Kompetenzen der Comcom und Stellung des Bakom überprüfen
- ShortId
-
00.3732
- Id
-
20003732
- Updated
-
10.04.2024 10:35
- Language
-
de
- Title
-
Kompetenzen der Comcom und Stellung des Bakom überprüfen
- AdditionalIndexing
-
34;Eidgenössische Kommunikationskommission;Kompetenzregelung;Mobiltelefon;Konzession
- 1
-
- L04K08040709, Eidgenössische Kommunikationskommission
- L05K0806010103, Konzession
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L03K080704, Kompetenzregelung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Vergabe der vier UMTS-Konzessionen erfolgte im Auktionsverfahren. Die Spielregeln und die Rahmenbedingungen wurden von der Comcom festgelegt und vom Bakom für die Comcom vorbereitet. Die Comcom agierte in der Sache nach Einschätzung von Auktionsspezialisten unprofessionell und ohne den Besonderheiten und der Dynamik des Marktes genügend Rechnung zu tragen.</p><p>Die Marktentwicklung und das Verhalten der Anbieterinnen (Absprachen, Unternehmenszusammenschlüsse) führten zu der absehbaren Situation, dass zum Schluss nur vier Anbieterinnen für die vier zu vergebenden Konzessionen der dritten Mobilfunkgeneration verblieben. Die mit dem Stopp der Auktion eröffnete Chance zu einer Neuüberprüfung der Auktionsbedingungen und dabei insbesondere des Mindestgebotspreises wurde - obwohl rechtlich möglich - nicht genutzt. Die vier UMTS-Konzessionen wurden praktisch zum Einstiegspreis - drei Konzessionen zu 50 Millionen Franken und eine Konzession zu 55 Millionen Franken - vergeben. Das ist im Vergleich zum Ausland und zur Bedeutung des schweizerischen Telekommunikationsmarktes ein Verscherbelungspreis.</p><p>Pro Kopf der Bevölkerung ergab dies einen Erlös von knapp 28 Franken im Vergleich zu 963 Franken in Deutschland, 950 Franken in Grossbritannien, 314 Franken in Italien, 254 Franken in Holland und 131 Franken in Österreich. Damit entgehen dem Bund bzw. den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern wesentliche Mittel, ohne dass den Konsumentinnen und Konsumenten und dem schweizerischen Telekommunikationsmarkt Preisvorteile gesichert sind.</p><p>Die Modalitäten des Verfahrens haben aufgezeigt, dass die wesentlichen Entscheide im Rahmen einer Konzessionsvergabe in die Kompetenz einer Behörde gehören, die auch politische Verantwortung trägt, und nicht in eine Kommission, die fernab der politischen Realitäten agiert.</p><p>Das Verfahren hat auch gezeigt, dass Rolle und Stellung des Bakom geklärt werden müssen. Das Bakom war im Verfahren zum einen vorbereitendes Organ der Comcom. Zum anderen ist das Bundesamt den politischen Behörden (Bundesrat, Parlament) gegenüber verantwortlich. Diese Vermischung der Rollen bedarf einer Klärung.</p>
- <p>Der Bundesrat hat zum Vergabeverfahren Untersuchungen durchgeführt. Das UVEK hat die Comcom aufgefordert, einen Bericht über den Ablauf der Vergabe der UMTS-Konzessionen, insbesondere über das finanzielle Ergebnis, zu erstatten. Parallel dazu hat das UVEK eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt und sie beauftragt, die Kompetenzverteilung zwischen Bundesrat und Comcom auf Verordnungsstufe zu überprüfen. Die Comcom hat dem UVEK den verlangten Bericht am 30. März 2001 vorgelegt. Zudem liegen je ein Bericht des Bakom vom 23. Februar 2001 an das UVEK und an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vor. In seinem Schreiben vom 8. Mai 2001 an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ist der Departementsvorsteher des UVEK zum Schluss gelangt, dass die Comcom den UMTS-Entscheid professionell vorbereitet und im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen und ihres Ermessens korrekt getroffen hat. Die Finanzdelegation ist in ihrem Bericht vom 14. Mai 2001 im Wesentlichen zu den gleichen Schlüssen gelangt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltenden Kompetenzregelungen grundsätzlich beibehalten werden sollen. Allerdings soll dem Bundesrat die Befugnis erteilt werden, gewisse Vorgaben finanzieller Natur machen zu können. Die entsprechende Verordnungsänderung wird ihm noch im Verlaufe dieses Jahres vorgelegt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Kompetenzen der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) zu überprüfen und neu zu regeln. Ebenfalls in die Evaluation mit einzubeziehen ist die Stellung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).</p><p>Im Rahmen dieser Überprüfung ist insbesondere die Verordnung über Fernmeldedienste dahingehend zu ändern, dass politisch wesentliche Entscheide im Rahmen von Konzessionsvergaben nicht mehr von der Comcom, sondern vom Bundesrat als politisch verantwortlicher Behörde gefällt werden. Dazu gehört insbesondere der Entscheid, ob eine Konzession aufgrund eines Kriterienwettbewerbes oder einer Auktion vergeben wird. Im Falle eines Kriterienwettbewerbes sind die wesentlichen zu erfüllenden Kriterien vom Bundesrat festzulegen. Im Falle einer Auktion sind die Rahmenbedingungen und die wesentlichen Inhalte ebenfalls vom Bundesrat zu bestimmen.</p>
- Kompetenzen der Comcom und Stellung des Bakom überprüfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Vergabe der vier UMTS-Konzessionen erfolgte im Auktionsverfahren. Die Spielregeln und die Rahmenbedingungen wurden von der Comcom festgelegt und vom Bakom für die Comcom vorbereitet. Die Comcom agierte in der Sache nach Einschätzung von Auktionsspezialisten unprofessionell und ohne den Besonderheiten und der Dynamik des Marktes genügend Rechnung zu tragen.</p><p>Die Marktentwicklung und das Verhalten der Anbieterinnen (Absprachen, Unternehmenszusammenschlüsse) führten zu der absehbaren Situation, dass zum Schluss nur vier Anbieterinnen für die vier zu vergebenden Konzessionen der dritten Mobilfunkgeneration verblieben. Die mit dem Stopp der Auktion eröffnete Chance zu einer Neuüberprüfung der Auktionsbedingungen und dabei insbesondere des Mindestgebotspreises wurde - obwohl rechtlich möglich - nicht genutzt. Die vier UMTS-Konzessionen wurden praktisch zum Einstiegspreis - drei Konzessionen zu 50 Millionen Franken und eine Konzession zu 55 Millionen Franken - vergeben. Das ist im Vergleich zum Ausland und zur Bedeutung des schweizerischen Telekommunikationsmarktes ein Verscherbelungspreis.</p><p>Pro Kopf der Bevölkerung ergab dies einen Erlös von knapp 28 Franken im Vergleich zu 963 Franken in Deutschland, 950 Franken in Grossbritannien, 314 Franken in Italien, 254 Franken in Holland und 131 Franken in Österreich. Damit entgehen dem Bund bzw. den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern wesentliche Mittel, ohne dass den Konsumentinnen und Konsumenten und dem schweizerischen Telekommunikationsmarkt Preisvorteile gesichert sind.</p><p>Die Modalitäten des Verfahrens haben aufgezeigt, dass die wesentlichen Entscheide im Rahmen einer Konzessionsvergabe in die Kompetenz einer Behörde gehören, die auch politische Verantwortung trägt, und nicht in eine Kommission, die fernab der politischen Realitäten agiert.</p><p>Das Verfahren hat auch gezeigt, dass Rolle und Stellung des Bakom geklärt werden müssen. Das Bakom war im Verfahren zum einen vorbereitendes Organ der Comcom. Zum anderen ist das Bundesamt den politischen Behörden (Bundesrat, Parlament) gegenüber verantwortlich. Diese Vermischung der Rollen bedarf einer Klärung.</p>
- <p>Der Bundesrat hat zum Vergabeverfahren Untersuchungen durchgeführt. Das UVEK hat die Comcom aufgefordert, einen Bericht über den Ablauf der Vergabe der UMTS-Konzessionen, insbesondere über das finanzielle Ergebnis, zu erstatten. Parallel dazu hat das UVEK eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt und sie beauftragt, die Kompetenzverteilung zwischen Bundesrat und Comcom auf Verordnungsstufe zu überprüfen. Die Comcom hat dem UVEK den verlangten Bericht am 30. März 2001 vorgelegt. Zudem liegen je ein Bericht des Bakom vom 23. Februar 2001 an das UVEK und an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vor. In seinem Schreiben vom 8. Mai 2001 an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ist der Departementsvorsteher des UVEK zum Schluss gelangt, dass die Comcom den UMTS-Entscheid professionell vorbereitet und im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen und ihres Ermessens korrekt getroffen hat. Die Finanzdelegation ist in ihrem Bericht vom 14. Mai 2001 im Wesentlichen zu den gleichen Schlüssen gelangt.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltenden Kompetenzregelungen grundsätzlich beibehalten werden sollen. Allerdings soll dem Bundesrat die Befugnis erteilt werden, gewisse Vorgaben finanzieller Natur machen zu können. Die entsprechende Verordnungsänderung wird ihm noch im Verlaufe dieses Jahres vorgelegt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Kompetenzen der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) zu überprüfen und neu zu regeln. Ebenfalls in die Evaluation mit einzubeziehen ist die Stellung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).</p><p>Im Rahmen dieser Überprüfung ist insbesondere die Verordnung über Fernmeldedienste dahingehend zu ändern, dass politisch wesentliche Entscheide im Rahmen von Konzessionsvergaben nicht mehr von der Comcom, sondern vom Bundesrat als politisch verantwortlicher Behörde gefällt werden. Dazu gehört insbesondere der Entscheid, ob eine Konzession aufgrund eines Kriterienwettbewerbes oder einer Auktion vergeben wird. Im Falle eines Kriterienwettbewerbes sind die wesentlichen zu erfüllenden Kriterien vom Bundesrat festzulegen. Im Falle einer Auktion sind die Rahmenbedingungen und die wesentlichen Inhalte ebenfalls vom Bundesrat zu bestimmen.</p>
- Kompetenzen der Comcom und Stellung des Bakom überprüfen
Back to List