Besseres Angebot für Lastwagenfahrerinnen und Lastwagenfahrer

ShortId
00.3745
Id
20003745
Updated
10.04.2024 14:31
Language
de
Title
Besseres Angebot für Lastwagenfahrerinnen und Lastwagenfahrer
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Vereinfachung der Zollformalitäten;Güterverkehr auf der Strasse;Zollformalität;internationaler Verkehr;Fahrpersonal
1
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K0701040403, Zollformalität
  • L06K070104040301, Vereinfachung der Zollformalitäten
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Zollabfertigung der Lastwagen gelten bis anhin "Bürozeiten", analog den offiziellen Arbeitszeiten in der Berner Bundesverwaltung. Die Lastwagen müssen so vor 17 Uhr an den Abfertigungsstellen eintreffen, um überhaupt bedient zu werden. Diese restriktiven Abfertigungszeiten sind unzumutbar, bewirken einen unnötigen Stress für die Chauffeure, volkswirtschaftliche Verluste, eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, einen unnötigen Rückstau an den Abfertigungsstellen usw. Die Zollabfertigung muss den wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Die Dienstleistungen sind grundsätzlich während den Fahrzeiten anzubieten; insbesondere abends sind die Schalterzeiten unter der Woche bis 22 Uhr auszudehnen. Es bedarf dazu eines Schichtbetriebes; allenfalls ist ein Outsourcing dieser Dienstleistungen zu erwägen.</p>
  • <p>Bei den grossen Grenzabfertigungsstellen sind die Abfertigungszeiten für leere Lastwagen und für beladene Lastwagen mit internationalen Transitdokumenten lediglich durch strassenverkehrsrechtliche Nacht- und Sonntagsfahrverbote eingeschränkt.</p><p>Zur Sicherstellung einer effizienten, kostengünstigen und kundenfreundlichen Grenzabfertigung betreibt die Schweiz mit den Nachbarstaaten seit Jahren viele Grenzübergänge als Gemeinschaftszollanlagen. Gestützt auf Artikel 9 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (SR 0.631.242.05) gelten für Transit-, Ein- und Ausfuhrabfertigungen bei Strassenzollämtern, entsprechend den lokalen Bedürfnissen und Absprachen mit den Verwaltungen des Nachbarlandes, individuelle Abfertigungszeiten zwischen 5 und 22 Uhr.</p><p>Zur Entlastung der Grenzübergänge durch beschleunigte Weiterfahrt der Lastwagen bietet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Möglichkeit von Domizilabfertigungen für zugelassene Empfänger und Versender, die in grossem Umfang genutzt wird. Entsprechende Sendungen mit internationalen Transitdokumenten benötigen nur minimale Aufenthaltszeiten an der Grenze. Die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigungsanträge erfolgen bei diesen Verfahren auf elektronischem Weg und sind jederzeit möglich. Die Warenabfuhr ist ausserhalb der Sperrzeiten im Rahmen von Nacht- und Sonntagsfahrverboten gewährleistet. Für stichprobenweise Zollkontrollen und die Warenfreigabe in Randzeiten sind regionale Nachtzentralen im Schichtbetrieb mit Zollpersonal besetzt. Trotz stark eingeschränkten Personalressourcen der EZV stehen den Zollbeteiligten breit gefächerte Angebote zur Verfügung.</p><p>Eine versuchsweise Ausdehnung von Abfertigungszeiten in Basel ist vor ein paar Jahren auf wenig Interesse gestossen. Daraus darf geschlossen werden, dass die heutigen Dienstleistungen der EZV die Bedürfnisse der Zollbeteiligten weitestgehend zu decken vermögen. In begründeten Fällen wird eine Optimierung der Abfertigungszeiten, unter Einbezug der beteiligten Stellen und unter Berücksichtigung der zwischenstaatlichen Abmachungen, selbstverständlich eingehend geprüft.</p><p>Die starke Belastung der grossen Zollanlagen kann, je nach regionaler Situation, zu Umwegverkehr führen. So hat der Verkehr beim Zollamt Riehen in letzter Zeit stark zugenommen. In einer gemeinsamen Eingabe vom 8. Februar 2001 an den Bundesminister für Finanzen in Berlin und an das UVEK verlangen die Stadt Lörrach und die Gemeinde Riehen eine Reduktion der Zollabfertigungszeiten. Die Antworten sind noch ausstehend.</p><p>Eine - auch nur zeitweise - Abtretung von hoheitlichen Aufgaben an private Organisationen ist nicht nur aus grundsätzlichen Überlegungen problematisch. Auch die Sicherstellung von einheitlichen Abfertigungsstandards und die entsprechenden Qualitätskontrollen wären mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Zudem bedürfte die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an private Organisationen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Art. 2 Abs. 4 RVOG; SR 172.010). Ein Outsourcing der Zollabfertigung fällt somit zurzeit ausser Betracht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Zollabfertigungen für Lastwagen zeitlich den erlaubten Fahrzeiten anzupassen bzw. die Abfertigungsdienstleistungen am Abend, namentlich unter der Woche, sicherzustellen und die Schalterzeiten bis mindestens 22 Uhr auszudehnen.</p>
  • Besseres Angebot für Lastwagenfahrerinnen und Lastwagenfahrer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Zollabfertigung der Lastwagen gelten bis anhin "Bürozeiten", analog den offiziellen Arbeitszeiten in der Berner Bundesverwaltung. Die Lastwagen müssen so vor 17 Uhr an den Abfertigungsstellen eintreffen, um überhaupt bedient zu werden. Diese restriktiven Abfertigungszeiten sind unzumutbar, bewirken einen unnötigen Stress für die Chauffeure, volkswirtschaftliche Verluste, eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, einen unnötigen Rückstau an den Abfertigungsstellen usw. Die Zollabfertigung muss den wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Die Dienstleistungen sind grundsätzlich während den Fahrzeiten anzubieten; insbesondere abends sind die Schalterzeiten unter der Woche bis 22 Uhr auszudehnen. Es bedarf dazu eines Schichtbetriebes; allenfalls ist ein Outsourcing dieser Dienstleistungen zu erwägen.</p>
    • <p>Bei den grossen Grenzabfertigungsstellen sind die Abfertigungszeiten für leere Lastwagen und für beladene Lastwagen mit internationalen Transitdokumenten lediglich durch strassenverkehrsrechtliche Nacht- und Sonntagsfahrverbote eingeschränkt.</p><p>Zur Sicherstellung einer effizienten, kostengünstigen und kundenfreundlichen Grenzabfertigung betreibt die Schweiz mit den Nachbarstaaten seit Jahren viele Grenzübergänge als Gemeinschaftszollanlagen. Gestützt auf Artikel 9 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (SR 0.631.242.05) gelten für Transit-, Ein- und Ausfuhrabfertigungen bei Strassenzollämtern, entsprechend den lokalen Bedürfnissen und Absprachen mit den Verwaltungen des Nachbarlandes, individuelle Abfertigungszeiten zwischen 5 und 22 Uhr.</p><p>Zur Entlastung der Grenzübergänge durch beschleunigte Weiterfahrt der Lastwagen bietet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Möglichkeit von Domizilabfertigungen für zugelassene Empfänger und Versender, die in grossem Umfang genutzt wird. Entsprechende Sendungen mit internationalen Transitdokumenten benötigen nur minimale Aufenthaltszeiten an der Grenze. Die Einfuhr- und Ausfuhrabfertigungsanträge erfolgen bei diesen Verfahren auf elektronischem Weg und sind jederzeit möglich. Die Warenabfuhr ist ausserhalb der Sperrzeiten im Rahmen von Nacht- und Sonntagsfahrverboten gewährleistet. Für stichprobenweise Zollkontrollen und die Warenfreigabe in Randzeiten sind regionale Nachtzentralen im Schichtbetrieb mit Zollpersonal besetzt. Trotz stark eingeschränkten Personalressourcen der EZV stehen den Zollbeteiligten breit gefächerte Angebote zur Verfügung.</p><p>Eine versuchsweise Ausdehnung von Abfertigungszeiten in Basel ist vor ein paar Jahren auf wenig Interesse gestossen. Daraus darf geschlossen werden, dass die heutigen Dienstleistungen der EZV die Bedürfnisse der Zollbeteiligten weitestgehend zu decken vermögen. In begründeten Fällen wird eine Optimierung der Abfertigungszeiten, unter Einbezug der beteiligten Stellen und unter Berücksichtigung der zwischenstaatlichen Abmachungen, selbstverständlich eingehend geprüft.</p><p>Die starke Belastung der grossen Zollanlagen kann, je nach regionaler Situation, zu Umwegverkehr führen. So hat der Verkehr beim Zollamt Riehen in letzter Zeit stark zugenommen. In einer gemeinsamen Eingabe vom 8. Februar 2001 an den Bundesminister für Finanzen in Berlin und an das UVEK verlangen die Stadt Lörrach und die Gemeinde Riehen eine Reduktion der Zollabfertigungszeiten. Die Antworten sind noch ausstehend.</p><p>Eine - auch nur zeitweise - Abtretung von hoheitlichen Aufgaben an private Organisationen ist nicht nur aus grundsätzlichen Überlegungen problematisch. Auch die Sicherstellung von einheitlichen Abfertigungsstandards und die entsprechenden Qualitätskontrollen wären mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Zudem bedürfte die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an private Organisationen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Art. 2 Abs. 4 RVOG; SR 172.010). Ein Outsourcing der Zollabfertigung fällt somit zurzeit ausser Betracht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Zollabfertigungen für Lastwagen zeitlich den erlaubten Fahrzeiten anzupassen bzw. die Abfertigungsdienstleistungen am Abend, namentlich unter der Woche, sicherzustellen und die Schalterzeiten bis mindestens 22 Uhr auszudehnen.</p>
    • Besseres Angebot für Lastwagenfahrerinnen und Lastwagenfahrer

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