss des Parlamentsgebäudes durch die Medien erzielt werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu Frage 1 wie folgt Stellung: Die Neubelegung der zentralen Bundesbauten, namentlich des Parlamentsgebäudes, darf die Arbeit der Medien keinesfalls behindern. Im Gegenteil: Die Schaffung eines Medienzentrums in unmittelbarer Nähe des Bundeshauses samt einem modernen Raum für Pressekonferenzen schafft die Voraussetzungen, dass den Medien bessere Arbeitsbedingungen angeboten werden können.</p><p>Die Fragen 2 und 3 wird die direkt angesprochene zuständige Verwaltungsdelegation des Parlamentes separat beantworten. </p><p></p><p></p><p>Antwort des Büros</p><p></p><p>Das Büro des Nationalrates ist in Übereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation mit dem Interpellanten und dem Bundesrat der Auffassung, dass es im Interesse der Demokratie und des Parlamentes liegt, wenn die Medien möglichst frei und ungehindert arbeiten können. Es geht denn auch beim Konzept über die Neubelegung der Bundeshäuser keineswegs darum, die Arbeitsbedingungen der Medien und die Berichterstattung aus dem Bundeshaus ungebührlich zu erschweren. Das Büro des Nationalrates und die Verwaltungsdelegation können sich den diesbezüglichen Überlegungen und Wertungen des Bundesrates in seiner Antwort auf diese Interpellation vollumfänglich anschliessen.</p><p>Es liegt dem Büro des Nationalrates daran, zum besseren Verständnis der Situation auf einige zusätzliche Fakten hinzuweisen: </p><p>1. Die Flächen, die heute dem Parlament, den Fraktionen und den Parlamentsdiensten zur Verfügung stehen, genügen den Bedürfnissen nicht. Es fehlt an Sitzungszimmern für die Fraktionen und Kommissionen, an Arbeitsplätzen für die Ratsmitglieder in der Nähe der Ratssäle, an Büroflächen für die Parlamentsdienste und Fraktionssekretariate. Das Parlament hat deshalb den Bundesrat aufgefordert, ein neues Gesamtkonzept für die Belegung der Bundeshäuser und der angrenzenden Bundesbauten zu erarbeiten, welches seinen Bedürfnissen besser gerecht wird. </p><p>2. Für die Nutzung der Flächen im Parlamentsgebäude haben die Büros beider Räte in den letzten zehn Jahren konstant folgende Prioritätsreihenfolge festgehalten:</p><p>1. Ratsmitglieder 2. Parlamentsdienste 3. Fraktionen 4. Medien.</p><p>3. Dem vorliegenden "Konzept zur künftigen Nutzung des Parlamentsgebäudes im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Neubelegung der Bundeshäuser und der angrenzenden Bundesbauten" und insbesondere auch zur Schaffung eines Medienhauses in unmittelbarer Nähe des Bundeshauses mit modernen Arbeitsplätzen für die Medien und einem zeitgemässen Raum für Pressekonferenzen haben die Büros beider Räte an ihren Sommersitzungen 2000 übereinstimmend und einhellig zugestimmt. Es handelt sich also um einen breit diskutierten und abgestützten Entscheid. </p><p>4. Wichtige Argumente für diesen Entscheid waren unter anderen:</p><p>- grosse Sicherheitsbedenken bezüglich der weiteren Unterbringung der elektronischen Medien im 3. Stock. Eine von den Parlamentsdiensten im Hinblick auf vorgesehene Umbauarbeiten in den Studios der SRG veranlasste Risikoanalyse ergab eine in diesen Räumen nicht zu verantwortende Brandlast und schwerwiegende Bedenken bezüglich der Fluchtwegsituation.</p><p>- die heute äusserst unterschiedliche Unterbringungssituation der akkreditierten Bundeshausmedien. Viele Medienschaffende haben keinen festen Arbeitsplatz im Bundeshaus und müssen sich ausserhalb auf eigene Kosten irgendwo in der Stadt einquartieren, während die privilegierten Journalisten und Journalistinnen unentgeltlich Büroräume im Bundeshaus belegen. Im Medienhaus an der Bundesgasse 8-12 werden allen Medienschaffenden Arbeitsplätze von deutlich besserer Qualität als heute in einer Distanz von 1 bis 2 Minuten Fussweg zum Parlamentsgebäude unentgeltlich zur Verfügung stehen, und es wird auch die prekäre Situation der privaten elektronischen Medien verbessert.</p><p>- die Situation für die Durchführung von Pressekonferenzen. Das Fehlen eines geeigneten und entsprechend ausgestatteten Raumes für Pressekonferenzen ist seit Jahren unbefriedigend. Das für Pressekonferenzen benutzte Zimmer 86 dient primär Kommissions- und Fraktionssitzungen, welche sehr oft in Konkurrenz zu gewünschten Pressekonferenzterminen stattfinden. Auch genügt es bei bedeutenden Anlässen dem Ansturm der interessierten Medienschaffenden nicht, was des Öfteren zu unhaltbaren Zuständen führt. Wegen des Fehlens eines dauernden Pressekonferenzraumes müssen Veranstalter von Pressekonferenzen wie auch Medienschaffende oft zeitraubende Umtriebe und Wege in Kauf nehmen. Nötig ist deshalb ein permanenter, entsprechend eingerichteter und möglichst nahe bei den Arbeitsplätzen und technischen Einrichtungen der Medien gelegener Pressekonferenzraum, welchen Parlament, Bundesrat und Verwaltung, möglicherweise aber auch Parteien und Abstimmungskomitees, ohne Beeinträchtigung des parlamentarischen Betriebes im Parlamentsgebäude nutzen können. </p><p>- der Eigenbedarf des Parlamentes gemäss Prioritätsreihenfolge. Es geht keinesfalls darum, die Medien aus dem Parlamentsgebäude zu vertreiben, sondern mit der Auslagerung deren fester Arbeitsplätze die Voraussetzungen für eine Nutzung dieser in idealer Nähe zu den Ratssälen gelegenen Flächen durch das Parlament selbst zu schaffen. Die Verwaltungsdelegation hat gegenüber den Medienvertretern erklärt, dass der freie Zugang ins Parlamentsgebäude dadurch nicht eingeschränkt werden solle. Auch sollen den Medien während den Sessionen weiterhin Räume im Parlamentsgebäude für Aufenthalt, Gespräche, Arbeit usw. zur Verfügung stehen; die Medienvertreter wurden aufgefordert, ihre diesbezüglichen Anforderungen zu formulieren. Die Regelung dieser Detailfrage darf auf den Grundsatzentscheid aber keinen Einfluss haben. </p><p>Abschliessend nimmt das Büro des Nationalrates in Übereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Neubelegung der zentralen Bundesbauten, namentlich des Parlamentsgebäudes, bringt keine Behinderung der Arbeit der Medien. Vielmehr bietet sie eine Chance, heutige Schwächen auszumerzen und insgesamt die Arbeitsbedingungen der Medien und des Parlamentes zu verbessern.</p><p>2. Zuständig für die Regelung von Grundsatzfragen zur Nutzung des Parlamentsgebäudes sind die Ratsbüros, während die Verwaltungsdelegation über die konkreten Umsetzungsmassnahmen entscheidet. Die Büros beider Räte und die Verwaltungsdelegation haben übereinstimmend und einhellig dem vorliegenden Konzept zugestimmt. Es gibt für sie keine Veranlassung, auf diesen konzeptuellen Grundsatzentscheid zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückzukommen. Das Parlament wird sich dazu äussern können, wenn ihm der Bundesrat seine Botschaft über die Verwirklichung des erarbeiteten Konzeptes unterbreitet.</p><p>3. Das Konzept ist in der Planungsphase. Solange das Parlament die entsprechenden Entscheide nicht getroffen bzw. Mittel nicht freigegeben hat, werden keine Umsetzungsmassnahmen durchgeführt und somit auch keine Präjudizien geschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Beschlüsse der Verwaltungsdelegation sowie der Ablauf der Entscheidfindung betreffend "Ausquartieren der Journalistinnen und Journalisten" aus dem Parlamentsgebäude haben die Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten aufgeschreckt. Sie sind laut Kommuniqué vom 13. Dezember 2000 nicht einverstanden. Zu Recht.</p><p>Der freie Journalismus - wozu auch gute Arbeitsbedingungen gehören - ist ein Eckpfeiler einer freien Gesellschaft und unserer Demokratie. Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen ein vitales Interesse daran haben, dass alle Medien gute Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgabe haben. Dazu gehört in unserem Falle die Nähe zum Parlament. </p><p>Ich bitte die Verwaltungsdelegation, aber auch den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist es im Interesse unserer Demokratie, der Information und des Parlamentes, wenn die Arbeit der Medien ungebührlich behindert wird?</p><p>2. Ist die Verwaltungsdelegation bereit, auf ihre Entscheide zurückzukommen bzw. diese Angelegenheit dem Parlament zum Entscheid vorzulegen?</p><p>3. Kann man in der Zwischenzeit davon ausgehen, dass keine Präjudizien geschaffen werden?</p>
  • Medienloses Parlament?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach der freie Journalismus einen Eckpfeiler unserer Demokratie darstellt. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes über die Neubelegung der Bundeshäuser und der angrenzenden Bundesbauten hat er deshalb die dafür zuständige Steuergruppe angewiesen, bei der Suche einer Lösung die Bedürfnisse der Medien voll zu berücksichtigen und die Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten sowie die SRG in die Arbeiten einzubeziehen, damit wenn möglich einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.</p><p>Dieses Ziel wurde weitestgehend erreicht. So begrüssen die elektronischen Medien der SRG die Schaffung eines Medienzentrums ausdrücklich. Von den Bundeshausjournalistinnen und -journalisten haben schon heute nicht alle ihre Arbeitsplätze im Parlamentsgebäude. Auch wenn die betroffenen Bundeshausjournalistinnen und -journalisten vor allem gegenüber der Errichtung von zusätzlichen Arbeitsräumen für die Parlamentsmitglieder weiterhin sehr kritisch sind, opponieren sie nicht grundsätzlich gegen die Schaffung eines Medienzentrums an der Bundesgasse 8-12. Sie haben aber eine ganze Reihe von Bedingungen gestellt, welche weitgehend erfüllt werden konnten. Die Verwaltungsdelegation des Parlamentes hat insbesondere zugesichert, dass der freie Zugang zum Parlamentsgebäude im heutigen Ausmass gewährleistet bleibt. Anders als vom Interpellanten angedeutet, geht es bei diesem Projekt lediglich um die "Auslagerung der Arbeitsplätze" und nicht um die "Auslagerung der Medien" aus dem Parlamentsgebäude. Keine Einigung konnte jedoch bisher in Bezug auf die ausschliessliche Benützung von drei Räumen im Erdgeschoss des Parlamentsgebäudes durch die Medien erzielt werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu Frage 1 wie folgt Stellung: Die Neubelegung der zentralen Bundesbauten, namentlich des Parlamentsgebäudes, darf die Arbeit der Medien keinesfalls behindern. Im Gegenteil: Die Schaffung eines Medienzentrums in unmittelbarer Nähe des Bundeshauses samt einem modernen Raum für Pressekonferenzen schafft die Voraussetzungen, dass den Medien bessere Arbeitsbedingungen angeboten werden können.</p><p>Die Fragen 2 und 3 wird die direkt angesprochene zuständige Verwaltungsdelegation des Parlamentes separat beantworten. </p><p></p><p></p><p>Antwort des Büros</p><p></p><p>Das Büro des Nationalrates ist in Übereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation mit dem Interpellanten und dem Bundesrat der Auffassung, dass es im Interesse der Demokratie und des Parlamentes liegt, wenn die Medien möglichst frei und ungehindert arbeiten können. Es geht denn auch beim Konzept über die Neubelegung der Bundeshäuser keineswegs darum, die Arbeitsbedingungen der Medien und die Berichterstattung aus dem Bundeshaus ungebührlich zu erschweren. Das Büro des Nationalrates und die Verwaltungsdelegation können sich den diesbezüglichen Überlegungen und Wertungen des Bundesrates in seiner Antwort auf diese Interpellation vollumfänglich anschliessen.</p><p>Es liegt dem Büro des Nationalrates daran, zum besseren Verständnis der Situation auf einige zusätzliche Fakten hinzuweisen: </p><p>1. Die Flächen, die heute dem Parlament, den Fraktionen und den Parlamentsdiensten zur Verfügung stehen, genügen den Bedürfnissen nicht. Es fehlt an Sitzungszimmern für die Fraktionen und Kommissionen, an Arbeitsplätzen für die Ratsmitglieder in der Nähe der Ratssäle, an Büroflächen für die Parlamentsdienste und Fraktionssekretariate. Das Parlament hat deshalb den Bundesrat aufgefordert, ein neues Gesamtkonzept für die Belegung der Bundeshäuser und der angrenzenden Bundesbauten zu erarbeiten, welches seinen Bedürfnissen besser gerecht wird. </p><p>2. Für die Nutzung der Flächen im Parlamentsgebäude haben die Büros beider Räte in den letzten zehn Jahren konstant folgende Prioritätsreihenfolge festgehalten:</p><p>1. Ratsmitglieder 2. Parlamentsdienste 3. Fraktionen 4. Medien.</p><p>3. Dem vorliegenden "Konzept zur künftigen Nutzung des Parlamentsgebäudes im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Neubelegung der Bundeshäuser und der angrenzenden Bundesbauten" und insbesondere auch zur Schaffung eines Medienhauses in unmittelbarer Nähe des Bundeshauses mit modernen Arbeitsplätzen für die Medien und einem zeitgemässen Raum für Pressekonferenzen haben die Büros beider Räte an ihren Sommersitzungen 2000 übereinstimmend und einhellig zugestimmt. Es handelt sich also um einen breit diskutierten und abgestützten Entscheid. </p><p>4. Wichtige Argumente für diesen Entscheid waren unter anderen:</p><p>- grosse Sicherheitsbedenken bezüglich der weiteren Unterbringung der elektronischen Medien im 3. Stock. Eine von den Parlamentsdiensten im Hinblick auf vorgesehene Umbauarbeiten in den Studios der SRG veranlasste Risikoanalyse ergab eine in diesen Räumen nicht zu verantwortende Brandlast und schwerwiegende Bedenken bezüglich der Fluchtwegsituation.</p><p>- die heute äusserst unterschiedliche Unterbringungssituation der akkreditierten Bundeshausmedien. Viele Medienschaffende haben keinen festen Arbeitsplatz im Bundeshaus und müssen sich ausserhalb auf eigene Kosten irgendwo in der Stadt einquartieren, während die privilegierten Journalisten und Journalistinnen unentgeltlich Büroräume im Bundeshaus belegen. Im Medienhaus an der Bundesgasse 8-12 werden allen Medienschaffenden Arbeitsplätze von deutlich besserer Qualität als heute in einer Distanz von 1 bis 2 Minuten Fussweg zum Parlamentsgebäude unentgeltlich zur Verfügung stehen, und es wird auch die prekäre Situation der privaten elektronischen Medien verbessert.</p><p>- die Situation für die Durchführung von Pressekonferenzen. Das Fehlen eines geeigneten und entsprechend ausgestatteten Raumes für Pressekonferenzen ist seit Jahren unbefriedigend. Das für Pressekonferenzen benutzte Zimmer 86 dient primär Kommissions- und Fraktionssitzungen, welche sehr oft in Konkurrenz zu gewünschten Pressekonferenzterminen stattfinden. Auch genügt es bei bedeutenden Anlässen dem Ansturm der interessierten Medienschaffenden nicht, was des Öfteren zu unhaltbaren Zuständen führt. Wegen des Fehlens eines dauernden Pressekonferenzraumes müssen Veranstalter von Pressekonferenzen wie auch Medienschaffende oft zeitraubende Umtriebe und Wege in Kauf nehmen. Nötig ist deshalb ein permanenter, entsprechend eingerichteter und möglichst nahe bei den Arbeitsplätzen und technischen Einrichtungen der Medien gelegener Pressekonferenzraum, welchen Parlament, Bundesrat und Verwaltung, möglicherweise aber auch Parteien und Abstimmungskomitees, ohne Beeinträchtigung des parlamentarischen Betriebes im Parlamentsgebäude nutzen können. </p><p>- der Eigenbedarf des Parlamentes gemäss Prioritätsreihenfolge. Es geht keinesfalls darum, die Medien aus dem Parlamentsgebäude zu vertreiben, sondern mit der Auslagerung deren fester Arbeitsplätze die Voraussetzungen für eine Nutzung dieser in idealer Nähe zu den Ratssälen gelegenen Flächen durch das Parlament selbst zu schaffen. Die Verwaltungsdelegation hat gegenüber den Medienvertretern erklärt, dass der freie Zugang ins Parlamentsgebäude dadurch nicht eingeschränkt werden solle. Auch sollen den Medien während den Sessionen weiterhin Räume im Parlamentsgebäude für Aufenthalt, Gespräche, Arbeit usw. zur Verfügung stehen; die Medienvertreter wurden aufgefordert, ihre diesbezüglichen Anforderungen zu formulieren. Die Regelung dieser Detailfrage darf auf den Grundsatzentscheid aber keinen Einfluss haben. </p><p>Abschliessend nimmt das Büro des Nationalrates in Übereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Neubelegung der zentralen Bundesbauten, namentlich des Parlamentsgebäudes, bringt keine Behinderung der Arbeit der Medien. Vielmehr bietet sie eine Chance, heutige Schwächen auszumerzen und insgesamt die Arbeitsbedingungen der Medien und des Parlamentes zu verbessern.</p><p>2. Zuständig für die Regelung von Grundsatzfragen zur Nutzung des Parlamentsgebäudes sind die Ratsbüros, während die Verwaltungsdelegation über die konkreten Umsetzungsmassnahmen entscheidet. Die Büros beider Räte und die Verwaltungsdelegation haben übereinstimmend und einhellig dem vorliegenden Konzept zugestimmt. Es gibt für sie keine Veranlassung, auf diesen konzeptuellen Grundsatzentscheid zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückzukommen. Das Parlament wird sich dazu äussern können, wenn ihm der Bundesrat seine Botschaft über die Verwirklichung des erarbeiteten Konzeptes unterbreitet.</p><p>3. Das Konzept ist in der Planungsphase. Solange das Parlament die entsprechenden Entscheide nicht getroffen bzw. Mittel nicht freigegeben hat, werden keine Umsetzungsmassnahmen durchgeführt und somit auch keine Präjudizien geschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Beschlüsse der Verwaltungsdelegation sowie der Ablauf der Entscheidfindung betreffend "Ausquartieren der Journalistinnen und Journalisten" aus dem Parlamentsgebäude haben die Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten aufgeschreckt. Sie sind laut Kommuniqué vom 13. Dezember 2000 nicht einverstanden. Zu Recht.</p><p>Der freie Journalismus - wozu auch gute Arbeitsbedingungen gehören - ist ein Eckpfeiler einer freien Gesellschaft und unserer Demokratie. Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen ein vitales Interesse daran haben, dass alle Medien gute Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgabe haben. Dazu gehört in unserem Falle die Nähe zum Parlament. </p><p>Ich bitte die Verwaltungsdelegation, aber auch den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist es im Interesse unserer Demokratie, der Information und des Parlamentes, wenn die Arbeit der Medien ungebührlich behindert wird?</p><p>2. Ist die Verwaltungsdelegation bereit, auf ihre Entscheide zurückzukommen bzw. diese Angelegenheit dem Parlament zum Entscheid vorzulegen?</p><p>3. Kann man in der Zwischenzeit davon ausgehen, dass keine Präjudizien geschaffen werden?</p>
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