Sicherheitsrisiko Korean Air Lines

ShortId
00.5043
Id
20005043
Updated
25.06.2025 00:32
Language
de
Title
Sicherheitsrisiko Korean Air Lines
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Fluggesellschaft;Verkehrssicherheit;Basel (Kanton);Beförderung auf dem Luftweg
1
  • L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L05K0301010103, Basel (Kanton)
Texts
  • <p>Die Zulassung von Luftfahrzeugen und die Aufsicht über deren Betrieb fallen gemäss Übereinkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (Übereinkommen von Chicago) in die Zuständigkeit des Registerstaates, dies in Anwendung des so genannten Flaggenprinzips. Konkret heisst das, dass für die KAL die südkoreanischen Behörden zuständig sind.</p><p>Um einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu erreichen, hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation das so genannte Safety Oversight Programme ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms müssen sich alle Luftfahrtbehörden der 185 Mitgliedstaaten einem Audit unterziehen, bei denen die Verfahren überprüft werden, welche die einzelnen Luftfahrtbehörden bei der Zulassung der Luftfahrzeuge und bei der Aufsicht über deren Betrieb anwenden. Das Programm soll bis Ende 2001 abgeschlossen werden. Die koreanischen Behörden werden von dieser Prüfung auch erfasst.</p><p>Auf europäischer Ebene wurde bereits vor einiger Zeit von der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz das Safety Assessment of Foreign Aircraft initiiert. Dieses Programm besteht aus unangekündigten Inspektionen durch die lokal zuständige Luftfahrtbehörde. Dabei werden die ausländischen Luftfahrzeuge so genannten Ramp checks unterzogen. Falls bei einer solchen Kontrolle Mängel festgestellt werden, werden diese der betreffenden Fluggesellschaft mit der Aufforderung zur Behebung mitgeteilt. Gegenbenenfalls wird auch die Luftfahrtbehörde des Registerstaates informiert.</p><p>Die so genannten Ramp checks werden auf dem Flughafen Basel-Mülhausen entsprechend dem Territorialitätsprinzip durch die französischen Behörden, d. h. durch die Direction de l'Aviation Civile, durchgeführt.</p><p>Für den Bundesrat besteht angesichts dieser Sachlage hinsichtlich eines Landeverbotes oder eines Überflugverbotes von Basel kein Handlungsbedarf. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Zürich.</p>
  • <p>Seit 1990 erlitten die Korean Air Lines (KAL) 13 ernsthafte Unfälle. Ein Expertenbericht der Delta Air von 1998 kam zu alarmierenden Schlüssen, worauf die Delta Air die Zusammenarbeit mit den KAL kündigte. Nach dem Absturz eines KAL-Frachtflugzeuges in London (Dezember 1999) ist die Bevölkerung der Region Basel über die tief fliegenden dröhnenden alten Frachtjumbos der KAL noch mehr beunruhigt.</p><p>Zu welchen Schlüssen kommt der Bundesrat bezüglich der Sicherheit der KAL-Flugzeuge, und ist er allenfalls bereit, sich für ein Lande- oder Überfliegeverbot der dicht besiedelten Agglomeration Basel einzusetzen?</p>
  • Sicherheitsrisiko Korean Air Lines
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zulassung von Luftfahrzeugen und die Aufsicht über deren Betrieb fallen gemäss Übereinkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (Übereinkommen von Chicago) in die Zuständigkeit des Registerstaates, dies in Anwendung des so genannten Flaggenprinzips. Konkret heisst das, dass für die KAL die südkoreanischen Behörden zuständig sind.</p><p>Um einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zu erreichen, hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation das so genannte Safety Oversight Programme ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms müssen sich alle Luftfahrtbehörden der 185 Mitgliedstaaten einem Audit unterziehen, bei denen die Verfahren überprüft werden, welche die einzelnen Luftfahrtbehörden bei der Zulassung der Luftfahrzeuge und bei der Aufsicht über deren Betrieb anwenden. Das Programm soll bis Ende 2001 abgeschlossen werden. Die koreanischen Behörden werden von dieser Prüfung auch erfasst.</p><p>Auf europäischer Ebene wurde bereits vor einiger Zeit von der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz das Safety Assessment of Foreign Aircraft initiiert. Dieses Programm besteht aus unangekündigten Inspektionen durch die lokal zuständige Luftfahrtbehörde. Dabei werden die ausländischen Luftfahrzeuge so genannten Ramp checks unterzogen. Falls bei einer solchen Kontrolle Mängel festgestellt werden, werden diese der betreffenden Fluggesellschaft mit der Aufforderung zur Behebung mitgeteilt. Gegenbenenfalls wird auch die Luftfahrtbehörde des Registerstaates informiert.</p><p>Die so genannten Ramp checks werden auf dem Flughafen Basel-Mülhausen entsprechend dem Territorialitätsprinzip durch die französischen Behörden, d. h. durch die Direction de l'Aviation Civile, durchgeführt.</p><p>Für den Bundesrat besteht angesichts dieser Sachlage hinsichtlich eines Landeverbotes oder eines Überflugverbotes von Basel kein Handlungsbedarf. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Zürich.</p>
    • <p>Seit 1990 erlitten die Korean Air Lines (KAL) 13 ernsthafte Unfälle. Ein Expertenbericht der Delta Air von 1998 kam zu alarmierenden Schlüssen, worauf die Delta Air die Zusammenarbeit mit den KAL kündigte. Nach dem Absturz eines KAL-Frachtflugzeuges in London (Dezember 1999) ist die Bevölkerung der Region Basel über die tief fliegenden dröhnenden alten Frachtjumbos der KAL noch mehr beunruhigt.</p><p>Zu welchen Schlüssen kommt der Bundesrat bezüglich der Sicherheit der KAL-Flugzeuge, und ist er allenfalls bereit, sich für ein Lande- oder Überfliegeverbot der dicht besiedelten Agglomeration Basel einzusetzen?</p>
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