Verteilung von Fluglärm grenznaher Flugplätze

ShortId
00.5010
Id
20005010
Updated
10.04.2024 12:20
Language
de
Title
Verteilung von Fluglärm grenznaher Flugplätze
AdditionalIndexing
Lärmpegel;Flughafen;Lärmbelästigung;Gleichbehandlung;Luftverkehr;Europa
1
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L05K0602010501, Lärmpegel
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L02K0301, Europa
Texts
  • <p>In jüngster Zeit lässt sich, insbesondere in Mitteleuropa, bei der Bekämpfung des Fluglärms im An- und Abflugbereich von grenznahen Flugplätzen eine besorgniserregende Tendenz feststellen. In mehreren Fällen wird, unter Berufung auf die Lufthoheit, das eigene Territorium für An- und Abflüge eines Flugplatzes im Nachbarland entweder eingeschränkt oder gar gesperrt. Dies widerspricht dem Grundsatz, wonach - unabhängig von Landesgrenzen - vermeidbare Lärmimmissionen vermieden und unvermeidbare solidarisch unter der gesamten Anwohnerschaft aufgeteilt werden. Statt der bisher üblichen Verwaltungsvereinbarungen werden dabei individuelle Staatsverträge für jeden einzelnen grenznahen Flugplatz angestrebt. Im Lichte der Erfahrungen innerhalb der EU könnte als Folge dieser Entwicklung der Betrieb der schweizerischen Flugplätze ernsthaft gefährdet werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass dadurch einzelne Gebietskörperschaften übermässigen Lärmbelastungen ausgesetzt werden, währenddem andere völlig verschont bleiben.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an, ob er bereit ist, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Festlegung grenzüberschreitender An- und Abflugverfahren europaweit nach einheitlichen Umweltkriterien erfolgt.</p>
  • Verteilung von Fluglärm grenznaher Flugplätze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In jüngster Zeit lässt sich, insbesondere in Mitteleuropa, bei der Bekämpfung des Fluglärms im An- und Abflugbereich von grenznahen Flugplätzen eine besorgniserregende Tendenz feststellen. In mehreren Fällen wird, unter Berufung auf die Lufthoheit, das eigene Territorium für An- und Abflüge eines Flugplatzes im Nachbarland entweder eingeschränkt oder gar gesperrt. Dies widerspricht dem Grundsatz, wonach - unabhängig von Landesgrenzen - vermeidbare Lärmimmissionen vermieden und unvermeidbare solidarisch unter der gesamten Anwohnerschaft aufgeteilt werden. Statt der bisher üblichen Verwaltungsvereinbarungen werden dabei individuelle Staatsverträge für jeden einzelnen grenznahen Flugplatz angestrebt. Im Lichte der Erfahrungen innerhalb der EU könnte als Folge dieser Entwicklung der Betrieb der schweizerischen Flugplätze ernsthaft gefährdet werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass dadurch einzelne Gebietskörperschaften übermässigen Lärmbelastungen ausgesetzt werden, währenddem andere völlig verschont bleiben.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an, ob er bereit ist, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Festlegung grenzüberschreitender An- und Abflugverfahren europaweit nach einheitlichen Umweltkriterien erfolgt.</p>
    • Verteilung von Fluglärm grenznaher Flugplätze

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