Willkürliche Festsetzung der Fluglärmgrenzwerte

ShortId
00.5090
Id
20005090
Updated
10.04.2024 13:29
Language
de
Title
Willkürliche Festsetzung der Fluglärmgrenzwerte
AdditionalIndexing
Lärmbelästigung;Grenzwert;Lärm;Lärmschutz;Luftverkehr
1
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K06020105, Lärm
  • L05K0601040402, Grenzwert
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06010410, Lärmschutz
Texts
  • <p>Im März 1999 sagte der Bundesrat, dass die Fluglärmgrenzwerte nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit festgesetzt würden. Dies bedeute, dass unter Berücksichtigung der drei Elemente wirtschaftliches Interesse, Sozialverträglichkeit und Schutz der Umwelt entschieden werde. Nun hat der Bundesrat die Lärmgrenzwerte entgegen allen Interessen der Bevölkerung so festgelegt, dass einseitig die Luftfahrtkreise profitieren. Mit diesem Entscheid werden die Grundsätze der Verfassung und des Umweltschutzgesetzes verletzt, welche verlangen, dass auch andere Elemente als die Wirtschaftlichkeit bei einer solchen Festlegung in Erwägung gezogen werden müssen.</p><p>Wie begründet der Bundesrat die einseitigen Kriterien der Festlegung der Grenzwerte?</p><p>Warum überging der Bundesrat bei seinem Entscheid die wissenschaftlichen Erkenntnisse der eigens für Fluglärm eingesetzten Expertenkommission?</p>
  • Willkürliche Festsetzung der Fluglärmgrenzwerte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im März 1999 sagte der Bundesrat, dass die Fluglärmgrenzwerte nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit festgesetzt würden. Dies bedeute, dass unter Berücksichtigung der drei Elemente wirtschaftliches Interesse, Sozialverträglichkeit und Schutz der Umwelt entschieden werde. Nun hat der Bundesrat die Lärmgrenzwerte entgegen allen Interessen der Bevölkerung so festgelegt, dass einseitig die Luftfahrtkreise profitieren. Mit diesem Entscheid werden die Grundsätze der Verfassung und des Umweltschutzgesetzes verletzt, welche verlangen, dass auch andere Elemente als die Wirtschaftlichkeit bei einer solchen Festlegung in Erwägung gezogen werden müssen.</p><p>Wie begründet der Bundesrat die einseitigen Kriterien der Festlegung der Grenzwerte?</p><p>Warum überging der Bundesrat bei seinem Entscheid die wissenschaftlichen Erkenntnisse der eigens für Fluglärm eingesetzten Expertenkommission?</p>
    • Willkürliche Festsetzung der Fluglärmgrenzwerte

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