Umgehung des Asylverfahrens durch "vorläufige Aufnahme"
- ShortId
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00.5004
- Id
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20005004
- Updated
-
10.04.2024 07:54
- Language
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de
- Title
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Umgehung des Asylverfahrens durch "vorläufige Aufnahme"
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Humanitäre Aktion 2000;politisches Asyl;Asylbewerber/in;Asylverfahren;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Gesetz
- 1
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- L05K0108010201, Asylverfahren
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- Texts
-
- <p>Mit seiner Entscheidung zur "vorläufigen Aufnahme" von schon vor Jahren eingereisten 13 000 Flüchtlingen (vorab aus Sri Lanka, aber auch aus Ex-Jugoslawien) hat der Bundesrat vordergründig ein Problem gelöst, aber gleichzeitig die Basis für neue Schwierigkeiten gelegt, denn es ist absehbar, dass sich der Einwanderungsdruck aus den durch den Entscheid bevorzugten Gebieten verstärken wird.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass er mit dieser Massnahme gegen das gültige Asylgesetz verstösst und dass das Asylverfahren ad absurdum geführt wird? Sieht er nicht eine gewisse Gefahr, dass Asylbewerber künftig die Bearbeitung ihrer Gesuche durch Verschweigen ihrer Identität erschweren oder durch immer neue Rekurse und Beschwerden mutwillig verlängern? Sind solche "humanitäre" Massnahmen nicht geradezu eine Aufmunterung an alle anderen Asylgesuchsteller, ihre Verfahren möglichst lange hinauszuzögern, da sie ja dann ebenfalls mit einer Aufenthaltsbewilligung rechnen können?</p>
- Umgehung des Asylverfahrens durch "vorläufige Aufnahme"
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit seiner Entscheidung zur "vorläufigen Aufnahme" von schon vor Jahren eingereisten 13 000 Flüchtlingen (vorab aus Sri Lanka, aber auch aus Ex-Jugoslawien) hat der Bundesrat vordergründig ein Problem gelöst, aber gleichzeitig die Basis für neue Schwierigkeiten gelegt, denn es ist absehbar, dass sich der Einwanderungsdruck aus den durch den Entscheid bevorzugten Gebieten verstärken wird.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass er mit dieser Massnahme gegen das gültige Asylgesetz verstösst und dass das Asylverfahren ad absurdum geführt wird? Sieht er nicht eine gewisse Gefahr, dass Asylbewerber künftig die Bearbeitung ihrer Gesuche durch Verschweigen ihrer Identität erschweren oder durch immer neue Rekurse und Beschwerden mutwillig verlängern? Sind solche "humanitäre" Massnahmen nicht geradezu eine Aufmunterung an alle anderen Asylgesuchsteller, ihre Verfahren möglichst lange hinauszuzögern, da sie ja dann ebenfalls mit einer Aufenthaltsbewilligung rechnen können?</p>
- Umgehung des Asylverfahrens durch "vorläufige Aufnahme"
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