BSE-Seuche. Verantwortlichkeit

ShortId
00.5213
Id
20005213
Updated
14.11.2025 06:57
Language
de
Title
BSE-Seuche. Verantwortlichkeit
AdditionalIndexing
55;Tierernährung;Rinderwahnsinn;Verantwortlichkeit der Verwaltung
1
  • L06K140101030103, Rinderwahnsinn
  • L04K14010104, Tierernährung
  • L04K08060303, Verantwortlichkeit der Verwaltung
Texts
  • <p>Die BSE-Seuche wird derzeit als Naturereignis dargestellt, obwohl sie in Wirklichkeit auf menschliches Handeln zurückzuführen ist, dem Unwissenheit, Fahrlässigkeit, Unvorsichtigkeit oder auch gesetzwidriges Verhalten zugrunde lagen. Diese Epidemie verursachte und verursacht immer noch sowohl materielle als auch moralische Schäden. Die anfallenden Kosten, so zum Beispiel Verluste aufseiten der Fleischproduzenten und Metzger, medizinische Kosten zur Behandlung allfälliger Erkrankter, Untersuchungskosten, Kosten für die Entsorgung der Tiermehlbestände usw., dürfen auf keinen Fall den Steuerzahlern, den Fleischproduzenten oder den Konsumenten aufgebürdet werden. Nach dem Rechtsprinzip der Kausalhaftung sollten die Kosten zur Gänze von Tiermehlherstellern und -vertreibern übernommen werden, da Tiermehl derzeit als einziger BSE-Überträger anerkannt ist. Angesichts des heutigen Erkenntnisstandes und der Panik, die BSE im umliegenden Ausland ausgelöst hat, wäre es äusserst unvorsichtig, Tiermehl weiter zu verwenden.</p><p>1. Wurden bzw. werden Tiermehl und andere Verarbeitungserzeugnisse wie zum Beispiel Gelatine immer noch direkt zur menschlichen Ernährung verwendet?</p><p>2. Ist es vernünftig, mit dem vollständigen Verbot von Produktion, Import und Vertrieb von Tiermehl noch mehrere Monate zuzuwarten? Soll ein solcher Aufschub etwa ermöglichen, die Lagerbestände abzubauen?</p><p>3. Wurden im Zuge der BSE-Seuche bisher öffentliche Gelder eingesetzt?</p><p>4. Welche Schadenersatzklagen wurden bereits bzw. werden noch in die Wege geleitet?</p><p>5. Konnte man Gesetzesverstösse feststellen? Sind strafrechtliche Verfolgungen geplant?</p><p>6. Haben die betroffenen Behörden immer mit der nötigen Sorgfalt und Vorsicht gehandelt? Wenn nicht, sind Sanktionen vorgesehen?</p>
  • BSE-Seuche. Verantwortlichkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die BSE-Seuche wird derzeit als Naturereignis dargestellt, obwohl sie in Wirklichkeit auf menschliches Handeln zurückzuführen ist, dem Unwissenheit, Fahrlässigkeit, Unvorsichtigkeit oder auch gesetzwidriges Verhalten zugrunde lagen. Diese Epidemie verursachte und verursacht immer noch sowohl materielle als auch moralische Schäden. Die anfallenden Kosten, so zum Beispiel Verluste aufseiten der Fleischproduzenten und Metzger, medizinische Kosten zur Behandlung allfälliger Erkrankter, Untersuchungskosten, Kosten für die Entsorgung der Tiermehlbestände usw., dürfen auf keinen Fall den Steuerzahlern, den Fleischproduzenten oder den Konsumenten aufgebürdet werden. Nach dem Rechtsprinzip der Kausalhaftung sollten die Kosten zur Gänze von Tiermehlherstellern und -vertreibern übernommen werden, da Tiermehl derzeit als einziger BSE-Überträger anerkannt ist. Angesichts des heutigen Erkenntnisstandes und der Panik, die BSE im umliegenden Ausland ausgelöst hat, wäre es äusserst unvorsichtig, Tiermehl weiter zu verwenden.</p><p>1. Wurden bzw. werden Tiermehl und andere Verarbeitungserzeugnisse wie zum Beispiel Gelatine immer noch direkt zur menschlichen Ernährung verwendet?</p><p>2. Ist es vernünftig, mit dem vollständigen Verbot von Produktion, Import und Vertrieb von Tiermehl noch mehrere Monate zuzuwarten? Soll ein solcher Aufschub etwa ermöglichen, die Lagerbestände abzubauen?</p><p>3. Wurden im Zuge der BSE-Seuche bisher öffentliche Gelder eingesetzt?</p><p>4. Welche Schadenersatzklagen wurden bereits bzw. werden noch in die Wege geleitet?</p><p>5. Konnte man Gesetzesverstösse feststellen? Sind strafrechtliche Verfolgungen geplant?</p><p>6. Haben die betroffenen Behörden immer mit der nötigen Sorgfalt und Vorsicht gehandelt? Wenn nicht, sind Sanktionen vorgesehen?</p>
    • BSE-Seuche. Verantwortlichkeit

Back to List