Medienzensur im Bundeshaus?
- ShortId
-
00.5065
- Id
-
20005065
- Updated
-
25.06.2025 00:30
- Language
-
de
- Title
-
Medienzensur im Bundeshaus?
- AdditionalIndexing
-
Pressefreiheit;Präsident/in des Parlaments;Interview;Bundeshaus;SRG
- 1
-
- L07K07050303030101, Bundeshaus
- L05K1202050108, SRG
- L04K05020104, Pressefreiheit
- L03K020216, Interview
- L05K0803030601, Präsident/in des Parlaments
- Texts
-
- <p>Die Gespräche der österreichischen Aussenministerin mit dem Vorsteher des EDA und den Delegationen der Aussenpolitischen Kommissionen wurden im Lohn geführt. Es erschien deshalb dem EDA nur logisch, dass die Pressekonferenz und die weiteren Medienkontakte "vor Ort" stattfanden.</p><p>Nach der Ankündigung der umstrittenen Regierungskoalition zwischen ÖVP und FPÖ mussten zur Gewährleistung eines reibungslosen Empfanges der Aussenministerin polizeiliche Massnahmen getroffen werden. Diese Massnahmen gelten gemäss einer Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der SRG auch für die Medien (Ziff. 3.3). Aus diesem Grunde fand das Interview nicht im Parlamentsgebäude statt.</p><p>Von einer Zensur kann keine Rede sein, da das Interview mit Frau Benita Ferrero-Waldner sehr wohl stattfand und auch von Radio DRS übertragen wurde. Die Präsidenten sind ausserdem weder befugt, noch hatten sie die Absicht, eine Zensur irgendwelcher Art auszuüben.</p>
- <p>Gemäss Informationen eines Fernsehjournalisten haben die Ratspräsidenten es dem Fernsehen DRS untersagt, im SRG-Bundeshausstudio ein Interview mit der österreichischen Aussenministerin durchzuführen. Die Aufnahmen mussten deshalb in der österreichischen Botschaft gemacht werden.</p><p>Wie wird diese Entscheidung mit der verfassungsrechtlich verankerten Medienfreiheit in Übereinstimmung gebracht?</p>
- Medienzensur im Bundeshaus?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Gespräche der österreichischen Aussenministerin mit dem Vorsteher des EDA und den Delegationen der Aussenpolitischen Kommissionen wurden im Lohn geführt. Es erschien deshalb dem EDA nur logisch, dass die Pressekonferenz und die weiteren Medienkontakte "vor Ort" stattfanden.</p><p>Nach der Ankündigung der umstrittenen Regierungskoalition zwischen ÖVP und FPÖ mussten zur Gewährleistung eines reibungslosen Empfanges der Aussenministerin polizeiliche Massnahmen getroffen werden. Diese Massnahmen gelten gemäss einer Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und der SRG auch für die Medien (Ziff. 3.3). Aus diesem Grunde fand das Interview nicht im Parlamentsgebäude statt.</p><p>Von einer Zensur kann keine Rede sein, da das Interview mit Frau Benita Ferrero-Waldner sehr wohl stattfand und auch von Radio DRS übertragen wurde. Die Präsidenten sind ausserdem weder befugt, noch hatten sie die Absicht, eine Zensur irgendwelcher Art auszuüben.</p>
- <p>Gemäss Informationen eines Fernsehjournalisten haben die Ratspräsidenten es dem Fernsehen DRS untersagt, im SRG-Bundeshausstudio ein Interview mit der österreichischen Aussenministerin durchzuführen. Die Aufnahmen mussten deshalb in der österreichischen Botschaft gemacht werden.</p><p>Wie wird diese Entscheidung mit der verfassungsrechtlich verankerten Medienfreiheit in Übereinstimmung gebracht?</p>
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