Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer auch für Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur in Agglomerationen und Städten

ShortId
00.3727
Id
20003727
Updated
10.04.2024 14:09
Language
de
Title
Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer auch für Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur in Agglomerationen und Städten
AdditionalIndexing
48;Verkehrsinfrastruktur;Mineralölsteuer;Parkplatz;Verkehrsplanung;regionaler Verkehr;Finanzierungsart
1
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L04K18020208, Verkehrsplanung
  • L04K18010215, Parkplatz
  • L05K1109020102, Finanzierungsart
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nationalstrassen- und Hauptstrassennetze werden in absehbarer Zeit fertig erstellt sein. Die sinnvolle Kanalisierung des Verkehrs ist damit erreicht. Die wichtigen Regionen und Zentren unseres Landes sind mit den erwähnten Strassennetzen - von Ausnahmen abgesehen - optimal verbunden.</p><p>Noch nicht zufriedenstellend ausgestaltet sind die Zu- und Wegfahrten in Agglomerationen und Städten sowie die Verkehrsleitung und die Parkraumsituation. Die Finanzierung solcher Infrastruktureinrichtungen bringt für die entsprechenden Gemeinwesen grosse Schwierigkeiten mit sich.</p><p>Wohl können unter Umständen gemäss Artikel 25 MinVG Beiträge gesprochen werden, wenn Verbesserungen der Umweltsituation oder hinsichtlich der Luftreinhaltung erzielt werden können. Nicht alle erforderlichen Massnahmen können aber auf diese Bestimmung gestützt werden. Eine Erweiterung der Grundsatzdefinition wäre nötig, wenn Quartierentlastungsstrassen, Quartierparkings, Verkehrsleitsysteme, Parkleitsysteme usw. mitfinanziert werden sollten.</p><p>Vor dem Hintergrund der ungefähr absehbaren Höhe der Beiträge für die Vollendung und den Unterhalt der Nationalstrassen- und Hauptstrassennetze müssten in Zukunft finanzielle Mittel bereit gestellt werden können, um die erwähnte Erweiterung des Verwendungsgrundsatzes zu ermöglichen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen Wege gefunden werden müssen. So ist die Agglomerationsverkehrsproblematik z. B. auch beim Projekt "Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" sowie bei der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" ein Thema. Daneben hat das zuständige Departement mit Verfügung vom 11. April 2000 eine Expertenkommission eingesetzt, welche Lösungsvorschläge für die Agglomerationsverkehrsproblematik erarbeiten soll. Dabei sollen die hängigen Probleme im Agglomerationsverkehr im Gesamtzusammenhang analysiert werden. Die Vorschläge der Expertenkommission sollen konkrete Massnahmen für die wichtigsten Verkehrsarten (Langsamverkehr, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr) enthalten und auch Fragen der Finanzierung sowie eines allfälligen rechtlichen Handlungsbedarfes aufzeigen.</p><p>Die Expertenkommission wird im Sommer 2001 einen Zwischenbericht vorlegen, welcher auch mit der Botschaft über den neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (geplant auf Herbst 2001) sowie der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" abgestimmt ist.</p><p>Schliesslich ist der Bundesrat zurzeit daran, seine Handlungsmöglichkeiten für eine bessere Berücksichtigung der Probleme und Anliegen der Städte und Agglomerationen in seinen Sachpolitiken abzuklären. Dazu gehören auch Fragen im Zusammenhang mit dem Agglomerationsverkehr. Die mit den Arbeiten betrauten Bundesstellen (das Bundesamt für Raumentwicklung und das Staatssekretariat für Wirtschaft) werden dem Bundesrat dazu bis Ende 2001 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen unterbreiten.</p><p>Für die zukünftige Finanzierung der Investitionen im Agglomerationsverkehr stehen verschiedene Vorschläge zur Diskussion. Dazu gehören beispielsweise ein Zuschlag auf den Mineralölsteuern oder für die zweite Etappe von "Bahn 2000" bestimmte Gelder aus dem FinöV-Fonds. Möglich wären auch Finanzierungen auf der Basis einer Public-Private-Partnership sowie eines Road Pricing. Diese und weitere Vorschläge müssen nun vertieft geprüft werden. Wahrscheinlich ist eine Verfassungsänderung notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die folgende Frage zu beantworten:</p><p>Erachtet er es als sinnvoll, das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) insofern zu ändern, zusätzlich auch Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wie Quartierparkings, Quartierentlastungsstrassen, Verkehrsleitsysteme, Parkleitsysteme usw. mitfinanziert werden könnten?</p>
  • Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer auch für Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur in Agglomerationen und Städten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nationalstrassen- und Hauptstrassennetze werden in absehbarer Zeit fertig erstellt sein. Die sinnvolle Kanalisierung des Verkehrs ist damit erreicht. Die wichtigen Regionen und Zentren unseres Landes sind mit den erwähnten Strassennetzen - von Ausnahmen abgesehen - optimal verbunden.</p><p>Noch nicht zufriedenstellend ausgestaltet sind die Zu- und Wegfahrten in Agglomerationen und Städten sowie die Verkehrsleitung und die Parkraumsituation. Die Finanzierung solcher Infrastruktureinrichtungen bringt für die entsprechenden Gemeinwesen grosse Schwierigkeiten mit sich.</p><p>Wohl können unter Umständen gemäss Artikel 25 MinVG Beiträge gesprochen werden, wenn Verbesserungen der Umweltsituation oder hinsichtlich der Luftreinhaltung erzielt werden können. Nicht alle erforderlichen Massnahmen können aber auf diese Bestimmung gestützt werden. Eine Erweiterung der Grundsatzdefinition wäre nötig, wenn Quartierentlastungsstrassen, Quartierparkings, Verkehrsleitsysteme, Parkleitsysteme usw. mitfinanziert werden sollten.</p><p>Vor dem Hintergrund der ungefähr absehbaren Höhe der Beiträge für die Vollendung und den Unterhalt der Nationalstrassen- und Hauptstrassennetze müssten in Zukunft finanzielle Mittel bereit gestellt werden können, um die erwähnte Erweiterung des Verwendungsgrundsatzes zu ermöglichen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen Wege gefunden werden müssen. So ist die Agglomerationsverkehrsproblematik z. B. auch beim Projekt "Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" sowie bei der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" ein Thema. Daneben hat das zuständige Departement mit Verfügung vom 11. April 2000 eine Expertenkommission eingesetzt, welche Lösungsvorschläge für die Agglomerationsverkehrsproblematik erarbeiten soll. Dabei sollen die hängigen Probleme im Agglomerationsverkehr im Gesamtzusammenhang analysiert werden. Die Vorschläge der Expertenkommission sollen konkrete Massnahmen für die wichtigsten Verkehrsarten (Langsamverkehr, motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr) enthalten und auch Fragen der Finanzierung sowie eines allfälligen rechtlichen Handlungsbedarfes aufzeigen.</p><p>Die Expertenkommission wird im Sommer 2001 einen Zwischenbericht vorlegen, welcher auch mit der Botschaft über den neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (geplant auf Herbst 2001) sowie der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" abgestimmt ist.</p><p>Schliesslich ist der Bundesrat zurzeit daran, seine Handlungsmöglichkeiten für eine bessere Berücksichtigung der Probleme und Anliegen der Städte und Agglomerationen in seinen Sachpolitiken abzuklären. Dazu gehören auch Fragen im Zusammenhang mit dem Agglomerationsverkehr. Die mit den Arbeiten betrauten Bundesstellen (das Bundesamt für Raumentwicklung und das Staatssekretariat für Wirtschaft) werden dem Bundesrat dazu bis Ende 2001 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen unterbreiten.</p><p>Für die zukünftige Finanzierung der Investitionen im Agglomerationsverkehr stehen verschiedene Vorschläge zur Diskussion. Dazu gehören beispielsweise ein Zuschlag auf den Mineralölsteuern oder für die zweite Etappe von "Bahn 2000" bestimmte Gelder aus dem FinöV-Fonds. Möglich wären auch Finanzierungen auf der Basis einer Public-Private-Partnership sowie eines Road Pricing. Diese und weitere Vorschläge müssen nun vertieft geprüft werden. Wahrscheinlich ist eine Verfassungsänderung notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die folgende Frage zu beantworten:</p><p>Erachtet er es als sinnvoll, das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) insofern zu ändern, zusätzlich auch Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wie Quartierparkings, Quartierentlastungsstrassen, Verkehrsleitsysteme, Parkleitsysteme usw. mitfinanziert werden könnten?</p>
    • Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer auch für Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur in Agglomerationen und Städten

Back to List