Gültigkeit der Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" bei Annahme der bilateralen Verträge
- ShortId
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00.5071
- Id
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20005071
- Updated
-
14.11.2025 08:20
- Language
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de
- Title
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Gültigkeit der Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" bei Annahme der bilateralen Verträge
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: vgl. 97.060;Volksinitiative;Gültigkeit einer Volksinitiative;Kontrolle der Zuwanderungen
- 1
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- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K08010204, Volksinitiative
- L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
- Texts
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- <p>Der Zeitpunkt der Volksabstimmung über die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung (18-Prozent-Initiative)" ist zwar noch nicht definitiv festgelegt, es ist aber geplant, die Abstimmung noch in diesem Jahr durchzuführen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft an das Parlament die Frage der Vereinbarkeit der Initiative mit bestehendem und zukünftigem Völkerrecht geprüft. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass die Umsetzung der Initiative mit erheblichen politischen, wirtschaftlichen und technischen Schwierigkeiten verbunden ist, welche die faktische Durchführbarkeit erschweren werden. Eine Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht oder eine faktische Undurchführbarkeit bestehe jedoch nicht. Der Bundesrat empfahl daher, die Gültigkeit der Initiative zu bejahen.</p><p>Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang auch wiederholt darauf hingewiesen, dass im Falle der Annahme der bilateralen sektoriellen Abkommen nicht mit einem markanten Einwanderungsschub in die Schweiz gerechnet werden muss.</p><p>Vergleichbare Volkswirtschaften wie in Österreich und Süddeutschland zeigen auf, dass durch die Realisierung des freien Personenverkehrs in der Europäischen Union keine signifikante Einwanderung stattgefunden hat.</p><p>Das Parlament hat sich bei der Behandlung dieser Initiative der Beurteilung des Bundesrates angeschlossen und hat die Gültigkeit der Initiative ebenfalls bejaht.</p>
- <p>Offensichtlich aus Furcht vor einer möglichen Zustimmung seitens des Stimmvolkes schubladisiert der Bundesrat seit Spätsommer 1995 das Volksbegehren "für eine Regelung der Zuwanderung (18-Prozent-Initiative)". Jetzt liebäugelt der Bundesrat offenbar sogar damit, die unbequeme Volksinitiative ganz oder teilweise vom Tisch zu wischen.</p><p>Prüft der Bundesrat - bei einer möglichen Annahme der bilateralen Verträge, insbesondere aufgrund des freien Personenverkehrs mit der EU - die Variante einer (Teil-)Ungültigerklärung des vorerwähnten Volksbegehrens?</p>
- Gültigkeit der Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" bei Annahme der bilateralen Verträge
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Zeitpunkt der Volksabstimmung über die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung (18-Prozent-Initiative)" ist zwar noch nicht definitiv festgelegt, es ist aber geplant, die Abstimmung noch in diesem Jahr durchzuführen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft an das Parlament die Frage der Vereinbarkeit der Initiative mit bestehendem und zukünftigem Völkerrecht geprüft. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass die Umsetzung der Initiative mit erheblichen politischen, wirtschaftlichen und technischen Schwierigkeiten verbunden ist, welche die faktische Durchführbarkeit erschweren werden. Eine Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht oder eine faktische Undurchführbarkeit bestehe jedoch nicht. Der Bundesrat empfahl daher, die Gültigkeit der Initiative zu bejahen.</p><p>Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang auch wiederholt darauf hingewiesen, dass im Falle der Annahme der bilateralen sektoriellen Abkommen nicht mit einem markanten Einwanderungsschub in die Schweiz gerechnet werden muss.</p><p>Vergleichbare Volkswirtschaften wie in Österreich und Süddeutschland zeigen auf, dass durch die Realisierung des freien Personenverkehrs in der Europäischen Union keine signifikante Einwanderung stattgefunden hat.</p><p>Das Parlament hat sich bei der Behandlung dieser Initiative der Beurteilung des Bundesrates angeschlossen und hat die Gültigkeit der Initiative ebenfalls bejaht.</p>
- <p>Offensichtlich aus Furcht vor einer möglichen Zustimmung seitens des Stimmvolkes schubladisiert der Bundesrat seit Spätsommer 1995 das Volksbegehren "für eine Regelung der Zuwanderung (18-Prozent-Initiative)". Jetzt liebäugelt der Bundesrat offenbar sogar damit, die unbequeme Volksinitiative ganz oder teilweise vom Tisch zu wischen.</p><p>Prüft der Bundesrat - bei einer möglichen Annahme der bilateralen Verträge, insbesondere aufgrund des freien Personenverkehrs mit der EU - die Variante einer (Teil-)Ungültigerklärung des vorerwähnten Volksbegehrens?</p>
- Gültigkeit der Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" bei Annahme der bilateralen Verträge
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