Förderung der Prävention von Elementarschäden im Versicherungsaufsichtsgesetz

ShortId
00.3722
Id
20003722
Updated
25.06.2025 01:46
Language
de
Title
Förderung der Prävention von Elementarschäden im Versicherungsaufsichtsgesetz
AdditionalIndexing
24;52;Elementarschadenversicherung;Brandbekämpfung;Katastrophe;Versicherungsaufsicht
1
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L05K1110010201, Elementarschadenversicherung
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L04K06010402, Brandbekämpfung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 38a VAG ist die Deckung der Elementarschäden in die Feuerversicherung einzuschliessen. Damit hat der Gesetzgeber die Versicherung der Feuerschäden und diejenige der Elementarschäden zu einer Einheit verbunden. Diese Regelung hat sich bewährt und ist von grossem öffentlichen Interesse.</p><p>Im Unterschied zu dieser gesetzlichen Verbindung enthält Artikel 48 VAG, der kantonale Regelungen für die Erhebung von Versicherungsbeiträgen an den Brandschutz ermöglicht, keinen analogen Vorbehalt für Beiträge an den Elementarschutz.</p><p>Dank der im VAG zulasten der Versicherungsprämien ermöglichten Brandschutzbeiträge besteht in den Kantonen mit privater Gebäudeversicherung eine gesicherte Finanzierung der Feuerwehr. Das Fehlen einer entsprechenden Beitragsregelung für die Prävention von Elementarschäden ist andererseits ein Grund für den Nachholbedarf, der in diesem Bereich besteht.</p><p>Die ausserordentlichen Schäden aus den Naturereignissen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Massnahmen zur Prävention von Elementarschäden - namentlich in der Ausbildung, Ausrüstung und Organisation der örtlichen Sicherheitsorgane - Unterstützung benötigen. Es wurde festgestellt, dass die kantonalen Monopolgebäudeversicherungen einen grösseren Aufwand für die Prävention leisten als die Privatversicherungen. Es ist deshalb notwendig, dass die Prävention generell im VAG vermehrt gefördert wird.</p><p>In diesem Sinne ersuche in den Bundesrat, die Prävention von Elementarschäden in der Revision des VAG im Sinne dieser Motion zu unterstützen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit der in der Vorbereitung stehenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, damit der Schutz vor Elementarschäden dem Brandschutz gleichgestellt werden kann.</p>
  • Förderung der Prävention von Elementarschäden im Versicherungsaufsichtsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 38a VAG ist die Deckung der Elementarschäden in die Feuerversicherung einzuschliessen. Damit hat der Gesetzgeber die Versicherung der Feuerschäden und diejenige der Elementarschäden zu einer Einheit verbunden. Diese Regelung hat sich bewährt und ist von grossem öffentlichen Interesse.</p><p>Im Unterschied zu dieser gesetzlichen Verbindung enthält Artikel 48 VAG, der kantonale Regelungen für die Erhebung von Versicherungsbeiträgen an den Brandschutz ermöglicht, keinen analogen Vorbehalt für Beiträge an den Elementarschutz.</p><p>Dank der im VAG zulasten der Versicherungsprämien ermöglichten Brandschutzbeiträge besteht in den Kantonen mit privater Gebäudeversicherung eine gesicherte Finanzierung der Feuerwehr. Das Fehlen einer entsprechenden Beitragsregelung für die Prävention von Elementarschäden ist andererseits ein Grund für den Nachholbedarf, der in diesem Bereich besteht.</p><p>Die ausserordentlichen Schäden aus den Naturereignissen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Massnahmen zur Prävention von Elementarschäden - namentlich in der Ausbildung, Ausrüstung und Organisation der örtlichen Sicherheitsorgane - Unterstützung benötigen. Es wurde festgestellt, dass die kantonalen Monopolgebäudeversicherungen einen grösseren Aufwand für die Prävention leisten als die Privatversicherungen. Es ist deshalb notwendig, dass die Prävention generell im VAG vermehrt gefördert wird.</p><p>In diesem Sinne ersuche in den Bundesrat, die Prävention von Elementarschäden in der Revision des VAG im Sinne dieser Motion zu unterstützen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit der in der Vorbereitung stehenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, damit der Schutz vor Elementarschäden dem Brandschutz gleichgestellt werden kann.</p>
    • Förderung der Prävention von Elementarschäden im Versicherungsaufsichtsgesetz

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