Gleichgeschlechtliche Paare. Aufenthaltsrecht
- ShortId
-
00.5177
- Id
-
20005177
- Updated
-
10.04.2024 09:58
- Language
-
de
- Title
-
Gleichgeschlechtliche Paare. Aufenthaltsrecht
- AdditionalIndexing
-
Aufenthalt von Ausländern/-innen;sexuelle Minderheit
- 1
-
- L05K0502040802, sexuelle Minderheit
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht hat am 25. August 2000 entschieden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare unter dem von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz der Achtung des Privatlebens stehen. Im konkreten Fall hat es einen Anspruch auf Aufenthalt der ausländischen Partnerin trotz einer länger dauernden und stabilen Beziehung zu einer Schweizerin abgelehnt, weil es dem Paar nicht unzumutbar sei, seine Beziehung im Ausland zu leben. Das führt dazu, dass eine Schweizerin diese langjährige Beziehung in ihrer Heimat nicht leben kann.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Ist der Bundesrat sich der Härten bewusst, die sich aufgrund dieser Rechtsprechung noch immer für betroffene Paare ergeben, und was hält der Bundesrat davon, dass eine Schweizer Bürgerin gezwungen wird, ihre Heimat zu verlassen, damit sie ihre Beziehung leben kann?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, dem Anliegen nach einer Regelung der registrierten Partnerschaft angesichts solcher Härten Priorität einzuräumen und die Arbeiten an dieser Gesetzesvorlage so voranzutreiben, dass sie (wie ursprünglich versprochen) demnächst der Kommission für Rechtsfragen zugewiesen werden kann?</p>
- Gleichgeschlechtliche Paare. Aufenthaltsrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht hat am 25. August 2000 entschieden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare unter dem von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz der Achtung des Privatlebens stehen. Im konkreten Fall hat es einen Anspruch auf Aufenthalt der ausländischen Partnerin trotz einer länger dauernden und stabilen Beziehung zu einer Schweizerin abgelehnt, weil es dem Paar nicht unzumutbar sei, seine Beziehung im Ausland zu leben. Das führt dazu, dass eine Schweizerin diese langjährige Beziehung in ihrer Heimat nicht leben kann.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Ist der Bundesrat sich der Härten bewusst, die sich aufgrund dieser Rechtsprechung noch immer für betroffene Paare ergeben, und was hält der Bundesrat davon, dass eine Schweizer Bürgerin gezwungen wird, ihre Heimat zu verlassen, damit sie ihre Beziehung leben kann?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, dem Anliegen nach einer Regelung der registrierten Partnerschaft angesichts solcher Härten Priorität einzuräumen und die Arbeiten an dieser Gesetzesvorlage so voranzutreiben, dass sie (wie ursprünglich versprochen) demnächst der Kommission für Rechtsfragen zugewiesen werden kann?</p>
- Gleichgeschlechtliche Paare. Aufenthaltsrecht
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