UMTS-Auktionen

ShortId
00.5203
Id
20005203
Updated
10.04.2024 08:52
Language
de
Title
UMTS-Auktionen
AdditionalIndexing
34;Versteigerung;Verantwortung;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
1
  • L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
  • L06K070101020109, Versteigerung
  • L04K08020230, Verantwortung
Texts
  • <p>Die überraschende Verschiebung der UMTS-Auktion wurde von den vier Bietern und der Öffentlichkeit nicht verstanden. Aufgrund der vorgenommenen Kommunikationsmassnahmen ist es nicht klar, ob die Comcom oder das Bakom dafür verantwortlich sind. Aufgrund dieser Situation stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wer ist dafür verantwortlich?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit der Aussetzung der Auktion grosse Rechtsunsicherheit entstanden ist, die innerhalb der Schweiz und international zu einem beträchtlichen Imageschaden geführt hat?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass für eine Verfahrensänderung keine stichhaltigen Gründe vorliegen und die Auktion nunmehr sofort und wie geplant durchgeführt werden muss?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die weltweit schärfsten Grenzwerte für die Abstrahlung von Mobilfunkantennen und deren gegenwärtig vom Buwal angedachte weitere massive Verschärfung, die dazu führt, dass in der Schweiz kaum mehr neue Antennen aufgestellt werden können, zur unerwarteten Reduktion der Anzahl der UMTS-Bieter geführt haben?</p>
  • UMTS-Auktionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die überraschende Verschiebung der UMTS-Auktion wurde von den vier Bietern und der Öffentlichkeit nicht verstanden. Aufgrund der vorgenommenen Kommunikationsmassnahmen ist es nicht klar, ob die Comcom oder das Bakom dafür verantwortlich sind. Aufgrund dieser Situation stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wer ist dafür verantwortlich?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit der Aussetzung der Auktion grosse Rechtsunsicherheit entstanden ist, die innerhalb der Schweiz und international zu einem beträchtlichen Imageschaden geführt hat?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass für eine Verfahrensänderung keine stichhaltigen Gründe vorliegen und die Auktion nunmehr sofort und wie geplant durchgeführt werden muss?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die weltweit schärfsten Grenzwerte für die Abstrahlung von Mobilfunkantennen und deren gegenwärtig vom Buwal angedachte weitere massive Verschärfung, die dazu führt, dass in der Schweiz kaum mehr neue Antennen aufgestellt werden können, zur unerwarteten Reduktion der Anzahl der UMTS-Bieter geführt haben?</p>
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