Irak. Entschädigungskommission der Vereinten Nationen

ShortId
00.5214
Id
20005214
Updated
10.04.2024 08:31
Language
de
Title
Irak. Entschädigungskommission der Vereinten Nationen
AdditionalIndexing
08;Irak;Entschädigung schweizerischer Interessen
1
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K10010601, Entschädigung schweizerischer Interessen
Texts
  • <p>Fordert der Bund vom Irak Schadenersatz für die eigenen Schäden, oder vertritt er nur die Interessen der eigenen Staatsangehörigen?</p><p>Man weiss, dass der Bund vom Irak am 26. Oktober 2000 die Summe von 6 598 173 US-Dollar erhalten hat. Ist das der Gesamtbetrag aller Entschädigungsforderungen, oder gingen dem bereits andere Zahlungen voraus? Wenn ja, in welcher Höhe und wann?</p><p>Ist der Bund der Ansicht, dass das Verfahren der Entschädigungskommission der Vereinten Nationen (UNCC) zum Entscheid über Entschädigungsleistungen mit den allgemeinen Grundsätzen des schweizerischen Verfahrensrechtes übereinstimmt, insbesondere mit dem Recht auf eine angemessene Verteidigung und mit der Pflicht, Tatsachen, die vorgebracht und aus denen Ansprüche abgeleitet werden, zu beweisen?</p><p>Welche Beweise wurden zur Bekräftigung der Entschädigungsforderungen des Bundes vorgelegt (Rechnungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen)? Wurde überprüft, ob nicht bereits Versicherungsgesellschaften für vorgebrachte Schäden aufgekommen sind?</p>
  • Irak. Entschädigungskommission der Vereinten Nationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fordert der Bund vom Irak Schadenersatz für die eigenen Schäden, oder vertritt er nur die Interessen der eigenen Staatsangehörigen?</p><p>Man weiss, dass der Bund vom Irak am 26. Oktober 2000 die Summe von 6 598 173 US-Dollar erhalten hat. Ist das der Gesamtbetrag aller Entschädigungsforderungen, oder gingen dem bereits andere Zahlungen voraus? Wenn ja, in welcher Höhe und wann?</p><p>Ist der Bund der Ansicht, dass das Verfahren der Entschädigungskommission der Vereinten Nationen (UNCC) zum Entscheid über Entschädigungsleistungen mit den allgemeinen Grundsätzen des schweizerischen Verfahrensrechtes übereinstimmt, insbesondere mit dem Recht auf eine angemessene Verteidigung und mit der Pflicht, Tatsachen, die vorgebracht und aus denen Ansprüche abgeleitet werden, zu beweisen?</p><p>Welche Beweise wurden zur Bekräftigung der Entschädigungsforderungen des Bundes vorgelegt (Rechnungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen)? Wurde überprüft, ob nicht bereits Versicherungsgesellschaften für vorgebrachte Schäden aufgekommen sind?</p>
    • Irak. Entschädigungskommission der Vereinten Nationen

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