Neue, furchtbare Waffe. Handy-Pistole
- ShortId
-
00.5205
- Id
-
20005205
- Updated
-
10.04.2024 14:33
- Language
-
de
- Title
-
Neue, furchtbare Waffe. Handy-Pistole
- AdditionalIndexing
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09;12;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;Feuerwaffe;Waffenbesitz
- 1
-
- L05K0402040202, Feuerwaffe
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- Texts
-
- <p>Den Bundesbehörden ist die Existenz dieser und anderer als Gebrauchsgegenstände getarnten Waffen bekannt. So gibt es neben getarnten Mobiltelefonen auch getarnte Taschenlampen, Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Spazierstöcke. Sie fallen nach dem Waffengesetz unter die Kategorie der Waffen, deren Erwerb, Tragen, Vermitteln und Einfuhr verboten sind.</p><p>In Europa sind mittlerweile in mehreren Ländern solche gefährlichen Handy-Pistolen sichergestellt worden. In der Schweiz ist allerdings noch kein Fall bekannt. Die genannte Sicherstellung erfolgte nicht in der Schweiz oder an der Schweizer Grenze, und es ist unklar, ob der Transport für die Schweiz bestimmt war. Die Bundespolizei hat das betroffene Land um nähere Informationen ersucht, die derzeit noch ausstehen.</p><p>Sämtliche kantonalen Polizeikorps der Schweiz, die Grenzorgane und weitere relevante Stellen wurden von der Bundespolizei über die als Mobiltelefone getarnten Schiessgeräte orientiert. Die Zoll- und Grenzorgane haben ihre Instruktionen entsprechend ergänzt.</p><p>Auf den schweizerischen Flughäfen werden die von den Flugpassagieren mitgeführten Mobiltelefone bei der Kontrolle des Handgepäcks einer systematischen Röntgenkontrolle unterzogen. Da sich das Innere eines solchen Schiessgerätes wesentlich von der Elektronik eines echten Telefons unterscheidet, können die Schiessgeräte beim Röntgen zuverlässig erkannt werden. Das Kontrollpersonal ist seit dem Bekanntwerden der Handy-Pistole besonders sensibilisiert. Damit wird der von getarnten Schiessgeräten ausgehenden möglichen Gefahr wirksam begegnet.</p><p>Da das Tragen und die Einfuhr der genannten Waffen gesetzlich verboten sind, würden solche bei Feststellung beschlagnahmt und die Träger der Strafverfolgung zugeführt.</p>
- <p>Es sieht aus wie ein Hightech-Handy. Aber schon ein Tastendruck bringt den Tod - die Pistole im Mobiltelefon, eine neue, furchtbare Verbrecherwaffe. Im Gehäuse sind vier Läufe verborgen. In jedem steckt eine Kugel des Kalibers 22. Zum Abfeuern wird auf die Tastatur gedrückt - wie beim Tippen einer Telefonnummer. Diese neue Art der Bewaffnung stellt für jeden Polizisten eine ungeheure Gefahr dar.</p><p>Wie bisher nicht bekannt gegeben wurde, haben Beamte einen kroatischen Waffenhändler mit zehn Schiesstelefonen des Kalibers 22 dingfest gemacht. Er wollte sie in die Schweiz schmuggeln, zusammen mit 91 Pistolen, 26 Schalldämpfern und 400 Schuss Munition.</p><p>Gilt jetzt auf den Schweizer Flughäfen und Grenzübergängen infolge Einführung dieser neuen, furchtbaren Verbrecherwaffe eine erhöhte Sicherheitsstufe? Welche zusätzlichen Massnahmen sehen die Sicherheitsbehörden vor, um dieser neuartigen Waffe entgegenzutreten?</p>
- Neue, furchtbare Waffe. Handy-Pistole
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Den Bundesbehörden ist die Existenz dieser und anderer als Gebrauchsgegenstände getarnten Waffen bekannt. So gibt es neben getarnten Mobiltelefonen auch getarnte Taschenlampen, Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Spazierstöcke. Sie fallen nach dem Waffengesetz unter die Kategorie der Waffen, deren Erwerb, Tragen, Vermitteln und Einfuhr verboten sind.</p><p>In Europa sind mittlerweile in mehreren Ländern solche gefährlichen Handy-Pistolen sichergestellt worden. In der Schweiz ist allerdings noch kein Fall bekannt. Die genannte Sicherstellung erfolgte nicht in der Schweiz oder an der Schweizer Grenze, und es ist unklar, ob der Transport für die Schweiz bestimmt war. Die Bundespolizei hat das betroffene Land um nähere Informationen ersucht, die derzeit noch ausstehen.</p><p>Sämtliche kantonalen Polizeikorps der Schweiz, die Grenzorgane und weitere relevante Stellen wurden von der Bundespolizei über die als Mobiltelefone getarnten Schiessgeräte orientiert. Die Zoll- und Grenzorgane haben ihre Instruktionen entsprechend ergänzt.</p><p>Auf den schweizerischen Flughäfen werden die von den Flugpassagieren mitgeführten Mobiltelefone bei der Kontrolle des Handgepäcks einer systematischen Röntgenkontrolle unterzogen. Da sich das Innere eines solchen Schiessgerätes wesentlich von der Elektronik eines echten Telefons unterscheidet, können die Schiessgeräte beim Röntgen zuverlässig erkannt werden. Das Kontrollpersonal ist seit dem Bekanntwerden der Handy-Pistole besonders sensibilisiert. Damit wird der von getarnten Schiessgeräten ausgehenden möglichen Gefahr wirksam begegnet.</p><p>Da das Tragen und die Einfuhr der genannten Waffen gesetzlich verboten sind, würden solche bei Feststellung beschlagnahmt und die Träger der Strafverfolgung zugeführt.</p>
- <p>Es sieht aus wie ein Hightech-Handy. Aber schon ein Tastendruck bringt den Tod - die Pistole im Mobiltelefon, eine neue, furchtbare Verbrecherwaffe. Im Gehäuse sind vier Läufe verborgen. In jedem steckt eine Kugel des Kalibers 22. Zum Abfeuern wird auf die Tastatur gedrückt - wie beim Tippen einer Telefonnummer. Diese neue Art der Bewaffnung stellt für jeden Polizisten eine ungeheure Gefahr dar.</p><p>Wie bisher nicht bekannt gegeben wurde, haben Beamte einen kroatischen Waffenhändler mit zehn Schiesstelefonen des Kalibers 22 dingfest gemacht. Er wollte sie in die Schweiz schmuggeln, zusammen mit 91 Pistolen, 26 Schalldämpfern und 400 Schuss Munition.</p><p>Gilt jetzt auf den Schweizer Flughäfen und Grenzübergängen infolge Einführung dieser neuen, furchtbaren Verbrecherwaffe eine erhöhte Sicherheitsstufe? Welche zusätzlichen Massnahmen sehen die Sicherheitsbehörden vor, um dieser neuartigen Waffe entgegenzutreten?</p>
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