Arbeitsgesetz. Verordnungen 1 und 2

ShortId
00.5211
Id
20005211
Updated
10.04.2024 08:32
Language
de
Title
Arbeitsgesetz. Verordnungen 1 und 2
AdditionalIndexing
15;28;Notfallmedizin;Inkrafttreten des Gesetzes;Arbeitsrecht
1
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L04K01050514, Notfallmedizin
Texts
  • <p>Die Inkraftsetzungsfrist für die neuen Verordnungen des Arbeitsgesetzes war mit 6 Monaten viel zu kurz. Die Änderungen vor allem betreffend den Pikettdienst in den Rettungsdiensten sind nicht einhaltbar, der 24-Stunden-Dienst kann nicht mehr immer gewährleistet werden. Es gibt auch keine Rettungssanitäter auf dem Arbeitsmarkt, und die finanziellen Mittel im Kanton sind nicht vorhanden (Kosten im Kanton Wallis etwa 5 Millionen Franken).</p><p>Warum gibt es nicht auch Sonderregelungen für die bodengebundenen Retter, wie dies bei den Flugrettern der Fall ist?</p>
  • Arbeitsgesetz. Verordnungen 1 und 2
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Inkraftsetzungsfrist für die neuen Verordnungen des Arbeitsgesetzes war mit 6 Monaten viel zu kurz. Die Änderungen vor allem betreffend den Pikettdienst in den Rettungsdiensten sind nicht einhaltbar, der 24-Stunden-Dienst kann nicht mehr immer gewährleistet werden. Es gibt auch keine Rettungssanitäter auf dem Arbeitsmarkt, und die finanziellen Mittel im Kanton sind nicht vorhanden (Kosten im Kanton Wallis etwa 5 Millionen Franken).</p><p>Warum gibt es nicht auch Sonderregelungen für die bodengebundenen Retter, wie dies bei den Flugrettern der Fall ist?</p>
    • Arbeitsgesetz. Verordnungen 1 und 2

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