Erhöhung der Steuern auf Spirituosen
- ShortId
-
00.3737
- Id
-
20003737
- Updated
-
10.04.2024 12:50
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Steuern auf Spirituosen
- AdditionalIndexing
-
24;28;2841;Suchtprävention;Alkoholkonsum;Alkoholsteuer;Alkoholismus
- 1
-
- L04K11070101, Alkoholsteuer
- L05K0101020101, Alkoholismus
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L07K14020101010101, Alkoholkonsum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei den Gatt-Verhandlungen hatte sich die Schweiz verpflichtet, die höhere steuerliche Belastung von importierten Spirituosen zu beseitigen. Bis Ende Juni 1999 wurden die in der Schweiz hergestellten Spirituosen mit 26 Franken je Liter 100 Volumenprozente Alkohol besteuert. Die importierten Spirituosen wurden nach Bruttogewicht belastet. Die durchschnittliche Alkoholsteuerbelastung der in der Schweiz verkauften Spirituosen betrug Fr. 34.50 je Liter 100 Volumenprozente.</p><p>Die eidgenössischen Räte änderten am 4. Oktober 1996 Artikel 22 Absatz 1 des Bundesbeschlusses über die gebrannten Wasser wie folgt: "Der Bundesrat legt den Steuersatz nach Anhörung der Beteiligten fest. Er berücksichtigt dabei insbesondere die in den Nachbarländern geltenden Steuersätze." Trotz der in der Vernehmlassung im Jahre 1998 geäusserten Einwände legte der Bundesrat in Artikel 23 der Alkoholverordnung den einheitlichen Steuersatz ab 1. Juli 1999 auf lediglich 29 Franken je Liter reinen Alkohols fest.</p><p>Folglich verbilligten sich die importierten Spirituosen so wesentlich, dass der Konsum von hochgradigen Alkoholika kurzfristig um beinahe 25 Prozent zunahm. Um die Auswirkungen auf den Alkoholkonsum zu untersuchen, gab die Eidgenössische Alkoholverwaltung eine repräsentative Begleitforschung in Auftrag. Die Studie, die von der schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme in Lausanne betreut wurde, stellte diese Entwicklung im Frühjahr 2000 fest. Ein deutlicher Mehrkonsum war insbesondere bei jungen Erwachsenen und wiederum in erster Linie bei Männern feststellbar. Eine klarere Auswertung und Würdigung der Resultate ist nach Durchführung der dritten Erhebungswelle auf Anfang des Jahres 2001 angekündigt. Aus diesem Grunde ist dieser Vorstoss am Ende der Wintersession 2000 eingereicht worden.</p><p>Die Erfahrungen zeigen, dass die verbilligten ausländischen Spirituosen zu einer unerwünschten Zunahme des Konsums bei jungen Menschen führen. Mit dem Ziel der Verminderung des Konsums und nicht mit dem Ziel vermehrter Steuereinnahmen ist eine markante Anhebung der Steuer sehr wesentlich.</p>
- <p>Auf den 1. Juli 1999 wurde bei der Spirituosensteuer ein Einheitssatz eingeführt. Die Steuern auf importierten Spirituosen wurden gesenkt, jene auf inländischen erhöht. Diese Veränderungen im Spirituosenmarkt betreffen neben dem Konsum auch die Struktur der Produktion und des Importes sowie des Handels. Die betreffenden, teils erheblichen Umschichtungen sind noch nicht abgeschlossen, und vor allem ist deren Nachhaltigkeit ungewiss. Die Auswirkungen auf den Konsum werden mit einer wissenschaftlichen Begleitstudie untersucht. Diese läuft noch einige Zeit, denn es wird eine weitere Befragungswelle durchgeführt. Es wäre verfrüht, Steuerungsmassnahmen beim Konsum zu ergreifen, bevor zuverlässige Grundlagen über die Wirkungen des Einheitssatzes vorliegen. Das wird nicht vor Mitte 2002 der Fall sein. Zu jenem Zeitpunkt werden dann auch zuverlässige Unterlagen über Produktion, Import und Handelsvorräte an Spirituosen vorhanden sein. Wenn die Untersuchung aller Elemente tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Steuern und Konsum ergeben sollte, werden Massnahmen zu prüfen sein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, durch Änderung von Artikel 23 der Verordnung zum Alkohol- und zum Hausbrennereigesetz (Alkoholverordnung) den Steuersatz von Spirituosen mit dem Ziel der Konsumverminderung deutlich zu erhöhen.</p>
- Erhöhung der Steuern auf Spirituosen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei den Gatt-Verhandlungen hatte sich die Schweiz verpflichtet, die höhere steuerliche Belastung von importierten Spirituosen zu beseitigen. Bis Ende Juni 1999 wurden die in der Schweiz hergestellten Spirituosen mit 26 Franken je Liter 100 Volumenprozente Alkohol besteuert. Die importierten Spirituosen wurden nach Bruttogewicht belastet. Die durchschnittliche Alkoholsteuerbelastung der in der Schweiz verkauften Spirituosen betrug Fr. 34.50 je Liter 100 Volumenprozente.</p><p>Die eidgenössischen Räte änderten am 4. Oktober 1996 Artikel 22 Absatz 1 des Bundesbeschlusses über die gebrannten Wasser wie folgt: "Der Bundesrat legt den Steuersatz nach Anhörung der Beteiligten fest. Er berücksichtigt dabei insbesondere die in den Nachbarländern geltenden Steuersätze." Trotz der in der Vernehmlassung im Jahre 1998 geäusserten Einwände legte der Bundesrat in Artikel 23 der Alkoholverordnung den einheitlichen Steuersatz ab 1. Juli 1999 auf lediglich 29 Franken je Liter reinen Alkohols fest.</p><p>Folglich verbilligten sich die importierten Spirituosen so wesentlich, dass der Konsum von hochgradigen Alkoholika kurzfristig um beinahe 25 Prozent zunahm. Um die Auswirkungen auf den Alkoholkonsum zu untersuchen, gab die Eidgenössische Alkoholverwaltung eine repräsentative Begleitforschung in Auftrag. Die Studie, die von der schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme in Lausanne betreut wurde, stellte diese Entwicklung im Frühjahr 2000 fest. Ein deutlicher Mehrkonsum war insbesondere bei jungen Erwachsenen und wiederum in erster Linie bei Männern feststellbar. Eine klarere Auswertung und Würdigung der Resultate ist nach Durchführung der dritten Erhebungswelle auf Anfang des Jahres 2001 angekündigt. Aus diesem Grunde ist dieser Vorstoss am Ende der Wintersession 2000 eingereicht worden.</p><p>Die Erfahrungen zeigen, dass die verbilligten ausländischen Spirituosen zu einer unerwünschten Zunahme des Konsums bei jungen Menschen führen. Mit dem Ziel der Verminderung des Konsums und nicht mit dem Ziel vermehrter Steuereinnahmen ist eine markante Anhebung der Steuer sehr wesentlich.</p>
- <p>Auf den 1. Juli 1999 wurde bei der Spirituosensteuer ein Einheitssatz eingeführt. Die Steuern auf importierten Spirituosen wurden gesenkt, jene auf inländischen erhöht. Diese Veränderungen im Spirituosenmarkt betreffen neben dem Konsum auch die Struktur der Produktion und des Importes sowie des Handels. Die betreffenden, teils erheblichen Umschichtungen sind noch nicht abgeschlossen, und vor allem ist deren Nachhaltigkeit ungewiss. Die Auswirkungen auf den Konsum werden mit einer wissenschaftlichen Begleitstudie untersucht. Diese läuft noch einige Zeit, denn es wird eine weitere Befragungswelle durchgeführt. Es wäre verfrüht, Steuerungsmassnahmen beim Konsum zu ergreifen, bevor zuverlässige Grundlagen über die Wirkungen des Einheitssatzes vorliegen. Das wird nicht vor Mitte 2002 der Fall sein. Zu jenem Zeitpunkt werden dann auch zuverlässige Unterlagen über Produktion, Import und Handelsvorräte an Spirituosen vorhanden sein. Wenn die Untersuchung aller Elemente tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Steuern und Konsum ergeben sollte, werden Massnahmen zu prüfen sein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, durch Änderung von Artikel 23 der Verordnung zum Alkohol- und zum Hausbrennereigesetz (Alkoholverordnung) den Steuersatz von Spirituosen mit dem Ziel der Konsumverminderung deutlich zu erhöhen.</p>
- Erhöhung der Steuern auf Spirituosen
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