Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Inkrafttreten

ShortId
00.5127
Id
20005127
Updated
10.04.2024 09:31
Language
de
Title
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Inkrafttreten
AdditionalIndexing
Inkrafttreten des Gesetzes;Schwerverkehrsabgabe
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der LSVA-Verordnung vom 6. März 2000 hat der Bundesrat die Einführung der LSVA auf den 1. Januar 2000 festgelegt. Die Vorbereitungsarbeiten sind in vollem Gange. Obwohl sie unter grossem Zeitdruck stehen, kann davon ausgegangen werden, dass die technischen, organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung auf das genannte Datum gegeben sein werden.</p><p>Bekanntlich werden die bilateralen Abkommen nicht am 1. Januar 2001, sondern frühestens im Frühjahr 2001 in Kraft treten. Unabhängig von diesen Abkommen wird die LSVA, mit gleichzeitiger Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes auf 34 Tonnen, auf den 1. Januar 2001 eingeführt.</p>
  • <p>Wird die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 1. Januar 2001 erhoben?</p>
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Inkrafttreten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der LSVA-Verordnung vom 6. März 2000 hat der Bundesrat die Einführung der LSVA auf den 1. Januar 2000 festgelegt. Die Vorbereitungsarbeiten sind in vollem Gange. Obwohl sie unter grossem Zeitdruck stehen, kann davon ausgegangen werden, dass die technischen, organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung auf das genannte Datum gegeben sein werden.</p><p>Bekanntlich werden die bilateralen Abkommen nicht am 1. Januar 2001, sondern frühestens im Frühjahr 2001 in Kraft treten. Unabhängig von diesen Abkommen wird die LSVA, mit gleichzeitiger Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes auf 34 Tonnen, auf den 1. Januar 2001 eingeführt.</p>
    • <p>Wird die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 1. Januar 2001 erhoben?</p>
    • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Inkrafttreten

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