Neuer Finanzausgleich

ShortId
00.3738
Id
20003738
Updated
10.04.2024 13:58
Language
de
Title
Neuer Finanzausgleich
AdditionalIndexing
24;Steuersenkung;regionales Gefälle;Steuerausweichung;Kanton;Finanzausgleich;Steuerbelastung
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L05K0704030202, regionales Gefälle
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist ein staats- und finanzpolitisch wichtiges, aber auch sehr komplexes Vorhaben; dessen Realisierung braucht Zeit.</p><p>In der NFA ist der vom Interpellanten angesprochene Finanzausgleich im engeren Sinn Bestandteil eines ganzen Massnahmenbündels. Die weiteren Hauptelemente der NFA sind die Aufgabenentflechtung, die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich und die Optimierung des Aufgabenverbundes Bund/Kantone. Es wäre politisch schwierig und problematisch, ein einzelnes Element eines untrennbaren Ganzen vorzeitig herauszubrechen und einseitig voranzutreiben. Sachlich wäre es zudem kaum zu rechtfertigen, mehr Geld in ein Ausgleichssystem zu stecken, das unbestritten klare Mängel aufweist. Durch eine zwischenzeitliche substanzielle Verstärkung des heutigen Finanzausgleiches - beispielsweise durch eine Erhöhung der Finanzausgleichs- zulasten der Aufkommensquote beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer - würde zudem der spätere Übergang vom heutigen zum neuen System weiter erschwert; bei einzelnen Kantonen müssten die finanziellen Verwerfungen noch höher ausfallen als heute schon absehbar. Die Kantone haben denn auch keine Forderungen nach einer zwischenzeitlichen Verstärkung des Finanzausgleiches gestellt.</p><p>Glücklicherweise ist festzustellen, dass die interkantonalen Steuerbelastungsunterschiede über alle Kantone und die ganzen Neunzigerjahre gesehen weitgehend stabil geblieben sind. Dies ist allerdings in hohem Masse der realen Wirtschaftsentwicklung zuzuschreiben, die Anfang der Neunzigerjahre rückläufig war, bevor sie sich wieder leicht positiv entwickelt hat. So erreichte das reale Bruttoinlandprodukt erst 1996 annähernd wieder den Wert von 1990. Laut empirischen Untersuchungen verläuft die Entwicklung der Steuerdisparitäten - mit einem gewissen zeitlichen Verzug - in der Tat sehr ähnlich wie jene des Wirtschaftswachstums. Da seit 1997 in der Wirtschaft nun allerdings wieder jährliche Wachstumsraten von mehr als 1,5 Prozent zu beobachten sind, dürften künftig auch die Steuerbelastungsunterschiede unter den Kantonen und damit der Handlungsdruck beim Finanzausgleich wieder zunehmen. Dies auch deshalb, weil bei Reformen ausserhalb der NFA (Gewässerschutz, Fachhochschulen, Hochschulen, Spitzenmedizin usw.) den NFA-Grundsätzen oft bereits Rechnung getragen wird (beispielsweise durch Verzicht auf Finanzkraftzuschläge bei den Subventionen, durch höhere Abgeltungszahlungen an Anbieterkantone usw.). Solange der in der NFA vorgesehene neue Ressourcenausgleich nicht installiert ist, verschlechtern solche Massnahmen tendenziell die Lage der finanzschwachen Kantone.</p><p>Noch vor Inkraftsetzung der NFA wird die Tendenz wachsender Disparitäten jedoch zumindest teilweise durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank gemildert werden; dies deshalb, weil der Kantonsanteil nach der Bevölkerungszahl und der Finanzkraft verteilt wird.</p><p>Beim Finanzausgleich wird indessen erst das in der NFA vorgesehene neue Ausgleichssystem nachhaltig Remedur schaffen. Je nach Dotierung des künftigen Ressourcenausgleiches durch das eidgenössische Parlament werden sich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone und damit auch die Steuerdisparitäten mehr oder weniger stark zurückbilden können. Das NFA-Gesamtpaket, dessen Grundsätze der Bundesrat voll unterstützt, ist somit zügig voranzutreiben. Der Bundesrat will die NFA-Botschaft dieses Jahr verabschieden, so dass es den eidgenössischen Räten möglich sein sollte, das Verfassungspaket noch in der laufenden Legislatur zu schnüren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>An einer Pressekonferenz vom 9. November 2000 haben der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Kaspar Villiger, und der Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, Regierungsrat Hans Lauri, mitgeteilt, dass der neue Finanzausgleich (NFA) frühestens 2006 in Kraft tritt.</p><p>Seit Beginn der Vorbereitungsarbeiten zum NFA-Projekt Anfang der Neunzigerjahre haben sich die Unterschiede zwischen den Kantonen im Bereich der Steuerbelastung weiter vergrössert, und alles deutet darauf hin, dass sich dieser unerwünschte Prozess in den nächsten Jahren fortsetzen wird.</p><p>Während steuerrechtlich attraktive Kantone wie Zug, Schwyz oder Nidwalden die Steuerbelastung senken können, stehen die Kantone der Westschweiz dieser ungerechten Steuerkonkurrenz ohnmächtig gegenüber.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit dieser gefährliche Prozess gestoppt wird, der jeglicher Steuergerechtigkeit entgegenläuft und den nationalen Zusammenhalt bis zum Inkrafttreten des NFA bedroht?</p>
  • Neuer Finanzausgleich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist ein staats- und finanzpolitisch wichtiges, aber auch sehr komplexes Vorhaben; dessen Realisierung braucht Zeit.</p><p>In der NFA ist der vom Interpellanten angesprochene Finanzausgleich im engeren Sinn Bestandteil eines ganzen Massnahmenbündels. Die weiteren Hauptelemente der NFA sind die Aufgabenentflechtung, die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich und die Optimierung des Aufgabenverbundes Bund/Kantone. Es wäre politisch schwierig und problematisch, ein einzelnes Element eines untrennbaren Ganzen vorzeitig herauszubrechen und einseitig voranzutreiben. Sachlich wäre es zudem kaum zu rechtfertigen, mehr Geld in ein Ausgleichssystem zu stecken, das unbestritten klare Mängel aufweist. Durch eine zwischenzeitliche substanzielle Verstärkung des heutigen Finanzausgleiches - beispielsweise durch eine Erhöhung der Finanzausgleichs- zulasten der Aufkommensquote beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer - würde zudem der spätere Übergang vom heutigen zum neuen System weiter erschwert; bei einzelnen Kantonen müssten die finanziellen Verwerfungen noch höher ausfallen als heute schon absehbar. Die Kantone haben denn auch keine Forderungen nach einer zwischenzeitlichen Verstärkung des Finanzausgleiches gestellt.</p><p>Glücklicherweise ist festzustellen, dass die interkantonalen Steuerbelastungsunterschiede über alle Kantone und die ganzen Neunzigerjahre gesehen weitgehend stabil geblieben sind. Dies ist allerdings in hohem Masse der realen Wirtschaftsentwicklung zuzuschreiben, die Anfang der Neunzigerjahre rückläufig war, bevor sie sich wieder leicht positiv entwickelt hat. So erreichte das reale Bruttoinlandprodukt erst 1996 annähernd wieder den Wert von 1990. Laut empirischen Untersuchungen verläuft die Entwicklung der Steuerdisparitäten - mit einem gewissen zeitlichen Verzug - in der Tat sehr ähnlich wie jene des Wirtschaftswachstums. Da seit 1997 in der Wirtschaft nun allerdings wieder jährliche Wachstumsraten von mehr als 1,5 Prozent zu beobachten sind, dürften künftig auch die Steuerbelastungsunterschiede unter den Kantonen und damit der Handlungsdruck beim Finanzausgleich wieder zunehmen. Dies auch deshalb, weil bei Reformen ausserhalb der NFA (Gewässerschutz, Fachhochschulen, Hochschulen, Spitzenmedizin usw.) den NFA-Grundsätzen oft bereits Rechnung getragen wird (beispielsweise durch Verzicht auf Finanzkraftzuschläge bei den Subventionen, durch höhere Abgeltungszahlungen an Anbieterkantone usw.). Solange der in der NFA vorgesehene neue Ressourcenausgleich nicht installiert ist, verschlechtern solche Massnahmen tendenziell die Lage der finanzschwachen Kantone.</p><p>Noch vor Inkraftsetzung der NFA wird die Tendenz wachsender Disparitäten jedoch zumindest teilweise durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank gemildert werden; dies deshalb, weil der Kantonsanteil nach der Bevölkerungszahl und der Finanzkraft verteilt wird.</p><p>Beim Finanzausgleich wird indessen erst das in der NFA vorgesehene neue Ausgleichssystem nachhaltig Remedur schaffen. Je nach Dotierung des künftigen Ressourcenausgleiches durch das eidgenössische Parlament werden sich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone und damit auch die Steuerdisparitäten mehr oder weniger stark zurückbilden können. Das NFA-Gesamtpaket, dessen Grundsätze der Bundesrat voll unterstützt, ist somit zügig voranzutreiben. Der Bundesrat will die NFA-Botschaft dieses Jahr verabschieden, so dass es den eidgenössischen Räten möglich sein sollte, das Verfassungspaket noch in der laufenden Legislatur zu schnüren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>An einer Pressekonferenz vom 9. November 2000 haben der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Kaspar Villiger, und der Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, Regierungsrat Hans Lauri, mitgeteilt, dass der neue Finanzausgleich (NFA) frühestens 2006 in Kraft tritt.</p><p>Seit Beginn der Vorbereitungsarbeiten zum NFA-Projekt Anfang der Neunzigerjahre haben sich die Unterschiede zwischen den Kantonen im Bereich der Steuerbelastung weiter vergrössert, und alles deutet darauf hin, dass sich dieser unerwünschte Prozess in den nächsten Jahren fortsetzen wird.</p><p>Während steuerrechtlich attraktive Kantone wie Zug, Schwyz oder Nidwalden die Steuerbelastung senken können, stehen die Kantone der Westschweiz dieser ungerechten Steuerkonkurrenz ohnmächtig gegenüber.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit dieser gefährliche Prozess gestoppt wird, der jeglicher Steuergerechtigkeit entgegenläuft und den nationalen Zusammenhalt bis zum Inkrafttreten des NFA bedroht?</p>
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