Veruntreuungen in der Ukraine
- ShortId
-
00.5074
- Id
-
20005074
- Updated
-
25.06.2025 00:27
- Language
-
de
- Title
-
Veruntreuungen in der Ukraine
- AdditionalIndexing
-
Bankenaufsicht;Ukraine;IWF;Unterschlagung
- 1
-
- L04K03010408, Ukraine
- L06K050102010206, Unterschlagung
- L05K1101010104, IWF
- L04K11040206, Bankenaufsicht
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist besorgt über die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Ukraine und der Kreditvergabe des IWF. Allerdings ist festzuhalten, dass es für die genannten Veruntreuungsvorwürfe bisher keinerlei Bestätigung gibt. Hingegen scheint sich zu erhärten, dass die Ukrainische Zentralbank (UZB) im Zeitraum zwischen 1996 und 1998 mit Hilfe verschiedener Transaktionen gegenüber dem IWF den Eindruck erweckt hat, dass ihre Währungsreserven grösser seien, als sie es tatsächlich waren. Aufgrund dieser Angaben scheint die Ukraine Tranchen von IWF-Krediten erhalten zu haben, welche sie nicht oder nicht zu dem Zeitpunkt erhalten hätte, wäre die wahre Grösse der Währungsreserven dem IWF bekannt gewesen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Irreführung - falls sie sich bestätigt - einen schwerwiegenden Missbrauch des Vertrauens des IWF gegenüber seinen Mitgliedländern darstellt und entsprechend geahndet werden muss. Zudem bedeutet sie einen Verstoss gegen die Statuten des Währungsfonds. Derartige Vorkommnisse fügen der Glaubwürdigkeit des IWF schweren Schaden zu, und es muss deshalb alles daran gesetzt werden, ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Entsprechende Diskussionen über die verstärkte Kontrolle der Institutionen, an welche IWF-Kredite ausgezahlt werden, sowie eine Ausdehnung der Richtlinien über die Ahndung von Irreführungen sind derzeit im Gang. Die Schweiz wird für eine generelle Verstärkung der Absicherung der IWF-Kredite sowie der Kontrolle der betroffenen Institutionen eintreten.</p><p>2. Mitarbeiter des IWF wurden sich im August 1998 darüber klar, dass die UZB falsche Angaben über einen Teil der Währungsreserven gemacht hatte. Der IWF leitete daraufhin folgende Massnahmen ein: Erstens musste die UZB sicherstellen, dass alle Reserven auf Konten erstklassiger internationaler Banken gehalten werden. Zweitens machte die UZB praktisch alle beanstandeten Transaktionen rückgängig und verpflichtete sich, in Zukunft keine derartigen Transaktionen mehr durchzuführen. Drittens verlangte der IWF vierteljährliche Buchprüfungen der Reserveposition der UZB durch die internationale Revisionsfirma Price Waterhouse Coopers (PWC). Die Ergebnisse einer zusätzlichen Untersuchung derselben Firma werden vom IWF veröffentlicht werden, sobald sie vorliegen. Der Bundesrat unterstützt die eingeleiteten Massnahmen, insbesondere die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse von PWC.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der restlosen Aufklärung der Vorwürfe im Zusammenhang mit den Transaktionen der UZB und mit der Kreditvergabe des IWF eine hohe Priorität zukommt. Falls sich die beschriebenen Tatbestände erhärten, sollte jedoch der IWF darüber hinausgehende Schritte zur deren Ahndung unternehmen. Erstens sollten zukünftige Auszahlungen des IWF bis auf weiteres auf ein ukrainisches Konto beim IWF erfolgen. Die ukrainischen Behörden haben sich bereit erklärt, sich freiwillig dieser Massnahme zu unterwerfen. Zweitens müsste der Exekutivrat des IWF in Erwägung ziehen, ob allenfalls laufende oder zukünftige Programme gekürzt werden sollten, proportional zu den Beträgen, welche die Ukraine aufgrund der Irreführung erhalten hat.</p><p>4. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit Transaktionen der UZB, an denen die CSFB beteiligt war, bilden zurzeit Gegenstand von Abklärungen durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). Im Rahmen der konsolidierten Aufsicht fallen grundsätzlich alle Aktivitäten, welche durch Einheiten einer in der Schweiz lizenzierten Bank getätigt werden, unter die Aufsicht der EBK. Dies gilt auch für die oben erwähnten Aktivitäten der CSFB in der Ukraine. Im vorliegenden Fall richtet die EBK ihr Augenmerk insbesondere darauf, dass die Bank die Einhaltung der Gesetzgebung des Gastlandes oder von Bestimmungen internationaler Organisationen wie diejenigen des IWF jederzeit sicherstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es verfrüht, zu den konkreten Aktivitäten der CSFB in der Ukraine Stellung zu nehmen.</p><p>5. Der IWF hat bisher keinerlei Bestätigung für die Vorwürfe, die von Leuten im Umkreis des ehemaligen Premierministers Lasarenko gemacht worden sind. Der Bundesrat ist nicht bekannt, ob weitere Zusammenhänge zwischen den geschilderten Vorgängen und der Person von Herrn Lasarenko bestehen.</p>
- <p>Laut Angaben in der "Financial Times" vom 11. Februar 2000 soll die ukrainische Zentralbank in den Jahren 1997 und 1998 mit Hilfe der Crédit Suisse First Boston (CSFB) mindestens 600 Millionen Dollar in harter Währung veruntreut haben. Zum einen sollen die Gelder für hoch riskante oder uneinbringliche Investitionen verwendet worden sein. Mindestens in einem Fall habe man ukrainische Schatzpapiere gekauft, um den eigenen Geldmarkt zu stützen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat eine Untersuchung eingeleitet. Die Ukraine bestreitet, dass die damalige Regierung Gelder des IWF veruntreut oder schlecht investiert habe.</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Anschuldigungen? Was hält er von ihnen?</p><p>2. Unterstützt der Bundesrat die Bemühungen des IWF, Licht in die Sache zu bringen?</p><p>3. Wie beeinflusst diese Affäre die Einstellung der Schweiz gegenüber neuen IWF-Krediten an die Ukraine?</p><p>4. Wie schätzt der Bundesrat die Aktivitäten der CSFB ein? Fallen diese Aktivitäten unter die Bestimmungen der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Bankenkontrolle?</p><p>5. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dieser Affäre und der Affäre Lasarenko von Ende 1998?</p>
- Veruntreuungen in der Ukraine
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist besorgt über die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Ukraine und der Kreditvergabe des IWF. Allerdings ist festzuhalten, dass es für die genannten Veruntreuungsvorwürfe bisher keinerlei Bestätigung gibt. Hingegen scheint sich zu erhärten, dass die Ukrainische Zentralbank (UZB) im Zeitraum zwischen 1996 und 1998 mit Hilfe verschiedener Transaktionen gegenüber dem IWF den Eindruck erweckt hat, dass ihre Währungsreserven grösser seien, als sie es tatsächlich waren. Aufgrund dieser Angaben scheint die Ukraine Tranchen von IWF-Krediten erhalten zu haben, welche sie nicht oder nicht zu dem Zeitpunkt erhalten hätte, wäre die wahre Grösse der Währungsreserven dem IWF bekannt gewesen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Irreführung - falls sie sich bestätigt - einen schwerwiegenden Missbrauch des Vertrauens des IWF gegenüber seinen Mitgliedländern darstellt und entsprechend geahndet werden muss. Zudem bedeutet sie einen Verstoss gegen die Statuten des Währungsfonds. Derartige Vorkommnisse fügen der Glaubwürdigkeit des IWF schweren Schaden zu, und es muss deshalb alles daran gesetzt werden, ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Entsprechende Diskussionen über die verstärkte Kontrolle der Institutionen, an welche IWF-Kredite ausgezahlt werden, sowie eine Ausdehnung der Richtlinien über die Ahndung von Irreführungen sind derzeit im Gang. Die Schweiz wird für eine generelle Verstärkung der Absicherung der IWF-Kredite sowie der Kontrolle der betroffenen Institutionen eintreten.</p><p>2. Mitarbeiter des IWF wurden sich im August 1998 darüber klar, dass die UZB falsche Angaben über einen Teil der Währungsreserven gemacht hatte. Der IWF leitete daraufhin folgende Massnahmen ein: Erstens musste die UZB sicherstellen, dass alle Reserven auf Konten erstklassiger internationaler Banken gehalten werden. Zweitens machte die UZB praktisch alle beanstandeten Transaktionen rückgängig und verpflichtete sich, in Zukunft keine derartigen Transaktionen mehr durchzuführen. Drittens verlangte der IWF vierteljährliche Buchprüfungen der Reserveposition der UZB durch die internationale Revisionsfirma Price Waterhouse Coopers (PWC). Die Ergebnisse einer zusätzlichen Untersuchung derselben Firma werden vom IWF veröffentlicht werden, sobald sie vorliegen. Der Bundesrat unterstützt die eingeleiteten Massnahmen, insbesondere die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse von PWC.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der restlosen Aufklärung der Vorwürfe im Zusammenhang mit den Transaktionen der UZB und mit der Kreditvergabe des IWF eine hohe Priorität zukommt. Falls sich die beschriebenen Tatbestände erhärten, sollte jedoch der IWF darüber hinausgehende Schritte zur deren Ahndung unternehmen. Erstens sollten zukünftige Auszahlungen des IWF bis auf weiteres auf ein ukrainisches Konto beim IWF erfolgen. Die ukrainischen Behörden haben sich bereit erklärt, sich freiwillig dieser Massnahme zu unterwerfen. Zweitens müsste der Exekutivrat des IWF in Erwägung ziehen, ob allenfalls laufende oder zukünftige Programme gekürzt werden sollten, proportional zu den Beträgen, welche die Ukraine aufgrund der Irreführung erhalten hat.</p><p>4. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit Transaktionen der UZB, an denen die CSFB beteiligt war, bilden zurzeit Gegenstand von Abklärungen durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). Im Rahmen der konsolidierten Aufsicht fallen grundsätzlich alle Aktivitäten, welche durch Einheiten einer in der Schweiz lizenzierten Bank getätigt werden, unter die Aufsicht der EBK. Dies gilt auch für die oben erwähnten Aktivitäten der CSFB in der Ukraine. Im vorliegenden Fall richtet die EBK ihr Augenmerk insbesondere darauf, dass die Bank die Einhaltung der Gesetzgebung des Gastlandes oder von Bestimmungen internationaler Organisationen wie diejenigen des IWF jederzeit sicherstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es verfrüht, zu den konkreten Aktivitäten der CSFB in der Ukraine Stellung zu nehmen.</p><p>5. Der IWF hat bisher keinerlei Bestätigung für die Vorwürfe, die von Leuten im Umkreis des ehemaligen Premierministers Lasarenko gemacht worden sind. Der Bundesrat ist nicht bekannt, ob weitere Zusammenhänge zwischen den geschilderten Vorgängen und der Person von Herrn Lasarenko bestehen.</p>
- <p>Laut Angaben in der "Financial Times" vom 11. Februar 2000 soll die ukrainische Zentralbank in den Jahren 1997 und 1998 mit Hilfe der Crédit Suisse First Boston (CSFB) mindestens 600 Millionen Dollar in harter Währung veruntreut haben. Zum einen sollen die Gelder für hoch riskante oder uneinbringliche Investitionen verwendet worden sein. Mindestens in einem Fall habe man ukrainische Schatzpapiere gekauft, um den eigenen Geldmarkt zu stützen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat eine Untersuchung eingeleitet. Die Ukraine bestreitet, dass die damalige Regierung Gelder des IWF veruntreut oder schlecht investiert habe.</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen Anschuldigungen? Was hält er von ihnen?</p><p>2. Unterstützt der Bundesrat die Bemühungen des IWF, Licht in die Sache zu bringen?</p><p>3. Wie beeinflusst diese Affäre die Einstellung der Schweiz gegenüber neuen IWF-Krediten an die Ukraine?</p><p>4. Wie schätzt der Bundesrat die Aktivitäten der CSFB ein? Fallen diese Aktivitäten unter die Bestimmungen der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Bankenkontrolle?</p><p>5. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dieser Affäre und der Affäre Lasarenko von Ende 1998?</p>
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