Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein
- ShortId
-
00.5106
- Id
-
20005106
- Updated
-
10.04.2024 14:47
- Language
-
de
- Title
-
Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein
- AdditionalIndexing
-
Geldwäscherei;polizeiliche Zusammenarbeit;Liechtenstein
- 1
-
- L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
- L04K03010110, Liechtenstein
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat kürzlich einen Staatsvertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein abgeschlossen. Die Absicht des Vertrages ist es, das organisierte Verbrechen und die illegale Einwanderung besser zu bekämpfen. Die Berichte der vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass das Waschen von Geld kriminellen Ursprungs durch liechtensteinische Finanzinstitute wohl das grösste Problem für die Polizei- und Justizbehörden der Schweiz und für das Fürstentum Liechtenstein darstellt.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er die rechtlichen Instrumente (Rechtshilfe, polizeiliche Zusammenarbeit usw.) zur Verhinderung und zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Verkehr zwischen schweizerischen und liechtensteinischen Finanzinstituten für ausreichend betrachtet und, wenn nicht, welche Massnahmen er zur Verbesserung zu treffen gedenkt.</p>
- Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz hat kürzlich einen Staatsvertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein abgeschlossen. Die Absicht des Vertrages ist es, das organisierte Verbrechen und die illegale Einwanderung besser zu bekämpfen. Die Berichte der vergangenen Wochen haben jedoch gezeigt, dass das Waschen von Geld kriminellen Ursprungs durch liechtensteinische Finanzinstitute wohl das grösste Problem für die Polizei- und Justizbehörden der Schweiz und für das Fürstentum Liechtenstein darstellt.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob er die rechtlichen Instrumente (Rechtshilfe, polizeiliche Zusammenarbeit usw.) zur Verhinderung und zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Verkehr zwischen schweizerischen und liechtensteinischen Finanzinstituten für ausreichend betrachtet und, wenn nicht, welche Massnahmen er zur Verbesserung zu treffen gedenkt.</p>
- Polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein
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