Förderung von Energie Schweiz. Rahmenkredit

ShortId
00.3735
Id
20003735
Updated
10.04.2024 14:43
Language
de
Title
Förderung von Energie Schweiz. Rahmenkredit
AdditionalIndexing
66;Energiepolitik (speziell);sanfte Energie;Minergie;Energieverbrauch;Energieprogramm;erneuerbare Energie;Rahmenkredit
1
  • L03K170101, Energiepolitik (speziell)
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L02K1705, sanfte Energie
  • L04K17010110, Energieprogramm
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L05K1701010702, Minergie
  • L04K11020305, Rahmenkredit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>- Im Jahre 1999 sind Zusatzkredite des Bundes für die erneuerbaren Energien abgelehnt worden, weil beachtliche Einkünfte aus den Energieabgaben erwartet wurden. Nachdem die Einführung der Energieabgabe von einer kleinen Mehrheit abgelehnt worden ist, stellen wir fest, dass die Ziele des Bundes bei weitem nicht erreicht sind: Im Bereich des rationellen Energieverbrauches gehen von der Primärenergie bis zum eigentlichen Verbrauch 58,5 Prozent der Energie verloren. Zudem machen die einheimischen Energien am Gesamtverbrauch lediglich einen Anteil von 15 Prozent aus.</p><p>- 1990 aber haben 71 Prozent der Schweizer Bevölkerung dem Bund den Auftrag erteilt, die Nutzung einheimischer erneuerbarer Energien zu fördern und für einen rationellen Energieverbrauch zu sorgen.</p><p>- Am 24. September 2000 gab es 46,6 Prozent Jastimmen für die Förderabgabe (450 Millionen Franken im Jahr).</p><p>- Als Beitrag an die Klimaschutzziele (10 Prozent weniger CO2-Ausstoss bis zum Jahre 2010 im Vergleich zu 1990) sollen die CO2-Abgabe sowie, insbesondere bei den Gebäuden in der Schweiz, die 60 Prozent Energieverlust verringert werden.</p><p>- Hinsichtlich der energetischen Nutzung von Holz und der Technologie zur Nutzung von Biomasse ist es wichtig, dass bei den Holzfeuerungsanlagen von weniger als 100 Kilowatt der technische Durchbruch erzielt wird. Diese Technologien sind von grosser Bedeutung für den Wohnsektor, den Dienstleistungssektor und die KMU. Es gibt aber noch Probleme im Zusammenhang mit den Emissionsgrenzwerten.</p><p>- Die Entwicklung und der Einsatz neuer Techniken wie die Holzwärme-Kraft-Koppelung sollen gefördert werden. Diese Anlagen mussten bis jetzt aus Italien eingeführt werden (vgl. Waffenplatz Bière/VD).</p><p>- Die Förderung der Technologien ist aber nur wirkungsvoll, wenn über mehrere Jahre konstant Mittel dafür bereitgestellt werden; andernfalls besteht grosse Gefahr, dass diese Investitionen sinnlos gewesen sind.</p><p>- Beitrag der Schweiz an den Klimaschutz zur Verringerung der CO2-Emissionen (1960: 18 Millionen Tonnen; 1999: 45 Millionen Tonnen)</p>
  • <p>Der Vorstoss verlangt zusätzliche Fördermittel im Energiebereich von insgesamt 400 Millionen Franken für die kommenden vier Jahre (Rahmenkredit). Diese sollen die bereits im Finanzplan vorgesehenen rund 220 Millionen Franken ergänzen.</p><p>Gegen eine Überweisung der Motion sprechen die folgenden Gründe:</p><p>- Volk und Stände haben am 24. September 2000 die Energievorlagen abgelehnt. Diese Entscheide gilt es zu respektieren.</p><p>- Das Parlament hat in der Wintersession 2000 in den Kommissionen eingebrachte Anträge auf Erhöhungen der für die Energieförderung bestimmten Rubriken im Gesamtbetrag von 35 Millionen Franken abgelehnt. (Ausnahme: 5 Millionen Franken für Bundesbauten). In der Diskussion wurde u. a. auf das Resultat der Volksabstimmung vom 24. September 2000 Bezug genommen. </p><p>- Am 6. März 2001 hat der Nationalrat die Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" mit 119 zu 50 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. </p><p>Diese Initiative betrifft zwar nicht die Energieförderung, sondern die Energiebesteuerung. Trotzdem war auch bei diesem Entscheid des Nationalrates massgebend, dass man den am 24. September 2000 geäusserten Volkswillen nicht kurze Zeit später wieder infrage stellen kann.</p><p>- Das am 17. Januar 2001 durch den Bundesrat verabschiedete Programm Energie Schweiz basiert auf einem finanziellen Rahmen von 55 Millionen Franken pro Jahr. Schon aus grundsätzlichen Überlegungen will der Bundesrat nicht wenige Wochen später einen gegenläufigen Entscheid fällen.</p><p>- Ausschlaggebend für die Limitierung der finanziellen Mittel von Energie Schweiz war die Überlegung, dass CO2-Ziele nur mit einer Kombination von verschiedenen Massnahmen (freiwillige Massnahmen, Vorschriften und Anreize) erreicht werden können. Sofern die freiwillige Ebene nicht genügend greift, soll die Hauptlast in diesem Instrumentarium durch die CO2-Abgabe und durch verschärfte Vorschriften getragen werden. Finanzielle Förderung hat in Energie Schweiz ihren Platz, ist aber innerhalb der oben erwähnten 55 Millionen Franken pro Jahr abzuwickeln (was dem bisherigen Niveau von "Energie 2000" entspricht).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Förderung von Energie Schweiz: Rahmenkredit zur Umsetzung von Artikel 89 der Bundesverfassung ab 2002: 100 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Rahmenkredit für vier Jahre vorzulegen, der folgende Elemente berücksichtigt:</p><p>1. Verwendung der Mittel (direkte und indirekte Förderung)</p><p>- rationeller Energieverbrauch, z. B. durch den Minergie-Standard und unter Berücksichtigung des neuesten Standes der technischen Entwicklung (Solarpreis) bei der Errichtung und Sanierung öffentlicher und privater Gebäude;</p><p>- erneuerbare Energien, u. a. die energetische Nutzung von Holz und anderer Biomasse, Solarenergie, Umgebungswärme, Erdwärme und Wind;</p><p>- Förderung der besten Produkte von "Energie 2000", einschliesslich Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung, Qualitätssicherung, Methoden der energetischen Diagnose.</p><p>2. Vorgehen und Ausführung</p><p>Im Rahmen von Energie Schweiz nach dem Modell "Energie 2000" als Programm von nationaler Bedeutung:</p><p>- freiwillige Massnahmen und indirekte Massnahmen durch die Verstärkung der bisherigen Aktivitäten;</p><p>- Programm der direkten Förderung (insbesondere Minergie und erneuerbare Energien) nach dem Modell des Investitionsprogramms "Energie 2000" (1997-1999) sowie Globalbeiträge an die Kantone;</p><p>- Musterprogramm des Bundes für seine Gebäude usw. (in diesem Bereich hatte der Bundesrat zugunsten des Programms "Energie 2000" für fünf Jahre 500 Millionen Franken vorgesehen: 324 Millionen Franken wurden in zehn Jahren ausgegeben).</p><p>3. Rechtliche Form: Rahmenkredit (auch für Forschungs- und Entwicklungskredite)</p><p>- direkte Förderung, einschliesslich Globalbeiträge, Forschung;</p><p>- indirekte Förderung: Information, Aus- und Weiterbildung, Führung, Qualitätssicherung für Schweizer Technologien, die in Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung stehen, sowie Pilotprojekte für die ökologische Sanierung der Wasserkraft; </p><p>- bisherige Kredite: 55 Millionen Franken pro Jahr; für vier Jahre: etwa 220 Millionen Franken;</p><p>- Zusatzkredite: 100 Millionen Franken pro Jahr; für vier Jahre: etwa 400 Millionen Franken. Total Rahmenkredit: für vier Jahre: 620 Millionen Franken (wovon 30 Millionen Franken pro Jahr, d. h. 120 Millionen Franken in vier Jahren, für Musterprojekte des Bundes).</p>
  • Förderung von Energie Schweiz. Rahmenkredit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Im Jahre 1999 sind Zusatzkredite des Bundes für die erneuerbaren Energien abgelehnt worden, weil beachtliche Einkünfte aus den Energieabgaben erwartet wurden. Nachdem die Einführung der Energieabgabe von einer kleinen Mehrheit abgelehnt worden ist, stellen wir fest, dass die Ziele des Bundes bei weitem nicht erreicht sind: Im Bereich des rationellen Energieverbrauches gehen von der Primärenergie bis zum eigentlichen Verbrauch 58,5 Prozent der Energie verloren. Zudem machen die einheimischen Energien am Gesamtverbrauch lediglich einen Anteil von 15 Prozent aus.</p><p>- 1990 aber haben 71 Prozent der Schweizer Bevölkerung dem Bund den Auftrag erteilt, die Nutzung einheimischer erneuerbarer Energien zu fördern und für einen rationellen Energieverbrauch zu sorgen.</p><p>- Am 24. September 2000 gab es 46,6 Prozent Jastimmen für die Förderabgabe (450 Millionen Franken im Jahr).</p><p>- Als Beitrag an die Klimaschutzziele (10 Prozent weniger CO2-Ausstoss bis zum Jahre 2010 im Vergleich zu 1990) sollen die CO2-Abgabe sowie, insbesondere bei den Gebäuden in der Schweiz, die 60 Prozent Energieverlust verringert werden.</p><p>- Hinsichtlich der energetischen Nutzung von Holz und der Technologie zur Nutzung von Biomasse ist es wichtig, dass bei den Holzfeuerungsanlagen von weniger als 100 Kilowatt der technische Durchbruch erzielt wird. Diese Technologien sind von grosser Bedeutung für den Wohnsektor, den Dienstleistungssektor und die KMU. Es gibt aber noch Probleme im Zusammenhang mit den Emissionsgrenzwerten.</p><p>- Die Entwicklung und der Einsatz neuer Techniken wie die Holzwärme-Kraft-Koppelung sollen gefördert werden. Diese Anlagen mussten bis jetzt aus Italien eingeführt werden (vgl. Waffenplatz Bière/VD).</p><p>- Die Förderung der Technologien ist aber nur wirkungsvoll, wenn über mehrere Jahre konstant Mittel dafür bereitgestellt werden; andernfalls besteht grosse Gefahr, dass diese Investitionen sinnlos gewesen sind.</p><p>- Beitrag der Schweiz an den Klimaschutz zur Verringerung der CO2-Emissionen (1960: 18 Millionen Tonnen; 1999: 45 Millionen Tonnen)</p>
    • <p>Der Vorstoss verlangt zusätzliche Fördermittel im Energiebereich von insgesamt 400 Millionen Franken für die kommenden vier Jahre (Rahmenkredit). Diese sollen die bereits im Finanzplan vorgesehenen rund 220 Millionen Franken ergänzen.</p><p>Gegen eine Überweisung der Motion sprechen die folgenden Gründe:</p><p>- Volk und Stände haben am 24. September 2000 die Energievorlagen abgelehnt. Diese Entscheide gilt es zu respektieren.</p><p>- Das Parlament hat in der Wintersession 2000 in den Kommissionen eingebrachte Anträge auf Erhöhungen der für die Energieförderung bestimmten Rubriken im Gesamtbetrag von 35 Millionen Franken abgelehnt. (Ausnahme: 5 Millionen Franken für Bundesbauten). In der Diskussion wurde u. a. auf das Resultat der Volksabstimmung vom 24. September 2000 Bezug genommen. </p><p>- Am 6. März 2001 hat der Nationalrat die Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" mit 119 zu 50 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. </p><p>Diese Initiative betrifft zwar nicht die Energieförderung, sondern die Energiebesteuerung. Trotzdem war auch bei diesem Entscheid des Nationalrates massgebend, dass man den am 24. September 2000 geäusserten Volkswillen nicht kurze Zeit später wieder infrage stellen kann.</p><p>- Das am 17. Januar 2001 durch den Bundesrat verabschiedete Programm Energie Schweiz basiert auf einem finanziellen Rahmen von 55 Millionen Franken pro Jahr. Schon aus grundsätzlichen Überlegungen will der Bundesrat nicht wenige Wochen später einen gegenläufigen Entscheid fällen.</p><p>- Ausschlaggebend für die Limitierung der finanziellen Mittel von Energie Schweiz war die Überlegung, dass CO2-Ziele nur mit einer Kombination von verschiedenen Massnahmen (freiwillige Massnahmen, Vorschriften und Anreize) erreicht werden können. Sofern die freiwillige Ebene nicht genügend greift, soll die Hauptlast in diesem Instrumentarium durch die CO2-Abgabe und durch verschärfte Vorschriften getragen werden. Finanzielle Förderung hat in Energie Schweiz ihren Platz, ist aber innerhalb der oben erwähnten 55 Millionen Franken pro Jahr abzuwickeln (was dem bisherigen Niveau von "Energie 2000" entspricht).</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Förderung von Energie Schweiz: Rahmenkredit zur Umsetzung von Artikel 89 der Bundesverfassung ab 2002: 100 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Rahmenkredit für vier Jahre vorzulegen, der folgende Elemente berücksichtigt:</p><p>1. Verwendung der Mittel (direkte und indirekte Förderung)</p><p>- rationeller Energieverbrauch, z. B. durch den Minergie-Standard und unter Berücksichtigung des neuesten Standes der technischen Entwicklung (Solarpreis) bei der Errichtung und Sanierung öffentlicher und privater Gebäude;</p><p>- erneuerbare Energien, u. a. die energetische Nutzung von Holz und anderer Biomasse, Solarenergie, Umgebungswärme, Erdwärme und Wind;</p><p>- Förderung der besten Produkte von "Energie 2000", einschliesslich Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung, Qualitätssicherung, Methoden der energetischen Diagnose.</p><p>2. Vorgehen und Ausführung</p><p>Im Rahmen von Energie Schweiz nach dem Modell "Energie 2000" als Programm von nationaler Bedeutung:</p><p>- freiwillige Massnahmen und indirekte Massnahmen durch die Verstärkung der bisherigen Aktivitäten;</p><p>- Programm der direkten Förderung (insbesondere Minergie und erneuerbare Energien) nach dem Modell des Investitionsprogramms "Energie 2000" (1997-1999) sowie Globalbeiträge an die Kantone;</p><p>- Musterprogramm des Bundes für seine Gebäude usw. (in diesem Bereich hatte der Bundesrat zugunsten des Programms "Energie 2000" für fünf Jahre 500 Millionen Franken vorgesehen: 324 Millionen Franken wurden in zehn Jahren ausgegeben).</p><p>3. Rechtliche Form: Rahmenkredit (auch für Forschungs- und Entwicklungskredite)</p><p>- direkte Förderung, einschliesslich Globalbeiträge, Forschung;</p><p>- indirekte Förderung: Information, Aus- und Weiterbildung, Führung, Qualitätssicherung für Schweizer Technologien, die in Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung stehen, sowie Pilotprojekte für die ökologische Sanierung der Wasserkraft; </p><p>- bisherige Kredite: 55 Millionen Franken pro Jahr; für vier Jahre: etwa 220 Millionen Franken;</p><p>- Zusatzkredite: 100 Millionen Franken pro Jahr; für vier Jahre: etwa 400 Millionen Franken. Total Rahmenkredit: für vier Jahre: 620 Millionen Franken (wovon 30 Millionen Franken pro Jahr, d. h. 120 Millionen Franken in vier Jahren, für Musterprojekte des Bundes).</p>
    • Förderung von Energie Schweiz. Rahmenkredit

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