Rückschaffung der Kosovo-Flüchtlinge

ShortId
00.5077
Id
20005077
Updated
10.04.2024 08:43
Language
de
Title
Rückschaffung der Kosovo-Flüchtlinge
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Humanitäre Aktion 2000;Flüchtling;Ausschaffung;Kosovo
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L04K01080101, Flüchtling
Texts
  • <p>Vom Programm zur freiwilligen Rückkehr wie auch von den zwangsweisen Rückführungen sind vor allem Menschen aus Kosovo betroffen, die als Kriegsvertriebene mehrheitlich zwischen 1998 und 1999 in der Schweiz aufgenommen wurden.</p><p>Unter den Wegzuweisenden sind laut dem Bundesamt für Flüchtlinge auch 1 Prozent Straffällige, die als Schwerverbrecher dargestellt werden und von denen manche bereits im April ausgeschafft wurden. Man stellt sich darunter Drogenhändler oder auch Mitglieder der albanischen Mafia vor.</p><p>Tatsächlich sind Personen und Familien von der Ausweisung bedroht bzw. bereits ausgewiesen worden, die seit Jahren in der Schweiz leben und arbeiten und von denen mehr als 4000 als Asylsuchende vor 1993 in die Schweiz eingereist sind. Unter ihnen gibt es auch so genannte Straffällige, deren einziges Vergehen es ist, eine Zeit lang untergetaucht zu sein oder Schwarzarbeit geleistet zu haben.</p><p>Woran liegt es, dass diese Personen, sei es aus Fristgründen oder wegen der Umstände ihres Aufenthalts in der Schweiz, sowohl von der "Humanitären Aktion 2000" als auch von der Regelung für papierlose Asylsuchende ausgeschlossen sind?</p><p>Kann der Bundesrat zusichern, dass diese Personen oder Familien nicht ausgeschafft werden, bevor ihr Fall noch einmal überprüft worden ist?</p><p>Wurden oder werden den Kantonen entsprechende Weisungen erteilt?</p>
  • Rückschaffung der Kosovo-Flüchtlinge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vom Programm zur freiwilligen Rückkehr wie auch von den zwangsweisen Rückführungen sind vor allem Menschen aus Kosovo betroffen, die als Kriegsvertriebene mehrheitlich zwischen 1998 und 1999 in der Schweiz aufgenommen wurden.</p><p>Unter den Wegzuweisenden sind laut dem Bundesamt für Flüchtlinge auch 1 Prozent Straffällige, die als Schwerverbrecher dargestellt werden und von denen manche bereits im April ausgeschafft wurden. Man stellt sich darunter Drogenhändler oder auch Mitglieder der albanischen Mafia vor.</p><p>Tatsächlich sind Personen und Familien von der Ausweisung bedroht bzw. bereits ausgewiesen worden, die seit Jahren in der Schweiz leben und arbeiten und von denen mehr als 4000 als Asylsuchende vor 1993 in die Schweiz eingereist sind. Unter ihnen gibt es auch so genannte Straffällige, deren einziges Vergehen es ist, eine Zeit lang untergetaucht zu sein oder Schwarzarbeit geleistet zu haben.</p><p>Woran liegt es, dass diese Personen, sei es aus Fristgründen oder wegen der Umstände ihres Aufenthalts in der Schweiz, sowohl von der "Humanitären Aktion 2000" als auch von der Regelung für papierlose Asylsuchende ausgeschlossen sind?</p><p>Kann der Bundesrat zusichern, dass diese Personen oder Familien nicht ausgeschafft werden, bevor ihr Fall noch einmal überprüft worden ist?</p><p>Wurden oder werden den Kantonen entsprechende Weisungen erteilt?</p>
    • Rückschaffung der Kosovo-Flüchtlinge

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