Freudenhaus im Tessin
- ShortId
-
00.5013
- Id
-
20005013
- Updated
-
10.04.2024 18:13
- Language
-
de
- Title
-
Freudenhaus im Tessin
- AdditionalIndexing
-
Parlamentarier/in;Prostitution;Unvereinbarkeit
- 1
-
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L04K01010211, Prostitution
- L05K0801031101, Unvereinbarkeit
- Texts
-
- <p>Herr Bignasca wurde am 24. Oktober 1999 in den Nationalrat gewählt. Der Nationalrat hat am 6. Dezember 1999 die Wahl von Herrn Bignasca für gültig erklärt.</p><p>Gemäss Artikel 51 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches ist es Sache des Richters, ein Behördenmitglied, welches sich durch ein Verbrechen oder Vergehen des Vertrauens unwürdig erwiesen hat, auf zwei bis zehn Jahre unfähig zu erklären, Mitglied einer Behörde zu sein. Das Parlament ist nicht befugt, ein Ratsmitglied für amtsunfähig zu erklären.</p><p>Welche Tätigkeiten mit dem Nationalratsmandat unvereinbar sind, wird durch die Verfassung und das Gesetz abschliessend bestimmt. Die Mitglieder des Ständerates und des Bundesrates, die Richter oder Richterinnen des Bundesgerichtes und Beamte und Beamtinnen können nicht gleichzeitig dem Nationalrat angehören.</p><p>Betreffend die Tätigkeiten von Herrn Bignasca, die nichts mit seinem Nationalratsmandat zu tun haben, trifft ihn nur eine Offenlegungspflicht im Rahmen von Artikel 3bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (Register der Interessenbindungen).</p><p>Es ist nicht Aufgabe des Büros, das Verhalten von Ratsmitgliedern, das in keinem Zusammenhang mit der Parlamentstätigkeit steht, zu werten oder zu sanktionieren. Sanktionen sind im Geschäftsreglement des Nationalrates nur bei Verletzung von parlamentarischen Verhaltensregeln vorgesehen.</p>
- <p>Laut einem Artikel in "Le Temps", Ausgabe vom 21. Februar 2000, ist der Tessiner Nationalrat Giuliano Bignasca Eigentümer eines Etablissements, das in Wirklichkeit ein Freudenhaus zu sein scheint. Der Nationalrat hat zugegeben, vom Geschäftsführer jährlich 360 000 Franken zu erhalten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Besteht denn keine Möglichkeit zu verhindern, dass ein notorischer Zuhälter in diesem Parlament Einsitz nehmen kann?</p><p>2. Oder kann zumindest den Tätigkeiten von Herrn Bignasca, die den Rat in Misskredit bringen, ein Ende gesetzt werden?</p>
- Freudenhaus im Tessin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Herr Bignasca wurde am 24. Oktober 1999 in den Nationalrat gewählt. Der Nationalrat hat am 6. Dezember 1999 die Wahl von Herrn Bignasca für gültig erklärt.</p><p>Gemäss Artikel 51 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches ist es Sache des Richters, ein Behördenmitglied, welches sich durch ein Verbrechen oder Vergehen des Vertrauens unwürdig erwiesen hat, auf zwei bis zehn Jahre unfähig zu erklären, Mitglied einer Behörde zu sein. Das Parlament ist nicht befugt, ein Ratsmitglied für amtsunfähig zu erklären.</p><p>Welche Tätigkeiten mit dem Nationalratsmandat unvereinbar sind, wird durch die Verfassung und das Gesetz abschliessend bestimmt. Die Mitglieder des Ständerates und des Bundesrates, die Richter oder Richterinnen des Bundesgerichtes und Beamte und Beamtinnen können nicht gleichzeitig dem Nationalrat angehören.</p><p>Betreffend die Tätigkeiten von Herrn Bignasca, die nichts mit seinem Nationalratsmandat zu tun haben, trifft ihn nur eine Offenlegungspflicht im Rahmen von Artikel 3bis des Geschäftsverkehrsgesetzes (Register der Interessenbindungen).</p><p>Es ist nicht Aufgabe des Büros, das Verhalten von Ratsmitgliedern, das in keinem Zusammenhang mit der Parlamentstätigkeit steht, zu werten oder zu sanktionieren. Sanktionen sind im Geschäftsreglement des Nationalrates nur bei Verletzung von parlamentarischen Verhaltensregeln vorgesehen.</p>
- <p>Laut einem Artikel in "Le Temps", Ausgabe vom 21. Februar 2000, ist der Tessiner Nationalrat Giuliano Bignasca Eigentümer eines Etablissements, das in Wirklichkeit ein Freudenhaus zu sein scheint. Der Nationalrat hat zugegeben, vom Geschäftsführer jährlich 360 000 Franken zu erhalten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Besteht denn keine Möglichkeit zu verhindern, dass ein notorischer Zuhälter in diesem Parlament Einsitz nehmen kann?</p><p>2. Oder kann zumindest den Tätigkeiten von Herrn Bignasca, die den Rat in Misskredit bringen, ein Ende gesetzt werden?</p>
- Freudenhaus im Tessin
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