Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein

ShortId
00.5106
Id
20005106
Updated
10.04.2024 14:47
Language
de
Title
Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein
AdditionalIndexing
Geldwäscherei;polizeiliche Zusammenarbeit;Liechtenstein
1
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L04K03010110, Liechtenstein
  • L05K1106020104, Geldwäscherei
Texts
  • <p>Die Schweiz hat kürzlich einen Staatsvertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein abgeschlossen. Die Absicht des Vertrages ist es, das organisierte Verbrechen und die illegale Einwanderung besser zu bekämpfen. Die Berichte der vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass das Waschen von Geld kriminellen Ursprungs durch liechtensteinische Finanzinstitute wohl das grösste Problem für die Polizei- und Justizbehörden der Schweiz und für das Fürstentum Liechtenstein darstellt.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er die rechtlichen Instrumente (Rechtshilfe, polizeiliche Zusammenarbeit usw.) zur Verhinderung und zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Verkehr zwischen schweizerischen und liechtensteinischen Finanzinstituten für ausreichend betrachtet und, wenn nicht, welche Massnahmen er zur Verbesserung zu treffen gedenkt.</p>
  • Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat kürzlich einen Staatsvertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein abgeschlossen. Die Absicht des Vertrages ist es, das organisierte Verbrechen und die illegale Einwanderung besser zu bekämpfen. Die Berichte der vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass das Waschen von Geld kriminellen Ursprungs durch liechtensteinische Finanzinstitute wohl das grösste Problem für die Polizei- und Justizbehörden der Schweiz und für das Fürstentum Liechtenstein darstellt.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er die rechtlichen Instrumente (Rechtshilfe, polizeiliche Zusammenarbeit usw.) zur Verhinderung und zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Verkehr zwischen schweizerischen und liechtensteinischen Finanzinstituten für ausreichend betrachtet und, wenn nicht, welche Massnahmen er zur Verbesserung zu treffen gedenkt.</p>
    • Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein

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