Grenzwerte für Fluglärm

ShortId
00.5103
Id
20005103
Updated
10.04.2024 09:06
Language
de
Title
Grenzwerte für Fluglärm
AdditionalIndexing
Lärmbelästigung;Grenzwert;Lärm;Lärmschutz;Luftverkehr
1
  • L04K06020105, Lärm
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L05K0601040402, Grenzwert
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L04K18040104, Luftverkehr
Texts
  • <p>Auf den 1. Mai 2000 hat der Bundesrat in der Lärmschutzverordnung neu für den Flugverkehr spezifische Lärmgrenzwerte festgelegt. Dabei wurde der Immissionsgrenzwert für Wohnzonen um die Landesflughäfen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf von 1999 für den Tag deutlich von 60 auf 65 Dezibel erhöht. Zusätzlich hat der Bundesrat den Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm in der Nacht durch ein geändertes Verfahren bei der Ermittlung der nächtlichen Lärmbelastung gelockert. Der Bundesrat hat dabei, so die "NZZ" vom 13. April 2000, "in der Interessensabwägung zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung der Flughäfen und dem Schutz der Anwohner vor Fluglärm .... zugunsten der Flughafenbetreiberinnen entschieden".</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, die folgende Frage zu beantworten:</p><p>Was hat den Bundesrat dazu bewogen, den Grenzwert für die Lärmbelastung in der Verordnung gegenüber dem eigenen Vernehmlassungsentwurf zu erhöhen, und inwieweit waren Druckversuche vonseiten der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiberinnen dafür ausschlaggebend?</p>
  • Grenzwerte für Fluglärm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf den 1. Mai 2000 hat der Bundesrat in der Lärmschutzverordnung neu für den Flugverkehr spezifische Lärmgrenzwerte festgelegt. Dabei wurde der Immissionsgrenzwert für Wohnzonen um die Landesflughäfen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf von 1999 für den Tag deutlich von 60 auf 65 Dezibel erhöht. Zusätzlich hat der Bundesrat den Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm in der Nacht durch ein geändertes Verfahren bei der Ermittlung der nächtlichen Lärmbelastung gelockert. Der Bundesrat hat dabei, so die "NZZ" vom 13. April 2000, "in der Interessensabwägung zwischen der wirtschaftlichen Bedeutung der Flughäfen und dem Schutz der Anwohner vor Fluglärm .... zugunsten der Flughafenbetreiberinnen entschieden".</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, die folgende Frage zu beantworten:</p><p>Was hat den Bundesrat dazu bewogen, den Grenzwert für die Lärmbelastung in der Verordnung gegenüber dem eigenen Vernehmlassungsentwurf zu erhöhen, und inwieweit waren Druckversuche vonseiten der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiberinnen dafür ausschlaggebend?</p>
    • Grenzwerte für Fluglärm

Back to List